Rechtsprechung
| BVerwG, 07.08.1991 - 1 WB 9.91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wehrrecht Wehrbeschwerdeverfahren - Freistellung vom Dienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 638 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 10.06.1991 - 1 WB 80.91
Wehrdienstgerichtsbarkeit - Verweisung eines Antrages - Zurechnung …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1991 - 1 WB 9.91
Besteht die "Weisung" in dem Erlaß allgemeiner Dienstvorschriften oder in der Festlegung von abstrakten Auswahlkriterien, dann sind die allgemeinen Regelungen durch die Entscheidung im Einzelfall umzusetzen; diese Einzelfallentscheidung ist dann nicht demjenigen zuzurechnen, der die allgemeine Regelung erlassen hat (vgl. Beschluß vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 -). - BVerwG, 25.07.1972 - I WB 127.72
Haar-Erlaß - § 10 Abs. 4 SG, Art. 1, 2 GG
Auszug aus BVerwG, 07.08.1991 - 1 WB 9.91
Der hier zu entscheidende Fall kann insbesondere nicht mit den Sachverhalten verglichen werden, die Grundlage der Entscheidungen des Senats vom 25. Juli 1972 - BVerwG 1 WB 127.72 - <BVerwGE 46, 1 >; vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 112.74 - <BVerwGE 53, 111> und vom 24. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 170.84 - <BVerwGE 83, 191> waren. - BVerwG, 24.06.1986 - 1 WB 170.84
Wehrrecht - Soldaten - Rötgenreihenuntersuchung
Auszug aus BVerwG, 07.08.1991 - 1 WB 9.91
Der hier zu entscheidende Fall kann insbesondere nicht mit den Sachverhalten verglichen werden, die Grundlage der Entscheidungen des Senats vom 25. Juli 1972 - BVerwG 1 WB 127.72 - <BVerwGE 46, 1 >; vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 112.74 - <BVerwGE 53, 111> und vom 24. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 170.84 - <BVerwGE 83, 191> waren.
- BVerwG, 17.12.1975 - I WB 112.74
Auszug aus BVerwG, 07.08.1991 - 1 WB 9.91
Der hier zu entscheidende Fall kann insbesondere nicht mit den Sachverhalten verglichen werden, die Grundlage der Entscheidungen des Senats vom 25. Juli 1972 - BVerwG 1 WB 127.72 - <BVerwGE 46, 1 >; vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 112.74 - <BVerwGE 53, 111> und vom 24. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 170.84 - <BVerwGE 83, 191> waren. - BVerwG, 15.02.1973 - I WB 147.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.08.1991 - 1 WB 9.91
In aller Regel wird dies u.a. nur der Fall sein, wenn sich die Weisung auf einen konkreten Einzelfall bezieht (Beschluß vom 15. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 147.71 - <BVerwGE 46, 78>). - BVerwG, 21.02.1973 - I WB 10.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.08.1991 - 1 WB 9.91
Soweit der Senat bisher die Auffassung vertreten hat, eine Verweisung innerhalb der Wehrdienstgerichtsbarkeit setze einen Antrag des Antragstellers voraus (Beschlüsse vom 21. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 10.73 - und vom 26. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 119.76 -), wird hieran nach der Änderung des § 83 VwGO und des § 17a GVG nicht mehr festgehalten. - BVerwG, 26.07.1977 - 1 WB 119.76
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.08.1991 - 1 WB 9.91
Soweit der Senat bisher die Auffassung vertreten hat, eine Verweisung innerhalb der Wehrdienstgerichtsbarkeit setze einen Antrag des Antragstellers voraus (Beschlüsse vom 21. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 10.73 - und vom 26. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 119.76 -), wird hieran nach der Änderung des § 83 VwGO und des § 17a GVG nicht mehr festgehalten.
- BVerwG, 09.09.1991 - 1 WB 111.91
Voraussetzungen für die Gewährung von Dienstzeitausgleich für einen Soldaten - …
Besteht die "Weisung" in dem Erlaß allgemeiner Dienstvorschriften oder in der Festlegung von abstrakten Auswahlkriterien, dann sind die allgemeinen Regelungen durch die Entscheidung im Einzelfall umzusetzen; diese Einzelfallentscheidung ist dann nicht demjenigen zuzurechnen, der die allgemeine Regelung erlassen hat (vgl. Beschlüsse vom 10. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 80.91 - und vom 7. August 1991 - BVerwG 1 WB 9.91 -). - BVerwG, 23.08.1991 - 1 WB 52.91
Anspruch auf Freizeitausgleich eines Soldaten - Freistellung vom Dienst
Damit scheidet eine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bei richtiger Anwendung der Zuständigkeitsbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung aus (Beschluß vom 7. August 1991 - BVerwG 1 WB 9.91 -).
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