Rechtsprechung
| BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 9.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwendungsansprüche eines Beamten - Zulassung zu einer Offizierslaufbahn
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 99.91
Anspruch auf Aufnahme in die Offizierslaufbahn - Anspruch eines Soldaten auf eine …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 9.92
Das gilt auch für die Entscheidung im Rahmen der Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (Beschluß vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 99.91 -).Diese Bestimmungen sind rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluß vom 26. Februar 1992 a.a.O.).
Daß die zuständigen militärischen Stellen im Rahmen von Laufbahnwechseln bei einer Auswahl unter Bedarfsgesichtspunkten nicht nur auf den fachlichen Verwendungsbereich, sondern auch auf den Bedarf im jeweiligen Geburtsjahrgang abstellen dürfen, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung gebilligt (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - und vom 26. Februar 1992 a.a.O.).
- BVerwG, 16.03.1977 - 1 WB 137.76
Auszug aus BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 9.92
Für das Begehren des Antragstellers auf Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und hier zu den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgerichts gegeben (Beschluß vom 16. März 1977 - BVerwG 1 WB 137.76 - <BVerwGE 53, 265>; ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschluß vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 107.91 -).Darüber entscheidet der militärische Vorgesetzte im Rahmen des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen (BVerwGE 53, 265 [267]).
- BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 179.90
Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (OffzMilFD) - …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 9.92
Da die Bedarfsfestlegung - wie dargelegt - Ausfluß planerischer Vorstellungen ist, liegt es auf der Hand, daß sie auch kurzfristigen Änderungen insbesondere dann unterliegen kann, wenn, wie im vorliegenden Fall, durch politische Entscheidungen Vorgaben für eine Reduzierung des Umfangs der Streitkräfte gegeben werden, die Einfluß auf die Strukturen der Teilstreitkräfte haben, und wenn dadurch nicht in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingegriffen wird (vgl. Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 1 WB 179.90 -).
- BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87
Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern - …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 9.92
Daß die zuständigen militärischen Stellen im Rahmen von Laufbahnwechseln bei einer Auswahl unter Bedarfsgesichtspunkten nicht nur auf den fachlichen Verwendungsbereich, sondern auch auf den Bedarf im jeweiligen Geburtsjahrgang abstellen dürfen, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung gebilligt (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - …und vom 26. Februar 1992 a.a.O.). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 9.92
Es handelt sich hierbei in erster Linie um Zweckmäßigkeitsfragen, die - wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines bestimmten Soldaten begründen oder ausschließen - bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als vorgegeben hingenommen werden müssen (Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]> m.w.N.). - BVerwG, 12.01.1977 - 1 WB 81.76
Generalstabsausbildung - Auswahl der Teilnehmer - Ernennungsgrundsätze - …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 9.92
Dabei entspricht es der ständigen Rechtsprechung, daß bei Entscheidungen dieser Art ein für den Antragsteller positiver Ausspruch des Gerichts nur ergehen kann, wenn das Ermessen des Vorgesetzten fehlerfrei nur noch in einer einzigen Richtung ausgeübt werden kann, jede andere Ermessensentscheidung also fehlerhaft wäre (Beschluß vom 12. Januar 1977 - BVerwG 1 WB 81.76 - <BVerwGE 53, 245 [f.]>). - BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 7.91
Zulassung eines Portepee-Unteroffiziers zu einer Offizierslaufbahn - …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 9.92
Solche planerischen Vorstellungen und organisatorischen Maßnahmen stehen grundsätzlich außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit (Beschluß vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 7.91 -). - BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 107.91
Entscheidung im Rahmen der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 9.92
Für das Begehren des Antragstellers auf Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und hier zu den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgerichts gegeben (Beschluß vom 16. März 1977 - BVerwG 1 WB 137.76 - <BVerwGE 53, 265>; ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschluß vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 107.91 -).
- BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 23.96
Recht der Soldaten - Anforderungen an die Versagung eines Laufbahnwechsels
Im Interesse eines kontinuierlichen Altersaufbaus darf der BMVg bei erforderlichem Wechsel der Dienstgradgruppe in gleicher Weise wie bei Laufbahnwechsel darauf abstellen, welchem Geburtsjahrgang der Bewerber angehört (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl.Beschlüsse vom 9. August 1989 - BVerwG 1 WB 9.88 -, vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [BVerwG 30.08.1989 - 1 WB 115/87] [175]>, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 7.91 -, vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 - undvom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 30.94 -). - BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08 Jede andere Verfahrensweise wäre nicht nur unter personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern auch aus Haushaltsgründen nicht vertretbar (vgl. Beschlüsse vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 -, vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - BVerwGE 113, 76 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160, vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 - und vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 38.05 -).
- BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 25.05 Jede andere Verfahrensweise wäre nicht nur unter personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern auch aus Haushaltsgründen nicht vertretbar (vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 -, vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 84.96 -, vom 15. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 89.96 -, vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - <BVerwGE 113, 76 [78] = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160>, vom 30. November 2004 - BVerwG 1 WB 13.04 - m.w.N. und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 -).
- BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 55.04 Jede andere Verfahrensweise wäre nicht nur unter personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern auch aus Haushaltsgründen nicht vertretbar (vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 -, vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 84.96 -, vom 15. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 89.96 -, vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - <BVerwGE 113, 76 [78] = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160> und vom 30. November 2004 - BVerwG 1 WB 13.04 - m.w.N.).
- BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 38.05 Diese Anknüpfung an den Bedarf als Voraussetzung für eine angestrebte Laufbahnzulassung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats rechtlich nicht zu beanstanden (Beschlüsse vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 -, vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - BVerwGE 113, 76 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160 und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 - m.w.N.).
- BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 92.95
Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes - Beurteilung …
Für das Begehren des Antragstellers auf Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und hier zu den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgericht gegeben (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 16. März 1977 - BVerwG 1 WB 137.76 - <BVerwGE 53, 265> und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 -). - BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 84.96
Ordnungsgemäße Begründung eines Antrags nach § 17 Abs. 4 S. 1 …
Der Senat hat mehrfach entschieden, daß die zuständigen militärischen Stellen berechtigt sind, im Rahmen von Laufbahnwechseln auf Bedarfsgesichtspunkte im jeweiligen Geburtsjahrgang der Bewerber abzustellen (vgl. Beschlüse vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 - und vom 21. September 1993 - BVerwG 1 WB 82.92 -). - BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 40.96
Unverhältnismäßige Einschränkung des Auswahlverfahrens des Heeres zur Zulassung …
Daß die zuständigen militärischen Stellen im Rahmen von Laufbahnwechseln bei einer Auswahl unter Bedarfsgesichtspunkten nicht nur auf den fachlichen Verwendungsbereich, sondern auch auf den jeweiligen Geburtszeitraum abstellen dürfen, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung gebilligt (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - , vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 - …und vom 19. März 1996 a.a.O.). - BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 72.94
Dienstliches Interesse an dem Verbleib eines Soldaten in seiner gegenwärtigen …
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß die zuständigen militärischen Stellen im Rahmen von Laufbahnwechseln auch auf den Bedarf im jeweiligen Geburtsjahrgang abstellen dürfen (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - , vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 107.91 -, vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 -, vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 70.92 - und vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 106.92 -). - BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 30.94
Versetzung eines Soldaten in den Ruhestand - Dienstpostenbesetzung bei der …
Ebenso bedarf es keiner Erörterung, ob der BMVg berechtigt war, im Interesse eines kontinuierlichen Altersaufbaus darauf abzustellen, welchem Geburtsjahrgang die bei der Besetzung eines höher bewerteten Dienstpostens in Betracht zu ziehenden Offiziere angehören (vgl. Beschlüsse vom 9. August 1989 - BVerwG 1 WB 9.88 -, vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [175]>, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 7.91 - und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 -). - BVerwG, 21.09.1993 - 1 WB 82.92
Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes (OffzMilFD) - …
- BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 70.92
Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (OffzMilFD) - …
- BVerwG, 15.01.1997 - 1 WB 89.96
Anspruch auf Teilnahme an der Ausbildung für die Zulassung zur Laufbahn der …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".