Rechtsprechung
| BVerwG, 25.05.1983 - 1 WB 90.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.05.1983 - 1 WB 58.81
Wehrbeschwerdeverfahren - Antragsbefugnis - Rechtsverletzung - Verletzung eigener …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1983 - 1 WB 90.81
Die Akten 1 WB 58/81, die Akten des StvGenInspBw - Fü S/RB - Az 25-05-11/67/80 und die Akten des BMVg - P II 5 - Az 25-05-12 296/81 waren Gegenstand der Beratung.Es kann dahinstehen, ob der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht schon deshalb unzulässig ist, weil er verspätet eingelegt ist, oder ob wegen der Identität der Anträge mit den Anträgen aus der Sache 1 WB 58/81 die Rechtshängigkeit dieser Sache einer Entscheidung im vorliegenden Fall entgegensteht.
Dieser Antrag zielt auf die Feststellung einer Tatsache ab und ist deshalb unzulässig (BVerwG Beschluß vom 10. August 1978 - 1 WB 136/77; vgl. auch Beschluß vom heutigen Tag in der Sache 1 WB 58/81).
- BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 141.76
Soldat - Innerdienstliche Zuständigkeiten - Innerdienstliche Organisationsakte - …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1983 - 1 WB 90.81
Der vom Antragsteller vorgetragene Sachverhalt läßt, seine Richtigkeit unterstellt, keinen Schluß auf eine Rechtsverletzung des Antragstellers durch das entsprechende Unterlassen der Vorgesetzten zu (vgl. BVerwG NZWehrr 1979, 109). - BVerwG, 08.12.1982 - 1 WB 114.82
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.05.1983 - 1 WB 90.81
Solche Umstände können nicht verselbständigt und zum Gegenstand eigenständiger Anträge auf gerichtliche Entscheidung gemacht werden (BVerwG Beschluß vom 8. Dezember 1982 - 1 WB 114/82). - BVerwG, 10.08.1978 - 1 WB 136.77
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.05.1983 - 1 WB 90.81
Dieser Antrag zielt auf die Feststellung einer Tatsache ab und ist deshalb unzulässig (BVerwG Beschluß vom 10. August 1978 - 1 WB 136/77; vgl. auch Beschluß vom heutigen Tag in der Sache 1 WB 58/81).
- BVerwG, 02.02.1988 - 1 WB 28.87
Beurteilungsbeitrag - Antragsverfahren - Dienstliche Maßnahme
Entsprechend verselbständigte Feststellungsanträge sind stets unzulässig, selbst wenn sie für die Klärung einer Vorfrage in einem zulässigen gerichtlichen Antragsverfahren erheblich sein könnten (BVerwG Beschluß vom 25. März 1983 - 1 WB 90/81 - Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl. § 43 RdNr. 3 a.E.). - BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 161.86
Rechtsmittel
Entsprechend verselbständigte Feststellungsanträge sind stets unzulässig, selbst dann, wenn sie für die Klärung einer Vortrage in einem zulässigen gerichtlichen Antragsverfahren erheblich sein könnten (BVerwG Beschlüsse vom 25. März 1983 - 1 WB 90/81 - und vom 2. Februar 1988 - 1 WB 28/87 - m.w.N.).
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