Rechtsprechung
| BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 90.83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wehrrecht - Bundeswehr - Beurteilungssystem - Dienstaufsicht - Beurteilungsaufhebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 83, 113
- NVwZ 1988, 64
- DVBl 1986, 942
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 22.02.1978 - 1 WB 74.77
Höherer Vorgesetzter - Stellungnahme zur Beurteilung - Anfechtbare Maßnahme - …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 90.83
Die Stellungnahmen unterliegen der Rechtskontrolle durch die Wehrdienstgerichte (BVerwGE 53, 361; 63, 3) nach den gleichen Grundsätzen wie Erstbeurteilungen.Allerdings sind dieser Freiheit dort Grenzen gesetzt, wo die Beurteilung auf Grund von widersprüchlichen Aussagen in sich unverständlich und damit der Beurteilungszweck (vgl. BVerwGE 63, 3, 6) verfehlt wird.
Auf entsprechende Rüge eines betroffenen Soldaten ist deshalb eine Beurteilung, die in sich widersprüchlich ist, im gerichtlichen Antragsverfahren aufzuheben (vgl. BVerwGE 63, 3,7 ff.).
Im übrigen ist er in der nicht nachvollziehbaren Einschätzung der Persönlichkeit des Beurteilten frei (BVerwGE 63, 3, 5).
- BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 44.78
Auszug aus BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 90.83
Der Soldat hat zwar keinen Anspruch darauf, daß seine Beurteilung außerhalb eines förmlichen Beschwerdeverfahrens in Ausübung der Dienstaufsicht durch einen höheren Vorgesetzten oder durch personalführende Stellen aufgehoben wird (BVerwGE 63, 189 f.).Einen Anspruch darauf, daß eine zuständige Stelle außerhalb eines Beschwerdeverfahrens dienstaufsichtlich tätig wird, hat der Beurteilte dagegen nicht (BVerwGE 63, 189).
- BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 17.77
Stellungnahmen zu Beurteilungen - Anfechtung - Beurteilender - Beurteilung - …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 90.83
Die Stellungnahmen unterliegen der Rechtskontrolle durch die Wehrdienstgerichte (BVerwGE 53, 361; 63, 3) nach den gleichen Grundsätzen wie Erstbeurteilungen.
- BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79
Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 90.83
Bei der Ausgestaltung des Beurteilungssystems steht dem BMVg ein weiter Freiraum zu (BVerwG DBVl 1981, 1062 = ZBR 1982, 172). - BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82
Richter auf Probe - Beurteilung - Beurteilungszeitraum - Anrechnungsfähige Zeiten
Auszug aus BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 90.83
Damit haben bei truppendienstlichen Beurteilungen die höheren Vorgesetzten das Recht, ihr Beurteilungsermessen an die Stelle des Beurteilungsermessens des Erstbeurteilenden zu setzen und die Beurteilungen zu ändern (vgl. zur Beurteilung von Beamten bzw. Richtern: BVerwG NJW 1985, 1095; OVG Rheinland-Pfalz DÖV 1985, 931; OVG Münster DÖV 1973, 498; OVG Lüneburg ZBR 1974, 385; BayVGH BayVBl 1977, 465). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
- BVerwG, 26.02.1982 - 1 WB 158.79
Ausbildung eines Soldaten - Berufsförderungsanspruch - Militärische …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 90.83
Soweit es Fragen der militärischen oder personalorganisatorischen Zweckmäßigkeit betrifft, unterliegt es nicht der Kontrolle durch die zuständigen Wehrdienstgerichte (vgl. BVerwGE 53, 95; 63, 139; 73, 235; 73, 350). - BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 164.77
Zweckmäßigkeit organisatorischer Maßnahmen - Unterministerielle Vereinbarungen - …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 90.83
Soweit es Fragen der militärischen oder personalorganisatorischen Zweckmäßigkeit betrifft, unterliegt es nicht der Kontrolle durch die zuständigen Wehrdienstgerichte (vgl. BVerwGE 53, 95; 63, 139; 73, 235; 73, 350). - BVerwG, 04.08.1981 - 1 WB 29.81
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 90.83
Soweit es Fragen der militärischen oder personalorganisatorischen Zweckmäßigkeit betrifft, unterliegt es nicht der Kontrolle durch die zuständigen Wehrdienstgerichte (vgl. BVerwGE 53, 95; 63, 139; 73, 235; 73, 350). - BVerwG, 17.12.1981 - 1 WB 121.80
Aufhebung eines Sicherheitsbescheids - Beurteilung - Förderungswürdigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 90.83
Die Aufhebung einer Beurteilung im Wege der Dienstaufsicht stellt indes jedenfalls dann eine dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar und kann letztlich mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden, wenn sie gegen den Willen des Soldaten erfolgt (BVerwGE 73, 330 und BVerwG Beschluß vom 23. Juli 1975 - 1 WB 50/74). - BVerwG, 07.07.1977 - 1 WB 94.76
- BVerwG, 23.07.1975 - I WB 50.74
Streit um die Aufhebung der Sonderbeurteilung eines Zeitsoldaten - …
- BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 15.98
Recht der Soldaten - Berechnung der Jahresfrist zwischen dem Vorlagetermin einer …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt die Aufhebung einer Beurteilung im Wege der Dienstaufsicht aber dann eine anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, wenn sie gegen den Willen des Beurteilten erfolgt ist (vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - <BVerwGE 83, 113 [115]> und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 -). Effektiver Rechtsschutz kann einem Soldaten hier nur in der Weise gewährt werden, daß die Feststellung von Verfahrensverstößen oder inhaltlichen Fehlern durch die personalbearbeitende Stelle vom Gericht nach objektiven Kriterien unter Beachtung der Grundsätze des Beurteilungssystems auf ihre Richtigkeit hin überprüft wird (vgl. Beschluß vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - <BVerwGE 83, 113 [118]>).
Begeben sie sich dieser ureigensten Aufgabe der Personalführung durch die Einführung von Systemen, bei denen nur das Gesamturteil zum Tragen kommt, braucht ihnen nicht die Möglichkeit eingeräumt zu werden, über die Aufhebung der Beurteilung zu von ihr gewünschten Ergebnissen zu kommen (vgl. Beschluß vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - <BVerwGE 83, 113 [ff.]> insoweit nicht abgedruckt).
- BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 29.96
Recht der Soldaten - Gerichtliche Überprüfung einer Beurteilung
Die Frage, ob die Voraussetzungen für die Aufhebung einer Beurteilung im Dienstaufsichtsweg gegeben sind, haben die Wehrdienstgerichte nach objektiven Kriterien unter Beachtung der Grundsätze des Beurteilungssystems in vollem Umfang nachzuprüfen (wie Beschluß vom 18.2.1986 - 1 WB 90.83 = BVerwGE 83, 113 ).Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt die Aufhebung einer Beurteilung im Wege der Dienstaufsicht aber jedenfalls dann eine Maßnahme nach § 17 Abs. 3 WBO dar und kann mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden, wenn sie gegen den Willen des Beurteilten vorgenommen worden ist (Beschluß vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - (BVerwGE 83, 113 (115))).
Effektiver Rechtsschutz kann hier nur gewährt werden, wenn die Feststellung von Verfahrensverstößen oder inhaltlichen Fehlern vom Gericht nach objektiven Kriterien unter Beachtung der Grundsätze des Beurteilungssystems in vollem Umfang auf ihre Richtigkeit hin nachgeprüft wird (vgl. BVerwGE 83, 113 (118)).
Begeben sie sich dieser ureigensten Aufgabe der Personalführung durch die Einführung von Systemen, bei denen nur die Gesamtbewertung der Beurteilung zum Tragen kommt, dann braucht ihnen nicht die Möglichkeit eingeräumt zu werden, über die Aufhebung der Beurteilung zu den gewünschten Ergebnissen zu kommen (Beschluß vom 19. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - (in BVerwGE 83, 113 (ff.) insoweit nicht abgedruckt)).
- BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 64.84
Sportliche Leistungsfähigkeit eines Berufssoldaten - Feststellung der …
Dies hat der Senat bereits in dem Beschluß in der Sache 1 WB 90/83 vom heutigen Tag entschieden.Die Aufhebung einer Beurteilung im Wege der Dienstaufsicht stellt indes jedenfalls dann eine dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar und kann letztlich mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden, wenn sie gegen den Willen des Soldaten erfolgt (BVerwGE 73, 330 und BVerwG Beschlüsse vom 23. Juli 1975 - 1 WB 50/74 - und vom heutigen Tag - 1 WB 90/83).
Effektiver Rechtsschutz kann hier nur gewährt werden, wenn die Feststellung der "Widersprüchlichkeit" vom Gericht nach objektiven Kriterien unter Beachtung der Grundsätze des Beurteilungssystems in vollem Umfang auch auf ihre Richtigkeit hin nachgeprüft wird (BVerwG Beschluß vom heutigen Tag - 1 WB 90/83).
- BVerwG, 19.02.1986 - 1 WB 130.83
Grundsätze der Laufbahnbeurteilung von Soldaten der Bundeswehr - Umfang der …
Daraus folgt, wie der Senat mit Beschluß vom 18. Februar 1986 - 1 WB 90/83 - entschieden hat, daß bei Beachtung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG den dienstaufsichtlich tätig werdenden Stellen bei der Bewertung, ob eine Beurteilung die in der Nr. 169 der ZDv 20/6 genannten Mängel aufweist, z.B. in sich widersprüchlich ist, kein irgendwie gearteter Spielraum zusteht (vgl. BVerwGE 53, 318, 1. Leitsatz).Begeben sie sich dieser ureigensten Aufgabe der Personalführung durch die Einführung von Systemen, bei denen nur die Gesamtbewertung der Beurteilung zum Tragen kommt, dann braucht ihnen nicht die Möglichkeit eingeräumt zu werden, über die Aufhebung der Beurteilung zu den gewünschten Ergebnissen zu kommen (BVerwG Beschluß vom 18. Februar 1986 a.a.O.).
Ist die Würdigung dagegen vertretbar, hat sich der Beurteilende also im Rahmen seines Beurteilungsermessens gehalten, dann kann die Beurteilung nicht wegen Widersprüchlichkeit aufgehoben werden (BVerwG Beschluß vom 18. Februar 1986 a.a.O.).
- BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 10.03
Planmäßige Beurteilung; Beurteilungstermin; Altersgrenze; Laufbahnperspektive; …
Der Antrag, mit dem der Antragsteller die Aufhebung der Verfügung der SDH vom 27. Oktober 2002 und des sie bestätigenden Beschwerdebescheids des Bundesministers der Verteidigung (BMVg) vom 15. Januar 2003 erstrebt, ist zulässig (Beschlüsse vom 18. Februar 1986 BVerwG 1 WB 90.83, vom 15. Oktober 1996 BVerwG 1 WB 29.96, vom 27. August 1998 BVerwG 1 WB 15.98 und vom 3. Juli 2001 BVerwG 1 WB 23.01).Effektiver Rechtsschutz kann einem Soldaten hier nur in der Weise gewährt werden, dass die Feststellung von Verfahrensverstößen oder inhaltlichen Fehlern durch die personalbearbeitende Stelle vom Gericht nach objektiven Kriterien unter Beachtung der Grundsätze des Beurteilungssystems auf ihre Richtigkeit hin überprüft wird (vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 1986 BVerwG 1 WB 90.83 und vom 27. August 1998 BVerwG 1 WB 15.98).
- BVerwG, 19.02.1986 - 1 WB 125.82
Nichtigkeit einer truppendienstlichen Maßnahme - Verstöße gegen …
An der vom Senat in dem Beschluß in der Sache 1 WB 90/83 vom 18. Februar 1986 hierzu vertretenen Auffassung wird festgehalten.Der Senat hat in dem Beschluß in der Sache 1 WB 90/83 vom 18. Februar 1986 bereits entschieden, daß das in der ZDv 20/6 - Personelle Auswahlmittel für Soldaten der Bundeswehr - festgelegte Beurteilungssystem auch insoweit Rechtens ist, als es den höheren Vorgesetzten und den personalführenden Stellen die Möglichkeit einräumt, Beurteilungen bei Widersprüchlichkeiten aufzuheben (ZDv 20/6 Nrn. 141, 169).
Denkbar ist allerdings, daß die Aufhebung einer Beurteilung im Wege der Dienstaufsicht im Einzelfall rechtswidrig ist, weil dabei die den zuständigen Stellen gezogenen Grenzen überschritten worden sind, sie beispielsweise den Begriff der Widersprüchlichkeit verkannt haben (BVerwG Beschluß vom 18. Februar 1986 - 1 WB 90/83) oder aber die Aufhebung zu einem rechtlich unvertretbar späten Zeitpunkt erfolgt ist.
- BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 28.01
Voraussetzungen für die Berücksichtigung einer einheitlichen Maßstabsfindung - …
Der Antrag, mit dem der Antragsteller die Aufhebung der Verfügung des PersABw vom 28. November 2000 und des sie bestätigenden Beschwerdebescheids des BMVg vom 6. März 2001 erstrebt, ist zulässig (Beschlüsse vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - <BVerwGE 83, 113 [115]>, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - <BVerwGE 113, 1 = Buchholz 236.11 § 1 a Nr. 1> und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 15.98 - <BVerwGE 113, 255 = Buchholz 236.11 § 1 a Nr. 4>) und begründet.Effektiver Rechtsschutz kann einem Soldaten hier nur in der Weise gewährt werden, dass die Feststellung von Verfahrensverstößen oder inhaltlichen Fehlern durch die personalbearbeitende Stelle vom Gericht nach objektiven Kriterien unter Beachtung der Grundsätze des Beurteilungssystems auf ihre Richtigkeit hin überprüft wird (vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 15.98 - ).
- BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 23.01
Planmäßige Beurteilung eines Soldaten - Versetzung eines Soldaten
Der Antrag, mit dem der Antragsteller die Aufhebung der Verfügung des PersABw vom 28. November 2000 und des sie bestätigenden Beschwerdebescheids des BMVg vom 2. März 2001 erstrebt, ist zulässig (Beschlüsse vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - <BVerwGE 83, 113 [115]>, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - <BVerwGE 113, 1 = Buchholz 236.11 § 1 a Nr. 1> und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 15.98 - <BVerwGE 113, 255 = Buchholz 236.11 § 1 a Nr. 4>) und begründet.Effektiver Rechtsschutz kann einem Soldaten hier nur in der Weise gewährt werden, dass die Feststellung von Verfahrensverstößen oder inhaltlichen Fehlern durch die personalbearbeitende Stelle vom Gericht nach objektiven Kriterien unter Beachtung der Grundsätze des Beurteilungssystems auf ihre Richtigkeit hin überprüft wird (vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 15.98 - ).
- BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04
Beurteilung, planmäßige; besondere Altersgrenze; Versorgungsreformgesetz (1998); …
Effektiver Rechtsschutz kann einem Soldaten hier nur in der Weise gewährt werden, dass die Feststellung von Verfahrensverstößen oder inhaltlichen Fehlern durch die personalbearbeitende Stelle vom Gericht nach objektiven Kriterien unter Beachtung der Grundsätze des Beurteilungssystems auf ihre Richtigkeit hin überprüft wird (vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - <BVerwGE 83, 113>, vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 15.98 - und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 10.03 - ). - BVerwG, 17.02.2000 - 1 WB 10.00
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - Verstoß gegen die Grundsätze für das …
Dieser umgedeutete Antrag ist zulässig, denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt die Aufhebung einer Beurteilung im Wege der Dienstaufsicht dann eine anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, wenn sie gegen den Willen des Beurteilten erfolgt ist (vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - <BVerwGE 83, 113 [115] > und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - <BVerwGE 113, 1 = Buchholz 236.11 § 1 a Nr. 1> m.w.N.).Wenn die personalbearbeitende Stelle dabei zu dem Ergebnis gelangt, daß mehrere Soldaten nahezu wörtlich übereinstimmend beurteilt worden sind, obwohl sie auf Grund ihres Dienstalters und Dienstgrades unterschiedlich hätten beurteilt werden müssen, und dies als einen Verstoß gegen allgemeine Beurteilungsgrundsätze wertet, ist das rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. dazu Beschlüsse vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - < BVerwGE 83, 113 [118] >, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - <BVerwGE 113, 1 [f.] = Buchholz 236.11 § 1 a Nr. 1 > und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 15.98 - ).
- BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 122.91
Beschwerde gegen eine Aufhebungsverfügung der Stammdienststelle des Heeres (SDH) …
- BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 37.00
Aufhebung einer Beurteilung im Wege der Diestaufsicht - Verfahrensverstöße und …
- BVerwG, 18.03.1987 - 1 WB 144.86
Rechtsmittel
- OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08
Nachträgliche Änderung einer bereits vor Jahren bekannt gegebenen Beurteilung …
- BVerwG, 17.02.2000 - 1 WB 11.00
Umdeutung eines Antrages auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes in einen …
- BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 37.96
Recht der Soldaten - Erzieherische Maßnahmen, Zuständigkeit, Gerichtliche …
- BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 46.05
Beurteilung; Aufhebungsverfügung; Beurteilungsstichtag; Verwaltungsvorschriften; …
- BVerwG, 23.05.1990 - 2 WD 35.89
Betrug des Dienstherren und Verletzung der Wahrheitspflicht durch einen Soldaten …
- BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 60.09
Verfügung des Personalamts der Bundeswehr zur Aufhebung einer planmäßigen …
- BVerwG, 09.04.1991 - 1 WB 175.90
Beurteilender - Weigerung höherer Vorgesetzter - Weigerung der personalführenden …
- BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 3.07
- BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 31.96
Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Dienstaufsichtsentscheidung - Rechtsschutz bei …
- BVerwG, 11.06.1996 - 1 WB 16.96
Fristwahrende Einlegung und Begründung des Antrages auf gerichtliche Entscheidung …
- BVerwG, 26.06.1990 - 2 WD 28.89
Strafverfahren gegen Soldaten wegen Betrugs - Vorlage falscher …
- BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 106.87
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten …
- BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 115.91
Überprüfung der erstellten Beurteilung durch den Leiter der personalbearbeitenden …
- BVerwG, 11.06.1996 - 1 WB 22.96
Beschwerde des Soldaten gegen eine dienstliche Beurteilung - Anhörungspflicht, …
- BVerwG, 21.03.1995 - 1 WB 102.94
Beschwerde gegen die planmäßige Beurteilung eines Berufssoldaten - Fehlende …
- BVerwG, 19.02.1986 - 1 WB 159.84
Beurteilung eines schwerbehinderten Soldaten - Beurteilungssystem der Bundeswehr …
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