Rechtsprechung
| BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 90.84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Klage gegen die Versetzung eines Soldaten - Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses - Anspruch des Soldaten zum Einsatz an einem bestimmten Ort - Benachteiligung des Soldaten
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 90.84
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.).Dies um so mehr, als die Personalführung bei ihrer Entscheidung davon ausgehen konnte, daß die jederzeitige Versetzbarkeit des Berufssoldaten ohnehin zu seinen freiwillig übernommenen Dienstpflichten gehört (BVerwGE 43, 215 f.).
- BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 81.81
Soldat - Anfechtung der Versetzung - Weiterversetzung
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 90.84
Aber auch für eine zur Behebung von Spannungen erfolgende Versetzung ist regelmäßig ein dienstliches Bedürfnis gegeben (BDHE 5, 225, 226), wenn der Dienstbetrieb durch Mißhelligkeiten zwischen dem Kdr und einem seiner Untergebenen "ernst und nachhaltig" (BVerwG Beschlüsse vom 16. August 1974 - 1 MB 208/72 - und vom 25. August 1982 - 1 WB 81/81) gestört wird.Der Senat hat wiederholt entschieden, daß es nicht darauf ankommt, welcher Beteiligte an der Entstehung von Spannungen in einer Einheit die "Schuld" trägt, ja ob überhaupt einem Beteiligten daran eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen vielmehr im Grunde genommen ganz oder überwiegend auf Unverträglichkeiten im Naturell, Temperament oder Charakter zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von Schuld an bestimmte Beteiligte entziehen (BVerwG Beschluß vom 25. August 1982 - 1 WB 81/81 - m.w.H.).
- BVerwG, 30.08.1977 - 1 WB 29.77
Beseitigung bestehender Spannungen - Versetzung - Beschwerdeverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 90.84
Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung, das sich auch aus Spannungen zwischen den Angehörigen des gleichen militärischen Verbandes ergeben kann (BVerwG Beschluß vom 30. August 1977 - 1 WB 29/77), ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar.Einen Anspruch darauf, vor einer Versetzung um seine Zustimmung gebeten zu werden und diese wiederum von der Erfüllung gewisser Bedingungen abhängig machen zu können, hat der Soldat auch dann nicht, wenn er an sich zur Behebung bestehender Spannungen selbst bereit ist, seine Versetzung hinzunehmen (BVerwG Beschluß vom 30. August 1977 - 1 WB 29/77).
- BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 90.84
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.). - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 90.84
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.). - BVerwG, 20.03.1985 - 1 WB 61.83
Soldat - Ausübung des Beschwerderechts - Benachteiligungsverbot - Beurteilung …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 90.84
Der Umstand, daß es im Zusammenhang mit den zwischen Vorgesetzten und Untergebenen entstandenen Spannungen zu Beschwerden gekommen ist, schließt als solcher eine Versetzung zur Behebung dieser Spannungen nicht aus (vgl. BVerwG Beschluß vom 20. März 1985 - 1 WB 61/83). - BVerwG, 19.07.1984 - 1 WB 91.84
Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für eine Versetzung - Annahme eines …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 90.84
Den Antrag des Antragstellers vom 25. April 1984, mit dem er hinsichtlich der zum 1. Oktober 1984 unter vorangehender Kommandierung ab 13. August 1984 verfügten Versetzung die Anordnung der aufschiebenden Wirkung begehrte, hat der Senat mit Beschluß vom 19. Juli 1984 - 1 WB 91/84 - als unbegründet zurückgewiesen.
- BVerwG, 25.02.1987 - 1 WB 128.86
Rechtsmittel
Aber auch für eine zur Behebung von Spannungen erfolgende Versetzung ist regelmäßig ein dienstliches Bedürfnis gegeben (BDHE 5, 225, 226), wenn der Dienstbetrieb durch Mißhelligkeiten zwischen dem Dienststellenleiter und einem seiner Untergebenen ernst und nachhaltig gestört wird (BVerwG Beschlüsse vom 25. August 1982 - 1 WB 81/81 - und vom 25. Juni 1985 - 1 WB 90/84).Der Soldat hat auch dann keinen Anspruch darauf, seine Versetzung von gewissen Bedingungen oder Wünschen abhängig zu machen, wenn er an sich zur Behebung bestehender Spannungen selbst bereit ist, seine Versetzung hinzunehmen (BVerwG Beschlüsse vom 20. Juni 1978 - 1 WB 181/77 - und vom 25. Juni 1985 - 1 WB 90/84).
- BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 157.88
Beschwerde gegen eine Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen eines …
Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung, das sich auch aus Spannungen zwischen den Angehörigen des gleichen militärischen Verbandes ergeben kann (BVerwG Beschlüsse vom 25. Juni 1985 - 1 WB 90/84 - und vom 6. August 1986 - 1 WB 109/85), ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar. - BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 109.85
Versetzung eines Berufssoldaten der Bundeswehr - Vorliegen eines dienstlichen …
Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung, das sich auch aus Spannungen zwischen den Angehörigen des gleichen militärischen Verbandes ergeben kann (BVerwG Beschluß vom 25. Juni 1985 - 1 WB 90/84), ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar.
- BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 51.94
Voraussetzungen einer vorzeitigen Beendigung der Auslandsverwendung eines …
Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung, das sich auch aus Spannungen zwischen den Angehörigen des gleichen militärischen Verbandes ergeben kann (Beschlüsse vom 25. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 90.84 - und vom 6. August 1986 - BVerwG 1 WB 109.85), ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar. - BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 33.98
Verletzung von Fürsorgepflichten
Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung, das sich auch aus Spannungen zwischen den Angehörigen des gleichen militärischen Verbandes ergeben kann (vgl. Nr. 5 Buchst. h der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 , zuletzt geändert durch Erlaß vom 11. August 1998 ; s.a. Beschlüsse vom 25. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 90.84 -, vom 6. August 1986 - BVerwG 1 WB 109.85 - und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -), ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar. - BVerwG, 18.08.1992 - 1 WB 18.92
Fortsetzungsfeststellungsantrag eines Soldaten auf Feststellung der …
Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung, das sich auch aus Spannungen zwischen den Angehörigen des gleichen militärischen Verbandes ergeben kann (Beschlüsse vom 25. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 90.84 - und vom 6. August 1986 - BVerwG 1 WB 109.85), ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar.
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