Rechtsprechung
| BVerwG, 08.11.1988 - 1 WB 90.87 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Standortwechsel eines Soldaten - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche Verwendung - Grenzen des Ermessens bei der Entscheidung über die Verwendung eines Soldaten - Grenzen des Ermessens bei der Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten - Anhörung des ...
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 18.09.1987 - 1 WB 88.87
Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1988 - 1 WB 90.87
Dieser Antrag wurde vom Senat mit Beschluß vom 18. September 1987 (1 WB 88/87) zurückgewiesen.Die Beiakte des BMVg 531/87, die Personalstammakte (Teile A, B und C) sowie die Gerichtsakten 1 WB 88/87 waren Gegenstand der Beratung.
Im übrigen hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 18. September 1987 - 1 WB 88/87 - darauf hingewiesen, daß es im Beurteilungsspielraum des zuständigen Dienstvorgesetzten liegt, zu entscheiden, ob ein Soldat die für seine künftige Verwendung erforderliche Eignung besitzt.
Zwar wäre es, wie der Senat bereits in seinem BeschluS vom 18. September 1987 aaO ausgeführt hat, nicht ermessensfehlerhaft, wenn der BMVg aus grundsätzlichen Erwägungen Stellen, die als Generalstabsoffizierdienstposten ausgewiesen sind oder ausgewiesen werden, für Offiziere mit einer entsprechenden Verwendung frei hält oder frei macht.
- BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.11.1988 - 1 WB 90.87
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur daraufhin überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.).Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht im Interesse der Erhaltung von Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Truppe unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (BVerwGE 43, 215, 219) [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70].
- BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76
Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1988 - 1 WB 90.87
Sein erstmals mit Schriftsatz vom 14. Oktober 1987 gestellter Antrag, zum nächsten Stellenwechsel auf einen dem Gruppenleiterdienstposten A 4 III in Dotierung und Bedeutung entsprechenden Generalstabsoffizierdienstposten am Standort K... versetzt zu werden, geht über den Inhalt des ursprünglichen Antrags hinaus und ist als nachträgliche Antragserweiterung nicht zulässig (vgl. BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; BVerwG Beschlüsse vom 7. April 1987 - 1 WB 5/86 - und vom 22. März 1988 - 1 WB 118/86).
- BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.11.1988 - 1 WB 90.87
Sein erstmals mit Schriftsatz vom 14. Oktober 1987 gestellter Antrag, zum nächsten Stellenwechsel auf einen dem Gruppenleiterdienstposten A 4 III in Dotierung und Bedeutung entsprechenden Generalstabsoffizierdienstposten am Standort K... versetzt zu werden, geht über den Inhalt des ursprünglichen Antrags hinaus und ist als nachträgliche Antragserweiterung nicht zulässig (vgl. BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; BVerwG Beschlüsse vom 7. April 1987 - 1 WB 5/86 - und vom 22. März 1988 - 1 WB 118/86). - BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 118.86
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.11.1988 - 1 WB 90.87
Sein erstmals mit Schriftsatz vom 14. Oktober 1987 gestellter Antrag, zum nächsten Stellenwechsel auf einen dem Gruppenleiterdienstposten A 4 III in Dotierung und Bedeutung entsprechenden Generalstabsoffizierdienstposten am Standort K... versetzt zu werden, geht über den Inhalt des ursprünglichen Antrags hinaus und ist als nachträgliche Antragserweiterung nicht zulässig (vgl. BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; BVerwG Beschlüsse vom 7. April 1987 - 1 WB 5/86 - und vom 22. März 1988 - 1 WB 118/86). - BVerwG, 07.04.1987 - 1 WB 5.86
Auswertung eines Soldatensportwettkampfes - Klage auf Feststellung der …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1988 - 1 WB 90.87
Sein erstmals mit Schriftsatz vom 14. Oktober 1987 gestellter Antrag, zum nächsten Stellenwechsel auf einen dem Gruppenleiterdienstposten A 4 III in Dotierung und Bedeutung entsprechenden Generalstabsoffizierdienstposten am Standort K... versetzt zu werden, geht über den Inhalt des ursprünglichen Antrags hinaus und ist als nachträgliche Antragserweiterung nicht zulässig (vgl. BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; BVerwG Beschlüsse vom 7. April 1987 - 1 WB 5/86 - und vom 22. März 1988 - 1 WB 118/86). - BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1988 - 1 WB 90.87
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur daraufhin überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.). - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1988 - 1 WB 90.87
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur daraufhin überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.). - BVerwG, 22.02.1983 - 1 WB 27.82
Berücksichtung der familiären Situation bei der Versetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1988 - 1 WB 90.87
Das dienstliche Bedürfnis für die Versetzung des Antragstellers auf den Dienstposten des Logistik-/Nachschubstabsoffiziers und Abteilungsleiters der V-Abteilung II im Materialamt der Luftwaffe ist gegeben, da dieser Dienstposten frei geworden ist und nachbesetzt werden mußte (BVerwG Beschlüsse vom 22. Februar 1983 - 1 WB 27/82 - und vom 15. März 1988 - 1 WB 12/87). - BVerwG, 15.03.1988 - 1 WB 12.87
Versetzung eines Berufssoldaten - Erkrankung der Ehefrau
Auszug aus BVerwG, 08.11.1988 - 1 WB 90.87
Das dienstliche Bedürfnis für die Versetzung des Antragstellers auf den Dienstposten des Logistik-/Nachschubstabsoffiziers und Abteilungsleiters der V-Abteilung II im Materialamt der Luftwaffe ist gegeben, da dieser Dienstposten frei geworden ist und nachbesetzt werden mußte (BVerwG Beschlüsse vom 22. Februar 1983 - 1 WB 27/82 - und vom 15. März 1988 - 1 WB 12/87).
- BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96
Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit …
Im übrigen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß es im Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten liegt, zu entscheiden, ob ein Soldat die für seine künftige Verwendung erforderlichen Voraussetzungen besitzt (vgl. Beschlüsse vom 18. September 1987 - BVerwG 1 WB 88.87 -, vom 8. November 1988 - BVerwG 1 WB 90.87 - und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 74, 75.92 -). - BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 117.95
Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Eignung für einen Dienstposten - …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß es im Beurteilungsspielraum der zuständigen Vorgesetzten liegt zu entscheiden, ob ein Soldat die für seine künftige Verwendung erforderlichen Voraussetzungen besitzt (Beschlüsse vom 18. September 1987 - BVerwG 1 WB 88.87 -, vom 8. November 1988 - BVerwG 1 WB 90.87 - und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 74, 75.92 -). - BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 77.96
Dienstliche Verwendung eines S 3-Stabsoffiziers - Verminderung der …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß es im Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten liegt zu entscheiden, ob ein Soldat die für seine Verwendung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt (Beschlüsse vom 18. September 1987 - BVerwG 1 WB 88.87 -, vom 8. November 1988 - BVerwG 1 WB 90.87 - und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 74, 75.92 -).
- BVerwG, 29.07.1992 - 1 WB 101.91
Gerichtliche Kontrolle durch die Wehrdienstgerichte über die Zweckmäßigkeit von …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß es im Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten liegt, zu entscheiden, ob ein Soldat die für seine künftige Verwendung erforderlichen Voraussetzungen besitzt (Beschlüsse vom 18. September 1987 - BVerwG 1 WB 88.87 -, vom 8. November 1988 - BVerwG 1 WB 90.87 - …und vom 6. November 1991 a.a.O.). - BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 74.92
Versetzung eines Soldaten auf einen anderen Dienstposten - Dienstliches Bedürfnis …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß es im Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten liegt, zu entscheiden, ob ein Soldat die für seine künftige Verwendung erforderlichen Voraussetzungen besitzt (Beschlüsse vom 18. September 1987 - BVerwG 1 WB 88.87 -, vom 8. November 1988 - BVerwG 1 WB 90.87 - und vom 29. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 101, 102.91 -). - BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 6.96
Versetzung eines Dienstsoldaten - Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß es im Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten liegt, zu entscheiden, ob ein Soldat die für seine künftige Verwendung erforderlichen Voraussetzungen besitzt (Beschlüsse vom 18. September 1987 - BVerwG 1 WB 88.87 -, vom 8. November 1988 - BVerwG 1 WB 90.87 - und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 74, 75.92 -). - BVerwG, 24.07.1991 - 1 WB 59.91
Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Wesentliche Bedeutung des Prinzips der …
Der Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, daß es im Beurteilungsspielraum des zuständigen Dienstvorgesetzten liegt, zu entscheiden, ob ein Soldat die für seine künftige Verwendung erforderlichen Voraussetzungen besitzt (vgl. Beschluß vom 8. November 1988 - BVerwG 1 WB 90.87). - BVerwG, 06.11.1991 - 1 WB 116.91
Antrag eines Berufssoldaten auf Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Anspruch …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß es im Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten liegt, zu entscheiden, ob ein Soldat die für seine künftige Verwendung erforderlichen Voraussetzungen besitzt (Beschlüsse vom 18. September 1987 - BVerwG 1 WB 88.87 - und vom 8. November 1988 - BVerwG 1 WB 90.87 -). - BVerwG, 16.09.1992 - 1 WB 42.92
Entscheidung über die Kosten nach übereinstimmender Erledigungserklärung der …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß es im Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten liegt, zu entscheiden, ob ein Soldat die für seine künftige Verwendung erforderlichen Voraussetzungen besitzt (Beschlüsse vom 18. September 1987 - BVerwG 1 WB 88.87 -, vom 8. November 1988 - BVerwG 1 WB 90.87 - …und vom 6. November 1991 a.a.O.).
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