Rechtsprechung
| BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 90.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wehrbeschwerdesache - Soldat - Falsche Rechtsmittelbelehrung - Einhaltung der Rechtsmittelfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BDH, 28.05.1958 - WB 5/58
Auszug aus BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 90.88
Dies ergebe sich aus § 12 Abs. 1 Satz 4 HBO, wonach über den zulässigen Rechtsbehelf zu belehren sei, und sei im Grundsatz bereits durch den Wehrdienstsenat in seinem Beschluß vom 28. Mai 1958 - WB 5/58 - festgestellt worden. - BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70
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Auszug aus BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 90.88
Ist der Antrag - wie hier - von einem nicht rechtskundigen Soldaten gestellt worden - so gilt grundsätzlich nichts anderes, mag es auch in einem solchen Fall wohl noch ausreichen, wenn wenigstens in groben Zügen und möglicherweise nur pauschal skizziert wird, warum sich der Soldat beschwert fühlt (BVerwGE 43, 308, 310 [BVerwG 23.02.1972 - I WB 1/70]; vgl. auch BVerwG Beschlüsse vom 29. Oktober 1980 - 1 WB 109/80 - und vom 29. April 1986 - 1 WB 83/85). - BVerwG, 18.12.1973 - I WB 186.72
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Auszug aus BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 90.88
§ 7 WBO enthält insoweit für den Bereich des Wehrbeschwerderechts eine abschließende Regelung (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. u.a. Beschlüsse vom 18. Dezember 1973 - 1 WB 186/72 -, vom 6. Mai 1975 - 1 WB 138/74 - und vom 27. August 1975 - 1 WB 76/75).
- BVerwG, 16.05.1974 - I WB 209.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 90.88
Vom Antragsteller, einem Stabsoffizier, mußte und durfte erwartet werden, daß er die Regeln der Wehrbeschwerdeordnung kennt bzw. daß er sich darüber Kenntnis verschafft (…Böttcher/Dau, a.a.O. § 7 RdNr. 12; vgl. auch BVerwG Beschluß vom 4. März 1976 - 1 WB 102/75 - BVerwG NZWehrr 1974, 185). - BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 58.82
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Auszug aus BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 90.88
Weder - wie ausgeführt - der Hinweis auf die nachzureichende Begründung noch die späteren schriftsätzlichen Ausführungen des Antragstellers können diese vom Gesetzgeber geforderte fristgemäße Begründung ersetzen (BVerwG Beschluß vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 58/82). - BVerwG, 06.05.1975 - I WB 138.74
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Auszug aus BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 90.88
§ 7 WBO enthält insoweit für den Bereich des Wehrbeschwerderechts eine abschließende Regelung (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. u.a. Beschlüsse vom 18. Dezember 1973 - 1 WB 186/72 -, vom 6. Mai 1975 - 1 WB 138/74 - und vom 27. August 1975 - 1 WB 76/75). - BVerwG, 04.03.1976 - 1 WB 102.75
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Auszug aus BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 90.88
Vom Antragsteller, einem Stabsoffizier, mußte und durfte erwartet werden, daß er die Regeln der Wehrbeschwerdeordnung kennt bzw. daß er sich darüber Kenntnis verschafft (…Böttcher/Dau, a.a.O. § 7 RdNr. 12; vgl. auch BVerwG Beschluß vom 4. März 1976 - 1 WB 102/75 - BVerwG NZWehrr 1974, 185). - BVerwG, 31.08.1972 - I WB 82.72
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Auszug aus BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 90.88
Durch die bloße Ankündigung im Schriftsatz vom 30. März 1988, er werde eine Begründung nachreichen, konnte der Antragsteller die Begründungsfrist des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO nicht wahren (vgl. BVerwG Beschluß vom 31. August 1972 - 1 WB 82/72). - BVerwG, 27.08.1975 - 1 WB 76.75
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Auszug aus BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 90.88
§ 7 WBO enthält insoweit für den Bereich des Wehrbeschwerderechts eine abschließende Regelung (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. u.a. Beschlüsse vom 18. Dezember 1973 - 1 WB 186/72 -, vom 6. Mai 1975 - 1 WB 138/74 - und vom 27. August 1975 - 1 WB 76/75). - BVerwG, 29.10.1980 - 1 WB 109.80
Beschwerde eines Berufssoldaten gegen die Rückführung in die Laufbahngruppe der …
Auszug aus BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 90.88
Ist der Antrag - wie hier - von einem nicht rechtskundigen Soldaten gestellt worden - so gilt grundsätzlich nichts anderes, mag es auch in einem solchen Fall wohl noch ausreichen, wenn wenigstens in groben Zügen und möglicherweise nur pauschal skizziert wird, warum sich der Soldat beschwert fühlt (BVerwGE 43, 308, 310 [BVerwG 23.02.1972 - I WB 1/70]; vgl. auch BVerwG Beschlüsse vom 29. Oktober 1980 - 1 WB 109/80 - und vom 29. April 1986 - 1 WB 83/85). - BVerwG, 04.05.1977 - 1 WB 16.77
Rechtsmittel
- BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 38.93
Wehrbeschwerde - Fristversäumung - Unabwendbarer Zufall - Nachfrist
Diese in § 7 WBO für das Wehrbeschwerderecht getroffene gesetzliche Sonderregelung ist abschließend (vgl. Beschluß vom 13. Dezember 1989 - BVerwG 1 WB 90.88 - NZWehrr 1990, 74 m.w.N.; st.Rspr.). - BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 111.89
Aufklärungspflichten des Vorgesetzten bei Formmangel des Antrags auf gerichtliche …
Durch diese Ankündigung konnte der Antragsteller die Begründungsfrist gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO nicht wahren (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. Dezember 1989 - 1 WB 90/88 - m.w.N.). - BVerwG, 21.03.1995 - 1 WB 74.94
Herabsetzung von der Stellung eines B 6-Dienstpostens durch Versetzungsverfügung …
Die Versetzungsverfügung bedurfte als militärische Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung (vgl. Beschlüsse vom 13. Dezember 1989 - BVerwG 1 WB 90.88 -, vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251> und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 -). - BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 77.93
Unzulässigkeit eines Antrags wegen Fristablaufs - Beschwerde eines Berufssoldaten …
Es kann dahinstehen, ob der Antragsteller vom 14. bis 18. Juni 1993 - wie er es zur Begründung seines Antrags auf Verlängerung der Antragsfrist vorgebracht hat - durch Flugdienst an der Einlegung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung tatsächlich gehindert war, denn eine zeitweilige Verhinderung im Sinne von § 7 WBO im Verlaufe der Frist führt nicht zu einer Verlängerung der Zweiwochenfrist oder zur Gewährung der Nachfrist von drei Tagen (vgl. Beschluß vom 13. Dezember 1989 - BVerwG 1 WB 90.88 -).
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