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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 91.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1961
BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 91.77 (https://dejure.org/1978,1961)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1978 - 1 WB 91.77 (https://dejure.org/1978,1961)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1978 - 1 WB 91.77 (https://dejure.org/1978,1961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstaufsichtsbescheide - Gerichtliche Nachprüfung - Dienstaufsicht - Beurteilungen von Soldaten - Fristgebundene Anfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 169.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 91.77
    Beurteilungen von Soldaten durch Vorgesetzte sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Maßnahmen truppendienstlicher Art im Sinne des WBO § 1, WBO § 17 Abs. 3. Sie unterliegen damit, soweit sie überhaupt anfechtbar sind (vgl. WBO § 1 Abs. 3), der fristgebundenen Anfechtung zunächst mit der Beschwerde und später mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung (ebenso zuletzt BVerwG Beschluß vom 27.07.1977 - 1 WB 169/76).

    Auf entsprechende Maßnahmen, etwa in Anwendung der Nr. 170 der ZDv 20/6 hat der Antragsteller nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keinen Anspruch (vgl. zuletzt BVerwG Beschluß vom 27. Juli 1977 - 1 WB 169/76).

    Sie unterliegen damit, soweit sie überhaupt anfechtbar sind (vgl. § 1 Abs. 3 WBO), der fristgebundenen Anfechtung zunächst mit der Beschwerde und später mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung (vgl. zuletzt BVerwG Beschluß vom 27. Juli 1977 - 1 WB 169/76).

  • BVerwG, 25.04.1974 - I WB 66.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 91.77
    Ob der BMVg für die Bescheidung eines entsprechenden Antrags überhaupt zuständig ist, was insbesondere im Hinblick darauf, daß es nicht um die Änderung eines Bescheides des BMVg, sondern um die Änderung einer Erstbeurteilung geht, fraglich ist, kann dahinstehen; es fehlt vorliegend an den Voraussetzungen, unter denen der Antragsteller unter dem Gesichtspunkt der Geltendmachung "besonderer Umstände" (BVerwG Beschluß vom 25. April 1974 - 1 WB 66/73) eine Sachentscheidung über seinen Abänderungsantrag verlangen kann.

    Voraussetzung wäre, daß der Antragsteller Gründe für die Fehlerhaftigkeit der Beurteilung vorgetragen hätte, die er nicht bereits bei einer fristgerechten Anfechtung hätte geltend machen können (Beschluß vom 25. April 1974, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.07.1970 - I WB 57.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 91.77
    Anträge auf gerichtliche Entscheidung, mit denen im Wege der Dienstaufsicht ergehende Bescheide angegriffen werden, sind jedenfalls dann unzulässig, wenn geltend gemacht wird, die Dienstaufsicht sei in fehlerhafter Weise ausgeübt worden (Weiterführung von BVerwG Beschluß vom 21.07.1970 - 1 WB 57/70 -, Beschluß vom 11.01.1973 - 1 WB 43/72 - und Beschluß vom 31.07.1975 - 1 WB 103/73 -).

    Anträge auf gerichtliche Entscheidung, mit denen derartige Bescheide angegriffen werden, sind jedenfalls dann unzulässig, wenn geltend gemacht wird, die Dienstaufsicht sei in fehlerhafter Weise ausgeübt worden (BVerwG Beschluß vom 21. Juli 1970 - 1 WB 57/70 -, Beschluß vom 11. Januar 1973 - 1 WB 43/72 - und Beschluß vom 31. Juli 1975 - 1 WB 103/73).

  • BVerwG, 11.01.1973 - I WB 43.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 91.77
    Anträge auf gerichtliche Entscheidung, mit denen im Wege der Dienstaufsicht ergehende Bescheide angegriffen werden, sind jedenfalls dann unzulässig, wenn geltend gemacht wird, die Dienstaufsicht sei in fehlerhafter Weise ausgeübt worden (Weiterführung von BVerwG Beschluß vom 21.07.1970 - 1 WB 57/70 -, Beschluß vom 11.01.1973 - 1 WB 43/72 - und Beschluß vom 31.07.1975 - 1 WB 103/73 -).

    Anträge auf gerichtliche Entscheidung, mit denen derartige Bescheide angegriffen werden, sind jedenfalls dann unzulässig, wenn geltend gemacht wird, die Dienstaufsicht sei in fehlerhafter Weise ausgeübt worden (BVerwG Beschluß vom 21. Juli 1970 - 1 WB 57/70 -, Beschluß vom 11. Januar 1973 - 1 WB 43/72 - und Beschluß vom 31. Juli 1975 - 1 WB 103/73).

  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72

    Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 91.77
    Die vom 2. Revisionssenat vertretene Auffassung, bei Beurteilung von Beamten gelte etwa anderes (BVerwGE 49, 351), gibt dem Senat keine Veranlassung, von seiner auf einer den militärischen Erfordernissen entsprechenden Auslegung der §§ 1,6 und 17 WBO beruhenden Auffassung abzuweichen.
  • BVerwG, 10.04.1973 - I WB 230.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 91.77
    Alle Ausführungen des Antragstellers über die für ihn im April/Mai 1976 bestehende Situation können nichts daran ändern, daß jedenfalls im November 1976 die Beurteilung unanfechtbar geworden war (vgl. hierzu im übrigen BVerwG Beschluß vom 10. April 1973 - 1 WB 230/72).
  • BVerwG, 28.10.1980 - 1 WB 161.77

    Wiederaufgreifen des Verfahrens - Leistungsbewertung eines Soldaten - …

    Abgesehen davon, daß das Gericht eine Verpflichtung des Amtschefs LwA nicht ausgesprochen hat - es wird nur auf § 12 Abs. 3 Satz 2 WBO "hingewiesen" -, ist eine Nachprüfung im Dienstaufschtsweg durch den Betroffenen weder gerichtlich erzwingbar noch in der Sache kontrollierbar (vgl. BVerwG Beschluß vom 11. Januar 1978 - 1 WB 91/77).
  • BVerwG, 09.02.1981 - 6 B 1.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde weicht das angefochtene Urteil mit der Feststellung, die Bestandskraft der Bescheide des Amtschefs des Personalstammamts der Bundeswehr vom 30. Oktober 1970 und des Stellvertreters des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 14. Januar 1971 habe nicht die Unaufhebbarkeit der dienstlichen Beurteilung des Klägers vom 29. September 1970 zur Folge, nicht von den in der Beschwerdeschrift bezeichneten Beschlüssen des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 1978 - BVerwG 1 WB 91.77 - und vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 44.78 - (NZWehrR 1979, 179) ab.
  • BVerwG, 31.05.1978 - 1 WB 139.77

    Rechtsmittel

    Davon abgesehen ist der Antrag insoweit auch deshalb unzulässig, weil die dienstaufsichtliche Überprüfung einer Maßnahme ihrerseits keine "Maßnahme" im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO, die Nichtüberprüfung also nicht die Unterlassung einer Maßnahme darstellt, auf die ein Antragsteller ein Recht im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 VBO haben könnte (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 11. Januar 1973 - 1 WB 43/72 -, vom 31. Juli 1975 - 1 WB 103/73 - undvom 11. Januar 1978 - 1 WB 91/77).
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