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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.12.1970 - I WB 93.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,375
BVerwG, 23.12.1970 - I WB 93.70 (https://dejure.org/1970,375)
BVerwG, Entscheidung vom 23.12.1970 - I WB 93.70 (https://dejure.org/1970,375)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Dezember 1970 - I WB 93.70 (https://dejure.org/1970,375)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • RG, 20.10.1922 - VII 835/21

    Beschlagnahmtes Militärgut; Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1970 - I WB 93.70
    Denn die Frage, ob eine zulässige Klageänderung vorliegt, ist vor der Frage nach der Zulässigkeit des Rechtswegs zu prüfen (…Baumbach-Lauterbach, ZPO, 30. Aufl., Einf. 3 vor § 274; Wieczorek, ZPO, § 274 Anm. B I c;… Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 8. Aufl., § 89 IV 5; RGZ 105, 275, 279;… vergl. auch Eyermann/Fröhler, VwGO, 4. Aufl., § 91 RdNr. 17).
  • BVerwG, 23.08.1983 - 1 WB 14.83

    Wehrdienstgerichtliche Entscheidung - Zulässigkeit einer Beschwerde - …

    Ein solcher Antrag wäre schon deshalb unzulässig, weil Gegenstand des Antrags Verfahrens nur sein kann, was Gegenstand des Vorverfahrens war; eine nachträgliche Änderung oder Erweiterung des ursprünglichen Begehrens - hier in der Beschwerdeschrift vom 6. September 1982 - ist nicht zulässig (BVerwGE 43, 193, 195; 53, 321, 325; BVerwG Beschluß vom 23. Dezember 1970 - 1 WB 93/70).
  • BVerwG, 29.10.1986 - 1 WB 53.86

    Neuverfassung einer Beurteilung hinsichtlich einer Wehrübung eines Kompaniechef …

    Für eine darüber hinausgehende gerichtliche Feststellung eines Verstoßes der in der Behandlung einer Wehrbeschwerde tätig gewordenen Stelle der Bundeswehr gegen Form-, Frist- oder Zuständigkeitsbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung besteht daher grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwG Beschlüsse vom 23. Dezember 1970 - 1 WB 93/70 - und vom 29. März 1984 - 1 WB 144/82).
  • BVerwG, 29.03.1984 - 1 WB 144.82

    Vorgesetzter - Militärisches Organisationsverständnis - Überordnungsverhältnis - …

    Für eine darüber hinausgehende gerichtliche Feststellung eines Verstoßes der in der Behandlung einer Wehrbeschwerde tätig gewordenen Stelle der Bundeswehr gegen Form-, Frist- oder Zuständigkeitsbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung besteht daher grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG Beschlüsse von 23. Dezember 1970 - 1 WB 93/70 - und vom 10. April 1980 - 1 WB 118/79).
  • BVerwG, 08.09.1988 - 1 WB 17.87

    Vorgehen gegen den Bescheid des Bundesministers der Verteidigung betreffend die …

    Der erstmals im gerichtlichen Antragsverfahren gestellte Antrag, die im Oktober 1984 auf eigenen Wunsch abgebrochene Ausbildung fortsetzen zu dürfen, stellt gegenüber dem mit der Beschwerde vom 25. April 1986 verfolgten Begehren, erneut zur Laufbahn der OffzMilFD zugelassen zu werden, eine Antragserweiterung dar und ist daher wegen Fehlens des Vorverfahrens unzulässig (…BVerwGE aaO; vgl. BVerwG Beschlüsse vom 23. November 1967 - 1 WB 18/67 -, vom 23. Dezember 1970 - 1 WB 93/70 -, vom 9. April 1975 - 1 WB 105/73 - und BVerwGE 43, 342).
  • BVerwG, 20.10.1981 - 1 WB 87.81

    Anforderungen an die Einleitungsverfügung eines disziplinargerichtlichen …

    Die Frage kann daher offenbleiben, ob der Antrag auch wegen Versäumung der Antragsfrist (§§ 22, 21 Abs. 2 Satz 1, § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO) unzulässig wäre, weil der Antragsteller den Antrag vom 14. Februar 1980 entgegen der ihm erteilten Rechtsbehelfsbelehrung weder beim InspH noch bei seinem nächsten Disziplinarvorgesetzten, sondern beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt hat, das zunächst eine Stellungnahme des Bundeswehrdisziplinaranwalts einholte und den Antrag deshalb dem InspH nicht mehr vor Ablauf der Frist zuleiten konnte (§ 7 Abs. 1 WBO; vgl. Beschluß des Senats vom 23. Dezember 1970 - 1 WB 93/70; OLG Hamm MDR 1978, 73 [OLG Hamm 11.07.1977 - 2 Ss OWi 974/77];… Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 44 RdNr. 18;… Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 44 RdNr. 46;… Böttcher/Dau, WBO 2. Aufl. § 7 RdNr. 13).
  • BVerwG, 19.09.1979 - 1 WB 49.78

    Rechtsmittel

    Eine Verweisung an ein allgemeines Verwaltungsgericht (§ 18 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 2 WBO) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil sie die Zulässigkeit der Antragserweiterung voraussetzt (BVerwG Beschluß vom 23. Dezember 1970 - 1 WB 93/70), die hier zu verneinen ist.
  • BVerwG, 18.03.1987 - 1 WB 78.86

    Überprüfung der Beurteilungszuständigkeit des Vorgesetzten - Zuständigkeit des …

    Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur sein, was auch Gegenstand des Vorverfahrens war (BVerwG Beschlüsse vom 23. Dezember 1970 - 1 WB 93/70 - und vom 16. Mai 1974 - 1 WB 199/72).
  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 WB 40.86

    Zusicherung des Nichtentstehens von Beförderungsnachteilen im Falle einer …

    Dieser auf eine statusrechtliche Regelung gerichtete Antrag unterscheidet sich erkennbar von dem mit der Beschwerde zum Ausdruck gebrachten Begehren; er ist unzulässig, weil Gegenstand des Antragsverfahrens nur sein kann, was Gegenstand des Vorverfahrens war (BVerwG Beschluß vom 23. Dezember 1970 - 1 WB 93/70 - und BVerwGE 43, 193, 195) [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70].
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