Rechtsprechung
| BVerwG, 09.11.1977 - 1 WB 93.77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Soldaten auf Versetzung aus persönlichen Gründen - Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Versetzungsgesuchs bei fehlender dienstlicher Notwendigkeit
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.06.1969 - I WB 28.69
Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1977 - 1 WB 93.77
Für eine darüber hinausgehende gerichtliche Feststellung eines Verstoßes der in der Behandlung einer Wehrbeschwerde tätig gewordenen Stelle der Bundeswehr gegen Form, Frist oder Zuständigkeitsbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung besteht nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis (BVerwGE 33, 303 [BVerwG 06.06.1969 - I WB 28/69]).
- BVerwG, 21.05.1980 - 1 WB 165.78
Anforderungen an die Auswahl eines Soldaten der Bundeswehr für einen Dienstposten …
Die eventuell notwendige Pflege der Eltern oder Schwiegereltern eines Soldaten hindert dessen Versetzung regelmäßig nicht (Anschluß an BVerwG, Bes30.08.1977, I WB 168.76 und Bes09.11.1977, 1 WB 93/77).Was den Gesundheitszustand der Schwiegermutter des Antragstellers angeht, so hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß die Pflege der Eltern des zu versetzenden Soldaten kein Hindernis für eine Versetzung darstellt (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 30. August 1977 - 1 WB 168/76 - undvom 9. November 1977 - 1 WB 93/77).
- BVerwG, 28.01.1981 - 1 WB 126.80
Streit um die Versetzung eines Zeitsoldaten - Dienstliches Bedürfnis für eine …
Wenn man davon ausgeht, daß ihm jetzt eine persönliche Hilfe in dem kleinen landwirtschaftlichen Anwesen der Eltern nur noch in einem weiter eingeschränkten zeitlichen Rahmen möglich ist, so ist dazu zu bemerken, daß es für einen Soldaten, der sich zur Dienstleistung in der Bundeswehr freiwillig verpflichtet hat und der vom Staat entsprechende Bezüge erhält, nicht erste Pflicht ist, seine Eltern durch persönliche Übernahme von Arbeiten im elterlichen Anwesen zu entlasten (vgl. BVerwG Beschluß vom 9. November 1977 - 1 WB 93/77). - BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 54.82
Rechtsmittel
Grundsätzlich schließt die - häufig gegebene - Notwendigkeit der Pflege der Eltern des zu versetzenden Soldaten, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, eine Versetzung nicht aus (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 30. August 1977 - 1 WB 168/76 -, vom 9. November 1977 - 1 WB 93/77 - und vom 21. Mai 1980 - 1 WB 165/78). - BVerwG, 22.02.1984 - 1 WB 48.83
Versetzungsgesuch eines Berufssoldaten - Gesundheitliche Gründe - Fristgebundener …
Der Senat hat bereits entschieden, daß selbst die Notwendigkeit der Pflege und Entlastung kranker Eltern nicht zu einer dienstlich nicht möglichen Versetzung zwingt (BVerwG Beschluß vom 9. November 1977 - 1 WB 93/77). - BVerwG, 17.04.1984 - 1 WB 136.83
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache - Bestehen eines Anspruchs …
Sind derartige Personalmaßnahmen erforderlich, um einem Versetzungsbegehren entsprechen zu können, dann kann regelmäßig nicht davon ausgegangen werden, daß die Versetzung im Sinne der ZDv 14/5 B 171 dienstlich möglich ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 9. November 1977 - 1 WB 93/77).
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