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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.1973 - I WB 93.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,3037
BVerwG, 14.02.1973 - I WB 93.72 (https://dejure.org/1973,3037)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1973 - I WB 93.72 (https://dejure.org/1973,3037)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1973 - I WB 93.72 (https://dejure.org/1973,3037)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1973 - I WB 93.72
    Es liegt im Wesen jeder Übergangsregelung, daß sie auf einen bestimmten Zeitraum abstellt und daß spätere tatsächliche oder rechtliche Änderungen unberücksichtigt bleiben müssen, auch wenn damit im Einzelfall gewisse Härten verbunden sein können (vgl. BVerfGE 3, 58, 148 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 147/52]; Stichtagsregelungen; BVerwG Beschluß vom 26. September 1972 - I WB 183/71, 128/72).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1973 - I WB 93.72
    Daß die Auswahl des Entscheidungszeitpunktes sachlich nicht gerechtfertigt gewesen wäre (BVerfGE 13, 31, 38), ist nicht ersichtlich und wird auch vom Antragsteller nicht gerügt.
  • BVerwG, 15.12.1992 - 1 WB 35.92

    Wehrrecht - Zusage - Gegenseitige Verpflichtung

    Da jedoch vorliegend Grundlage für die Nichtberücksichtigung des Antragstellers für die begehrte Verwendung als BrigKdr im Anschluß an die Verwendung als Ltr StudBer UniBw Hamburg die angefochtenen Entscheidungen des BMVg vom 6. und 19. Dezember 1991 waren und der Antragsteller der Auffassung ist, diese Entscheidungen des BMVg seien von Anfang an rechtswidrig, ist hinsichtlich der in diesen Entscheidungen liegenden Ermessensausübung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidungen des BMVg abzustellen (vgl. Beschluß vom 14. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 93.72 -).
  • BVerwG, 26.02.1982 - 1 WB 54.80

    Laufbahn der Reserve-Offiziere - Altersgrenze

    Für die Beurteilung eines Verpflichtungsantrags ist grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts abzustellen (BVerwGE 63, 1), für die Anfechtung von Bescheiden hingegen auf den Zeitpunkt ihrer Vorlage beim Wehrdienstgericht (BVerwG Beschlüsse vom 14. Februar 1973 - 1 WB 93/72 - und vom 30. Juli 1980 - 1 WB 57/78).
  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 1.96

    Recht der Soldaten - Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Lehnrgang

    Da jedoch im vorliegenden Fall der Antragsteller der Auffassung ist, daß sein Antrag auf einen Wechsel der fachlichen Fortbildungsstufe B nicht hätte abgelehnt werden dürfen, die Entscheidung des PSABw vom 30. August 1995 also von Anfang an rechtswidrig sei, ist hinsichtlich der in dieser Entscheidung liegenden Ermessensausübung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung des PSABw abzustellen (vgl.Beschlüsse vom 14. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 93.72 - undvom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 - <BVerwGE 93, 320 = NZWehrr 1993, 119>); aus der Dauer des Beschwerdeverfahrens darf dem Antragsteller kein Nachteil entstehen (vgl.Beschluß vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 86.94 -).
  • BVerwG, 24.08.1993 - 1 WB 42.93

    Versetzung auf einen Stabsfeldwebel-Dienstposten bzw. Hauptfeldwebel-Dienstposten …

    Da jedoch Grundlagen für die Nichtberücksichtigung des Antragstellers für die begehrte Verwendung bei der 2./DtLwAusbStff in M. AFB die angefochtenen Entscheidungen der SDL vom 26. November 1992 bzw. des BMVg vom 25. Juni 1993 sind und der Antragsteller der Auffassung ist, diese Entscheidungen seien von Anfang an rechtswidrig, ist in der Hauptsache hinsichtlich der in diesen Entscheidungen liegenden Ermessensausübung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses dieser Entscheidungen abzustellen (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 93.72 - und vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 -).
  • BVerwG, 25.02.1982 - 1 WB 59.80

    Einarbeitung in neue Tätigkeit - Sonderbeurteilung eines Soldaten - …

    Für die Beurteilung seines Anfechtungsantrags ist daher die Sach- und Rechtslage maßgebend, die vor dem Fernschreiben vom 16. Juni 1980 und dem Erlaß vom 2. April 1981 bestanden hat (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 14. Februar 1973 - 1 WB 93/72 - und vom 30. Juli 1980 - 1 WB 57/78).
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