Rechtsprechung
| BVerwG, 25.04.1974 - I WB 94.73 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,3284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 30.10.1979 - 1 WB 132.77
Rechtsmittel
Insoweit muß eine Prüfung, deren Ergebnis aus einer Vielzahl von einzelnen Leistungsnachweisen ermittelt wird, als einheitliches Verfahren angesehen werden, bei dem erst nach dessen Abschluß für den Prüfling erkennbar wird, ob eine seiner Ansicht nach ungerechtfertigte Einzelnote Anlaß für eine Beschwerde nach der Wehrbeschverdeordnung gibt (zur Unterscheidung von der angefochtenen Maßnahme, dem Beschwerdeanlaß und der daran anschließenden Beschwerdefrist vgl. BVerwG Beschlüsse vom 25. April 1974 - 1 WB 94/73 - und vom 10. April 1975 - 1 WB 77/74).Das Ergebnis dieses Tätigwerdens ist keine nach § 17 Abs. 1 und 3 WBO gerichtlich anfechtbare Maßnahme (BVerwGE 33, 165, 2. Leitsatz; BVerwG Beschlüsse vom 24. Juni 1970 - 1 WB 52/70 -, vom 25. April 1974 - 1 WB 94/73 - und vom 31. Juli 1975 - 1 WB 103/73).
- BVerwG, 24.02.1987 - 1 WB 159.86
Rechtsmittel
Die bei Verspätung einer Beschwerde oder weiteren Beschwerde einsetzende dienstaufsichtliche Prüfung dient nicht mehr der Wahrung der Rechte des Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO, die Pflicht aus § 12 Abs. 3 Satz 2 WBO obliegt dem Vorgesetzten nicht gegenüber dem Untergebenen; die Eröffnung des Ergebnisses einer derartigen Überprüfung enthält demgemäß als solche dem Soldaten gegenüber keine "dienstliche Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 189; BVerwG Beschlüsse vom 3. Juli 1968 - 1 WB 26/68 -, vom 24. Juni 1970 - 1 WB 52/70 -, vom 25. April 1974 - 1 WB 94/73 - undvom 31. Juli 1975 - 1 WB 103/73).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.