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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.1974 - I WB 94.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,3284
BVerwG, 25.04.1974 - I WB 94.73 (https://dejure.org/1974,3284)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1974 - I WB 94.73 (https://dejure.org/1974,3284)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1974 - I WB 94.73 (https://dejure.org/1974,3284)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 30.10.1979 - 1 WB 132.77

    Rechtsmittel

    Insoweit muß eine Prüfung, deren Ergebnis aus einer Vielzahl von einzelnen Leistungsnachweisen ermittelt wird, als einheitliches Verfahren angesehen werden, bei dem erst nach dessen Abschluß für den Prüfling erkennbar wird, ob eine seiner Ansicht nach ungerechtfertigte Einzelnote Anlaß für eine Beschwerde nach der Wehrbeschverdeordnung gibt (zur Unterscheidung von der angefochtenen Maßnahme, dem Beschwerdeanlaß und der daran anschließenden Beschwerdefrist vgl. BVerwG Beschlüsse vom 25. April 1974 - 1 WB 94/73 - und vom 10. April 1975 - 1 WB 77/74).

    Das Ergebnis dieses Tätigwerdens ist keine nach § 17 Abs. 1 und 3 WBO gerichtlich anfechtbare Maßnahme (BVerwGE 33, 165, 2. Leitsatz; BVerwG Beschlüsse vom 24. Juni 1970 - 1 WB 52/70 -, vom 25. April 1974 - 1 WB 94/73 - und vom 31. Juli 1975 - 1 WB 103/73).

  • BVerwG, 24.02.1987 - 1 WB 159.86

    Rechtsmittel

    Die bei Verspätung einer Beschwerde oder weiteren Beschwerde einsetzende dienstaufsichtliche Prüfung dient nicht mehr der Wahrung der Rechte des Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO, die Pflicht aus § 12 Abs. 3 Satz 2 WBO obliegt dem Vorgesetzten nicht gegenüber dem Untergebenen; die Eröffnung des Ergebnisses einer derartigen Überprüfung enthält demgemäß als solche dem Soldaten gegenüber keine "dienstliche Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 189; BVerwG Beschlüsse vom 3. Juli 1968 - 1 WB 26/68 -, vom 24. Juni 1970 - 1 WB 52/70 -, vom 25. April 1974 - 1 WB 94/73 - undvom 31. Juli 1975 - 1 WB 103/73).
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