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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.07.1977 - 1 WB 94.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,824
BVerwG, 07.07.1977 - 1 WB 94.76 (https://dejure.org/1977,824)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.1977 - 1 WB 94.76 (https://dejure.org/1977,824)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 1977 - 1 WB 94.76 (https://dejure.org/1977,824)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 53, 318
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 65.98
    Demgegenüber kann sich die Beschwerde zur Begründung einer Divergenzrüge nicht mit Erfolg auf den Beschluß des 1. Wehrdienstsenats vom 7. Juli 1977 - 1 WB 94.76 - (BVerwGE 53, 318) berufen.
  • BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 90.83

    Wehrrecht - Bundeswehr - Beurteilungssystem - Dienstaufsicht - …

    Daraus folgt, daß bei Beachtung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG den dienstaufsichtlich tätig werdenden Stellen bei der Bewertung, ob eine Beurteilung die in der Nr. 169 der ZDv 20/6 genannten Mängel aufweist, z.B. in sich widersprüchlich ist, kein irgendwie gearteter Spielraum zusteht (vgl. BVerwGE 53, 318, 1. Leitsatz).
  • BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 64.84

    Sportliche Leistungsfähigkeit eines Berufssoldaten - Feststellung der …

    Daraus folgt, daß bei Beachtung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG den dienstaufsichtlich tätig werdenden Stellen bei der Bewertung, ob eine Beurteilung die in der Nr. 169 der ZDv 20/6 genannten Mängel aufweist, z.B. in sich widersprüchlich ist, kein irgendwie gearteter Spielraum zusteht (vgl. BVerwGE 53, 318, 1. Leitsatz).
  • BVerwG, 25.05.1982 - 1 WB 77.78

    Rechtsmittel

    Diese einer objektiven Auslegung (vgl. BVerwGE 53, 318 f) des Absatzes 2 des Abschnittes 2 b des BMVg-Erlasses entsprechende Auffassung, der BMVg müsse nicht schon bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen ohne weiteres die Inübunghaltung anordnen, bedeutet, daß der BMVg auch dann die Beendigung der Inübunghaltung anordnen kann, wenn eine einmal erteilte Zustimmung der Inspekteure bzw. Abteilungsleiter nicht ausdrücklich widerrufen ist, weshalb auch im vorliegenden Fall offenbleiben kann, ob die Beteiligung des Referats Fü M III 2 an einer Besprechung von Fragen der Inübunghaltung im BMVg am 26. Januar 1978 als Rücknahme der Zustimmung zu werten ist oder nicht.
  • BVerwG, 30.10.1979 - 1 WB 132.77

    Rechtsmittel

    Sowohl Abschluß als auch Einzelnoten sind als solche selbständig anfechtbar (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1977 - 1 WB 32/76 -, vom 7. Juli 1977 - 1 WB 94/76 - und vom 13. Oktober 1976 - 1 WB 74/76 - Nr. 55 der Grundsätzlichen Bestimmungen für Prüfungen im militärischen Bereich der Bundeswehr vom 18. März 1968 - VMBl 1968, 167 "Grundsatzerlaß" - Schreiber in NZWehrr 1971, 57 f).
  • BVerwG, 19.02.1986 - 1 WB 130.83

    Grundsätze der Laufbahnbeurteilung von Soldaten der Bundeswehr - Umfang der …

    Daraus folgt, wie der Senat mit Beschluß vom 18. Februar 1986 - 1 WB 90/83 - entschieden hat, daß bei Beachtung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG den dienstaufsichtlich tätig werdenden Stellen bei der Bewertung, ob eine Beurteilung die in der Nr. 169 der ZDv 20/6 genannten Mängel aufweist, z.B. in sich widersprüchlich ist, kein irgendwie gearteter Spielraum zusteht (vgl. BVerwGE 53, 318, 1. Leitsatz).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 1 WB 62.83

    Beschwerde gegen die Benotung einer Seminararbeit eines Berufssoldaten - …

    Daß Einzelnoten aus dem Grundlehrgung der Fortbildungsstufe C zum Gegenstand eines Wehrbeschwerdeverfahrens gemacht werden können, hat der Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 7. Juli 1977 - 1 WB 94/76 -, vom 21. Juni 1978 - 1 WB 23/77, - und vom 28. März 1984 - 1 WB 42/83).
  • BVerwG, 25.05.1982 - 1 WB 79.78

    Rechtsmittel

    Diese einer objektiven Auslegung (vgl. BVerwGE 53, 318 f) des Absatzes 2 in Abschnitt 2 b des Erlasses vom 17. September 1964 entsprechende Auffassung bedeutet, daß der BMVg auch dann die Beendigung der Inübunghaltung anordnen kann, wenn eine einmal erteilte Zustimmung der Inspekteure bzw. Abteilungsleiter nicht ausdrücklich widerrufen ist, weshalb im vorliegenden Fall offenbleiben kann, ob die Beteiligung des Referats Fü M III 2 an der Besprechung vom 26. Januar 1978 als Rücknahme der Zustimmung zu werten ist oder nicht.
  • BVerwG, 26.04.1978 - 1 WB 170.76

    Thema einer Prüfungsarbeit - Prüfungsorgane - Bewertungsmaßstäbe

    Der Antragsteller ist dabei nicht auf die Anfechtung der Bewertung beschränkt, sondern kann auch in zulässiger Weise die Festlegung einer besseren Note oder einer bestimmten besseren Note begehren (vgl. BVerwG Beschluß vom 7. Juli 1977 - 1 WB 94/76).
  • BVerwG, 16.01.1980 - 1 WB 97.78

    Dienstfreies Wochenende - Wochenenddienst - Einsatzbereitschaft - Zurechnung …

    Diese Regelung ist nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen (vgl. BVerwGE 53, 318).
  • BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 23.77

    Prüfungsrecht - Mündliche Prüfungsleistungen - Schriftliche Prüfungsleistungen - …

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