Rechtsprechung
| BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 94.94 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 94.94
Die beantragte gerichtliche Entscheidung ist deshalb geeignet, die Position des Antragstellers insoweit zu verbessern (vgl. Beschluß vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N.). - BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 94.94
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten bzw. von der Ermächtigung in einer ihrem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 1.95 -). - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 94.94
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten bzw. von der Ermächtigung in einer ihrem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 1.95 -).
- BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 94.94
Vielmehr entscheidet über die Verwendung eines Soldaten der zuständige militärische Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 94.94
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten bzw. von der Ermächtigung in einer ihrem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 1.95 -). - BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 51.93
Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - Personalführende Stelle - …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 94.94
Das hierfür erforderliche berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Bescheids des Luftflottenkommandos vom 17. März 1994, mit dem die Verpflichtung des Antragstellers zur Erhaltung des fliegerischen Könnens mit Ablauf des 31. März 1994 aufgehoben wurde, ist hinreichend dargetan (vgl. hierzu Beschluß vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 -). - BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 1.95
Versetzung eines Berufssoldaten - Auflösung einer Dienststelle
Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 94.94
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten bzw. von der Ermächtigung in einer ihrem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 1.95 -). - BVerwG, 29.06.1983 - 1 WB 139.82
Versetzung eines Kampfbeobachters - Nichtfliegerische Verwendung - Verkürzung des …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 94.94
Gerichtlich nachprüfbar bleibt insoweit lediglich, ob ein Soldat in Anwendung derartiger Grundsätze in eigenen Rechten verletzt ist (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1982 - BVerwG 1 WB 49.82 -, vom 29. Juni 1983 - BVerwG 1 WB 139.82 - und vom 9. August 1983 - BVerwG 1 WB 107.82 - m.w.N.). - BVerwG, 09.11.1982 - 1 WB 49.82
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 94.94
Gerichtlich nachprüfbar bleibt insoweit lediglich, ob ein Soldat in Anwendung derartiger Grundsätze in eigenen Rechten verletzt ist (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1982 - BVerwG 1 WB 49.82 -, vom 29. Juni 1983 - BVerwG 1 WB 139.82 - und vom 9. August 1983 - BVerwG 1 WB 107.82 - m.w.N.). - BVerwG, 09.08.1983 - 1 WB 107.82
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 94.94
Gerichtlich nachprüfbar bleibt insoweit lediglich, ob ein Soldat in Anwendung derartiger Grundsätze in eigenen Rechten verletzt ist (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1982 - BVerwG 1 WB 49.82 -, vom 29. Juni 1983 - BVerwG 1 WB 139.82 - und vom 9. August 1983 - BVerwG 1 WB 107.82 - m.w.N.).
- BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 39.96
Feststellungsinteresse - Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte fachliche …
Das hierfür erforderliche berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Bescheids des BMVg vom 3. November 1995, mit dem der Antrag des Antragstellers auf fliegerische Nachschulung abgelehnt wurde, ist hinreichend dargetan (vgl. hierzu Beschlüsse vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 -und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 94.94 -). Gerichtlich nachprüfbar bleibt insoweit lediglich, ob ein Soldat in Anwendung derartiger Grundsätze in eigenen Rechten verletzt ist (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1982 - BVerwG 1 WB 49.82 -, vom 29. Juni 1983 - BVerwG 1 WB 139.82 -, vom 9. August 1983 - BVerwG 1 WB 107.82 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 94.94 -).
- BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 6.11
Anordnung fliegerischer Inübunghaltung; kein subjektives Recht des Soldaten
Ein derartiges Recht folgt weder aus persönlichen noch aus wirtschaftlichen Aspekten, etwa aus dem Interesse, eine einmal erworbene Befähigung wie den Militärflugzeugführerschein behalten zu können (Beschlüsse vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 94.94 - und vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 39.96 -). - BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 42.11
Vorliegen eines subjektiven Rechts eines Berufssoldaten bei Tätigkeit im …
Ein derartiges Recht folgt weder aus persönlichen noch aus wirtschaftlichen Aspekten, etwa aus dem Interesse, eine einmal erworbene Befähigung wie den Militärflugzeugführerschein behalten zu können (Beschlüsse vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 94.94 -, vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 39.96 - und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 6.11 - juris).
- BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 56.11
Zulässigkeit eines Verpflichtungsantrags eines ausgebildeten …
Ein derartiges Recht folgt weder aus persönlichen noch aus wirtschaftlichen Aspekten, etwa aus dem Interesse, eine einmal erworbene Befähigung wie den Militärflugzeugführerschein behalten zu können (Beschlüsse vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 94.94 -, vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 39.96 -, vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 6.11 - und vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 42.11 -). - BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 13.97
Anspruch eines Soldaten auf Zulassung zur Offizierslaufbahn - Überprüfung der …
Solche weitgehend auf militärischen Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten beruhenden Erwägungen sind von den Wehrdienstgerichten bei der Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüfbar, ob ein Soldat in Anwendung derartiger Grundsätze in eigenen Rechten verletzt wird (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1982 - BVerwG 1 WB 49.82 -, vom 29. Juni 1983 - BVerwG 1 WB 139.82 -, vom 9. August 1983 - BVerwG 1 WB 107.82 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 94.94 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 84.96
Ordnungsgemäße Begründung eines Antrags nach § 17 Abs. 4 S. 1 …
Solche Zweckmäßigkeitserwägungen sind von den Wehrdienstgerichten bei der Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüfbar, ob ein Soldat in Anwendung derartiger Grundsätze in eigenen Rechten verletzt ist (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1982 - BVerwG 1 WB 49.82 -, vom 29. Juni 1983 - BVerwG 1 WB 139.82 -, vom 9. August 1983 - BVerwG 1 WB 107.82 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 94.94 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 15.01.1997 - 1 WB 89.96
Anspruch auf Teilnahme an der Ausbildung für die Zulassung zur Laufbahn der …
Solche Zweckmäßigkeitserwägungen sind von den Wehrdienstgerichten bei der Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüfbar, ob ein Soldat in Anwendung derartiger Grundsätze in eigenen Rechten verletzt ist (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1982 - BVerwG 1 WB 49.82 -, vom 29. Juni 1983 - BVerwG 1 WB 139.82 -, vom 9. August 1983 - BVerwG 1 WB 107.82 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 94.94 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 70.96
Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Entscheideung des …
Solche weitgehend auf militärischen Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten beruhenden Erwägungen sind von den Wehrdienstgerichten bei der Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüfbar, ob ein Soldat in Anwendung derartiger Grundsätze in eigenen Rechten verletzt wird (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1982 - BVerwG 1 WB 49.82 -, vom 29. Juni 1983 - BVerwG 1 WB 139.82 -, vom 9. August 1983 - BVerwG 1 WB 107.82 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 94.94 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 11.01.1996 - 1 WB 5.96
Rechtsmittel
Der Senat hat mit Beschluß vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 94.94 - den Antrag des Antragstellers gegen die vorzeitige Aufhebung seiner Verpflichtung zur fliegerischen Inübunghaltung als unbegründet zurückgewiesen. - VG Schleswig, 17.02.2006 - 7 A 1/05 Anhaltspunkte dafür, dass der GB/SKA in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt oder allgemein gültige Wertmaßstäbe außer acht gelassen hat, von sachfremden, insbesondere willkürlichen Erwägungen ausgegangen ist, oder gegen entscheidungsrelevante Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. zum Beurteilungsspielraum bei der Beurteilung eines Sicherheitsrisikos: BVerwG, Beschluss vom 08. November 1994 1 WB 94/94 juris) sind nicht erkennbar.
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