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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.01.1977 - 1 WB 95.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1617
BVerwG, 11.01.1977 - 1 WB 95.75 (https://dejure.org/1977,1617)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1977 - 1 WB 95.75 (https://dejure.org/1977,1617)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1977 - 1 WB 95.75 (https://dejure.org/1977,1617)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1977 - 1 WB 95.75
    Eine bindende Zusage liegt nach allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen nur dann vor, wenn eine hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (vgl. BVerwGE 26, 31, 36 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; BVerwG DVBl 1966, 857 [BVerwG 24.06.1966 - VI C 72/63], DÖD 1967, 72, 74; BVerwG Beschlüsse vom 22. Dezember 1970 - I WB 56/70 -, vom 4. Juli 1974 - I WB 37/72 -, vom 9. April 1975 - I WB 105/73 - und vom 10. August 1976 - I WB 119/75).
  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63

    Gesetzliche Regelung des Rechtes von Zusagen - Erfordernis der Zustimmung des …

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1977 - 1 WB 95.75
    Eine bindende Zusage liegt nach allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen nur dann vor, wenn eine hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (vgl. BVerwGE 26, 31, 36 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; BVerwG DVBl 1966, 857 [BVerwG 24.06.1966 - VI C 72/63], DÖD 1967, 72, 74; BVerwG Beschlüsse vom 22. Dezember 1970 - I WB 56/70 -, vom 4. Juli 1974 - I WB 37/72 -, vom 9. April 1975 - I WB 105/73 - und vom 10. August 1976 - I WB 119/75).
  • BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78

    Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag …

    Eine derartige Zusicherung liegt nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser befugt ist (BVerwGE 26, 31 und BVerwG Beschlüsse vom 11. Januar 1977 - 1 WB 95/75 und vom 27. Juli 1977 - 1 WB 57/76).

    Selbst wenn man den Vermerk als objektive Zusage auslegen wollte, wäre diese nicht mit Bindungswillen von einem dazu befugten Vorgesetzten, nämlich mindestens von dem zuständigen Sachbearbeiter im Ministerium als der Stelle abgegeben worden, die personelle Entscheidungen zentral für die ganze Bundeswehr zu treffen hat (BVerwG Beschluß vom 11. Januar 1977 - 1 WB 95/75).

  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78

    Verwendungszusage - Offensichtlich unvertretbare Maßnahme - Soldat - Vorgesehene …

    Eine bindende Zusage liegt nur vor, wenn eine hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder unterlassen in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (vgl. BVerwGE 26, 31, 36 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; BVerwG DVBl 1966, 857 [BVerwG 24.06.1966 - VI C 72/63]; DÖD 1967, 72, 74; BVerwG Beschluß vom 11. Januar 1977 - 1 WB 95/75 - mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 05.06.1991 - 1 WB 130.89

    Antrag eines Berufssoldaten auf die Verlängerung einer bestehenden …

    Die in den Nrn. 328 bis 330 ZDv 10/1 für die Personalführung zusammengefaßten Leitsätze sind, wie sich aus Nr. 4 der Vorbemerkungen zur ZDv 10/1 ergibt, als Hilfen für den Vorgesetzten zu verstehen; Ansprüche kann der Antragsteller hieraus nicht ableiten (BVerwG Beschluß vom 11. Januar 1977 - 1 WB 95/75).
  • BVerwG, 19.12.1978 - 1 WB 225.77

    Ermessensfehlgebrauch - Antrag auf Versetzung - Ersatzmann - Offiziere der …

    Das genügt nicht den Anforderungen, die an die Eindeutigkeit einer bindenden Zusicherung als einer hoheitlichen Selbstverpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft (vgl. BVerwGE 26, 31, 36; BVerwG Beschluß vom 11. Januar 1977 - 1 WB 95/75) zu stellen sind.
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