Rechtsprechung
| BVerwG, 12.12.1990 - 1 WB 95.90 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit einer Begründung zur Sache beim Untätigkeitsantrag - Dienstliche Maßnahme im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) - Untätigkeit der Wehrbehörde bei Antrag auf Versetzung
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87
Funktionsbereiche - Innerdienstliche Abgrenzung - Militärischer Vorgesetzter - …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 1 WB 95.90
Maßnahmen sind dem öffentlichen Recht zugehörige Handlungen und Entscheidungen eines Vorgesetzten, die auf der Grundlage des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses gegenüber Soldaten getroffen werden (BVerwGE 83, 336 f.).Grundlage des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses gegenüber Soldaten getroffen werden (BVerwGE 83, 336 f.).
- BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83
Wehrrecht; Konkurrentenklage; Militärische Verwendungsentscheidung; Zulässigkeit
Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 1 WB 95.90
Der Soldat ist rechtlich ausreichend dadurch geschützt, daß er die endgültige Entscheidung, die Versetzungsentscheidung, anfechten und die Rückgängigmachung der getroffenen Entscheidung im Wege der "Konkurrentenklage" geltend machen kann (vgl. BVerwG Beschluß vom 20. Februar 1985 - 1 WB 37/83). - BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72
Beschwerde über den Bundesminister der Verteidigung wegen der Entscheidung über …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 1 WB 95.90
Voraussetzung wäre, daß sich die Verhaltensweise des AC SKA dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht überhaupt als Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte darstellen kann (BVerwGE 46, 239; 53, 23, 25).
- BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 69.88
Selbstständige Anfechtung eines Beurteilungsbeitrages bei Soldatenbeurteilung - …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 1 WB 95.90
Lediglich der Vorbereitung einer derartigen Maßnahme dienende Überlegungen, Entschließungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen sind als Elemente der "innerdienstlichen Meinungsbildung" (vgl. BDHE 7, 164; BVerwG Beschluß vom 4. August 1988 - 1 WB 69/88) noch keine die Rechtssphäre des Antragstellers berührenden Maßnahmen; solch innerdienstliche Vorgänge, die eine Entscheidung, hier des BMVg, vorbereiten und durch diesen dienstlichen Zweck gerechtfertigt sind, können nicht selbständig einer gerichtlichen Nachprüfung unterzogen werden. - BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 44.78
Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 1 WB 95.90
Dienstaufsichtliche Überprüfungen stellen keine dienstlichen Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, so daß der Antragsteller keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Ausübung der Dienstaufsicht hat (BVerwGE 63, 189). - BVerwG, 20.06.1978 - 1 WB 10.77
Untätigkeitsantrag im Wehrbeschwerdeverfahren - Begründung zur Sache - …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 1 WB 95.90
Da Antrag und Antragsbegründung nicht zusammen eingelegt werden müssen, genügt es beim Untätigkeitsantrag, wenn die Begründung zur Sache jedenfalls im weiteren Verlauf des Verfahrens abgegeben wird (BVerwGE 63, 84 f. [BVerwG 20.06.1978 - 1 WB 10/77]). - BVerwG, 28.02.1974 - I WB 43.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 1 WB 95.90
Voraussetzung wäre, daß sich die Verhaltensweise des AC SKA dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht überhaupt als Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte darstellen kann (BVerwGE 46, 239; 53, 23, 25). - BVerwG, 02.02.1988 - 1 WB 28.87
Beurteilungsbeitrag - Antragsverfahren - Dienstliche Maßnahme
Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 1 WB 95.90
Die Frage, ob ein Untätigkeitsantrag auch eine Begründung zur Sache enthalten muß, hat der Senat bisher offengelassen (vgl. BVerwG Beschluß vom 2. Februar 1988 - 1 WB 28/87).
- BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92
Beraterausschüsse - Rechtsqualität der Beschlüsse - Inspekteure der …
Er betrifft interne Vorgänge im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen, die noch keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Soldaten haben und somit nicht der Nachprüfung im Wege der gerichtlichen Entscheidung unterliegen (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -). - BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 29.98
Ablehnung der Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Tätigkeit als …
Vorbereitungshandlungen dieser Art sind aber nach der ständigen Rechtsprechung des Senats einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (vgl. Beschlüsse vom 5. November 1987 - BVerwG 1 WB 59.87 -, vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 63.93 - und vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 16.94 - m.w.N.). - BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 85.99
Unzulässigkeit eines Antrags auf Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 13 …
Als solche sind sie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (vgl. Beschlüsse vom 5. November 1987 - BVerwG 1 WB 59.87 -, vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -, vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [234]>, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 63.93 -, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 16.94 - m.w.N. und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 29.98 - ).
- BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91
Pflicht zur Ausschreibung von Dienstposten im Bereich des Soldatenrechts - …
Ähnlich wie interne Vorgänge der Willensbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen als Elemente der innerdienstlichen Meinungsbildung keine die Rechtssphäre des Soldaten berührenden Maßnahmen darstellen (Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -), sind interne Organisationsentscheidungen ihrer Natur nach nicht geeignet, die Rechtssphäre des Antragstellers unmittelbar zu berühren, sondern müssen als solche von ihm hingenommen werden (vgl. Beschlüsse vom 5. August 1981 - BVerwG 1 WB 60.80 - , vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 73.88 -, vom 21. Juni 1989 - BVerwG 1 WB 173.88 - und vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 1 WB 64.89 -). - BVerwG, 31.07.2002 - 1 WB 16.02
Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine andere Dienstposition - Antrag …
Ein Antrag auf Mitbetrachtung im Rahmen einer Auswahlentscheidung bezieht sich auf interne Vorgänge zur Vorbereitung von Personalentscheidungen, die noch keine unmittelbaren Auswirkungen auf den einzelnen Soldaten haben und deshalb nicht Gegenstand einer selbstständigen gerichtlichen Überprüfung sein können (Beschlüsse vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206 >, vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 34.94 - und vom 21. März 2002 - BVerwG 1 WB 78.01 -). - BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 63.93
Auswahlverfahren für die Nachbesetzung eines A 16 Dienstpostens - Nachprüfung der …
Sein Vorbringen ist - ein Begehren ausschließlich gegen eine Nichtberücksichtigung als Kandidat im Auswahlverfahren für einen bestimmten Dienstposten wäre als gegen einen internen Vorgang der Willensbildung im Rahmen der Vorbereitung bei der Personalentscheidung gerichtet unzulässig (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90) - sach- und interessengerecht dahin auszulegen, daß er die Verpflichtung des BMVg begehrt, ihn, den Antragsteller auf den Dienstposten des GrpLtr ... 2 im HA zu versetzen. - BVerwG, 21.03.2002 - 1 WB 78.01
Rechtmäßigkeit der Nichteinbeziehung eines Soldaten in eine Auswahlkonferenz - …
Soweit der Antragsteller seine Nichteinbeziehung in die Auswahlkonferenz rügt, ist der Antrag unzulässig, denn er richtet sich gegen interne Vorgänge zur Vorbereitung von Personalentscheidungen, die noch keine unmittelbaren Auswirkungen auf den einzelnen Soldaten haben und deshalb nicht Gegenstand einer selbständigen gerichtlichen Überprüfung sein können (Beschlüsse vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206> und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 34.94 -). - BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 6.99
Zulässigkeit eines gerichtlichen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung …
Derartige Äußerungen fachlicher Vorgesetzter dienen allenfalls als Anstoß oder zur Vorbereitung von Personalmaßnahmen durch die personalbearbeitende Stelle, die als "Elemente der innerdienstlichen Meinungsbildung" noch keine Rechte des Antragstellers berühren und daher einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich sind (vgl. Beschlüsse vom 4. August 1988 - BVerwG 1 WB 69.88 -, vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - < NZWehrr 1993, 206 >, vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 63.93 -, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 16.94 - und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 29.98 -). - BVerwG, 03.07.1991 - 1 WB 191.90
Verwarnung eines Berufssoldaten auf Grund dessen haltlosen Vorwurfs eines …
Die Frage, ob ein Untätigkeitsantrag auch eine Begründung zur Sache und nicht nur zu den Umständen der Untätigkeit enthalten muß, hat der Senat bisher offengelassen (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 - m.w.N.). - BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 25.99
Verletzung der Rechte eines Soldaten und der ihm gegenüber bestehenden Pflichten …
Als solche sind sie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (vgl. Beschlüsse vom 5. November 1987 - BVerwG 1 WB 59.87 -, vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -, vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [234] >, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206 >, vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 63.93 -, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 16.94 - m.w.N. und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 29.98 -).
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