Rechtsprechung
| BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 95.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bekanntgabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung als selbstständig anfechtbare gerichtliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Wehrbeschwerdeordnung (WBO) - Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO - Erforderlichkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung ...
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82
Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber - …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 95.96
Diese Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte mit der Ablehnung eines Verwendungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [245 f.]> m.w.N.).Ein solcher Fall kann gegeben sein, wenn der zuständige Vorgesetzte dem Soldaten in rechtsverbindlicher Weise zugesichert hat, ihn auf einer, bestimmten Stelle oder an einem bestimmten Standort zu verwenden (vgl. Beschluß vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - a.a.O.).
- BVerwG, 25.04.1974 - I WB 47.73
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Prüfungsentscheidung des …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 95.96
Förmliche Versetzungsverfügungen und damit auch deren eventuelle Korrekturen bedürfen zwar grundsätzlich als truppendienstliche Erstmaßnahmen keiner Rechtsbehelfsbelehrung (vgl. Beschluß vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47.73, 1 WB 75.73 - <BVerwGE 46, 251>).Etwas anderes gilt jedoch hinsichtlich solcher Entscheidungen bzw. Maßnahmen, durch die ein - auch mündlich vorgebrachtes - Gesuch eines Soldaten durch den BMVg schriftlich (vgl. Beschluß vom 25. April 1974 a.a.O.) oder auch mündlich (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1987 - BVerwG 1 WB 16.86 -) zurückgewiesen wird.
- BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77
Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters - …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 95.96
Das Begehren des Antragstellers nach einer Beendigung seiner Verwendung in S. zum 30. Juni 1997 und damit verbunden nach einer Versetzung in einen seinem Wohnsitz R. nähergelegenen Standort ist demnach - wie jedes anderes Versetzungsbegehren auch - nach den "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988 (VMBl S. 76) zu beurteilen, wobei bei der Entscheidung als Verpflichtungsbegehren grundsätzlich von der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung auszugehen ist (Beschluß vom 14. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 109.77 - <BVerwGE 63, 1 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]>).
- BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 95.96
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die berufliche Situation und eine Umzugsunwilligkeit der Ehefrau oder Lebensgefährtin sowie Haus und Wohneigentum am bisherigen Dienstort oder in dessen Nähe keine Versetzungshindernisse im Sinne von Nr. 7 der erwähnten Richtlinien sind (vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [215]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51>, vom 5. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 66.93 - und vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 108-111.95 -). - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 95.96
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die berufliche Situation und eine Umzugsunwilligkeit der Ehefrau oder Lebensgefährtin sowie Haus und Wohneigentum am bisherigen Dienstort oder in dessen Nähe keine Versetzungshindernisse im Sinne von Nr. 7 der erwähnten Richtlinien sind (vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [215]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51>, vom 5. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 66.93 - und vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 108-111.95 -). - BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92
Beraterausschüsse - Rechtsqualität der Beschlüsse - Inspekteure der …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 95.96
Ist somit eine Ermessensbindung nicht gegeben, ist der BMVg grundsätzlich nicht gehindert, von Planungsabsichten nachträglich abzuweichen (Beschlüsse vom 29. November 1978 - BVerwG 1 WB 19.78 - <BVerwGE 63, 165> und vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - ). - BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78
Verwendungszusage - Offensichtlich unvertretbare Maßnahme - Soldat - Vorgesehene …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 95.96
Ist somit eine Ermessensbindung nicht gegeben, ist der BMVg grundsätzlich nicht gehindert, von Planungsabsichten nachträglich abzuweichen (Beschlüsse vom 29. November 1978 - BVerwG 1 WB 19.78 - <BVerwGE 63, 165> und vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - ). - BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 45.90
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 95.96
Diese Richtlinien sind rechtlich unbedenklich (vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 45.90 - und vom 21. März 1995 - BVerwG 1 WB 49.94 -). - BVerwG, 21.03.1995 - 1 WB 49.94
Antrag auf Versetzung auf den Dienstposten eines Flugsicherheitsstabsoffiziers - …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 95.96
Diese Richtlinien sind rechtlich unbedenklich (vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 45.90 - und vom 21. März 1995 - BVerwG 1 WB 49.94 -). - BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 78.95
Versetzungsansprüche eines Berufssoldaten - Besetzung eines Dienstpostens - …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 95.96
In gleicher Weise stellen sie auch keinen zwingenden Versetzungsgrund im Sinne derselben Regelung dar (Beschluß vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 78.95 -). - BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87
Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung
- BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83
Wehrrecht; Konkurrentenklage; Militärische Verwendungsentscheidung; Zulässigkeit
- BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
Anspruch eines Berufssoldaten auf Umzugskostenvergütung bei einer verordneten …
- BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 102.84
Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über die Teilnahme, die Gestaltung, die …
- BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 89.94
Entscheidungserheblichkeit der Festlegung einer willkürlichen Verwendungsdauer …
- BVerwG, 12.02.1987 - 1 WB 16.86
Versetzung auf einen STAN-Dienstposten A 13 im Bereich des Bundesministers der …
- BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 33.96
Anspruch eines Berufssoldaten auf die Versetzung auf einen bestimmten …
- BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 10.97
Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Verwendungsentscheidung gegenüber einem …
Förmliche Versetzungsverfügungen bedürfen als militärische Erstmaßnahmen keiner Rechtsbehelfsbelehrung (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251>, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 - und vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 95.96 -).Ebensowenig bilden sie einen zwingenden Versetzungsgrund im Sinne dieser Regelung (vgl. Beschlüsse vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 78.95 - und vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 95.96 -).
- BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 53.02
Voraussichtliche Verwendungsdauer; Verwendung; Verwendungszeit; Maßnahme; …
Die Anfechtung der festgelegten Verwendungsdauer ist jedoch zu-lässig, wenn die personalbearbeitende Stelle in der angegriffenen Verfügung zugleich eine Verwendungsentscheidung trifft und sich der Soldat auch hiergegen wendet (vgl. Beschlüsse vom 11. März 1997 BVerwG 1 WB 95.96 und vom 18. Oktober 2001 BVerwG 1 WB 46.01). - BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 46.01
Anfechtung der Verwendungsdauer - Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine …
Die Anfechtung einer festgelegten Verwendungsdauer ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn die Personal bearbeitende Stelle in der angegriffenen Verfügung zusätzlich eine Verwendungsentscheidung trifft und sich der Soldat auch dagegen wendet (Beschluss vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 95.96 -). - BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 87.99
Voraussetzung der Verlängerung der Beschwerdefrist wegen fehlender …
Eine Verlängerung der Beschwerdefrist nach § 7 Abs. 2 WBO wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die angefochtene Verfügung als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung bedurfte (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251 [f.]>, vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352]>, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 - und vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 95.96 -). - BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 54.02
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Die Anfechtung der festgelegten Verwendungsdauer ist jedoch zulässig, wenn die personalbearbeitende Stelle in der angegriffenen Verfügung zugleich eine Verwendungsentscheidung trifft und sich der Soldat auch hiergegen wendet (vgl. Beschlüsse vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 95.96 - und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 46.01 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".