Rechtsprechung
| BVerwG, 10.07.1990 - 1 WB 96.90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Fertigstellung einer Dissertation - Beurlaubung - Sonderurlaub - Dienstliche Zwecke
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sonderurlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge zur Fertigstellung einer Dissertation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76
Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …
Auszug aus BVerwG, 10.07.1990 - 1 WB 96.90
Soweit der Antragsteller hilfsweise beantragt, ihm im Wege einer einstweiligen Anordnung Sonderurlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge zu gewähren, ist dieses Begehren schon deshalb unzulässig, weil der entsprechende Urlaubsantrag nicht Gegenstand des Vorverfahrens war (vgl. BVerwGE 43, 193, [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; BVerwG Beschluß vom 4. Juli 1990 - 1 WB 52/89). - BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.07.1990 - 1 WB 96.90
Soweit der Antragsteller hilfsweise beantragt, ihm im Wege einer einstweiligen Anordnung Sonderurlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge zu gewähren, ist dieses Begehren schon deshalb unzulässig, weil der entsprechende Urlaubsantrag nicht Gegenstand des Vorverfahrens war (vgl. BVerwGE 43, 193, [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; BVerwG Beschluß vom 4. Juli 1990 - 1 WB 52/89). - BVerwG, 08.11.1977 - 1 WB 143.76
Gewährung von Sonderurlaub - Wehrdienstgerichte - Belassung der Bezüge - Abschluß …
Auszug aus BVerwG, 10.07.1990 - 1 WB 96.90
Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist zulässig, insbesondere ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben (BVerwGE 53, 339). - BVerwG, 19.05.1981 - 1 WB 123.79
Kommandierung zur Promotion - Pflichtgemäßes Ermessen - Militärischer Bedarf - …
Auszug aus BVerwG, 10.07.1990 - 1 WB 96.90
Nach der Rechtsprechung des Senats dient ein Sonderurlaub nur dann "auch dienstlichen Zwecken", "wenn der Vorgesetzte mit der Gewährung des Urlaubs nach der gegebenen Bedarfslage konkrete dienstliche Zwecke verfolgt, welche die Belassung der Bezüge rechtfertigen" (BVerwGE 73, 182, 186 [BVerwG 19.05.1981 - 1 WB 123/79] m. w. N.). - BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 52.89
Anspruch eines Soldaten auf Bereitstellung von Vollwertkost an Stelle der …
Auszug aus BVerwG, 10.07.1990 - 1 WB 96.90
Soweit der Antragsteller hilfsweise beantragt, ihm im Wege einer einstweiligen Anordnung Sonderurlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge zu gewähren, ist dieses Begehren schon deshalb unzulässig, weil der entsprechende Urlaubsantrag nicht Gegenstand des Vorverfahrens war (vgl. BVerwGE 43, 193, [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; BVerwG Beschluß vom 4. Juli 1990 - 1 WB 52/89).
- BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 32.05 Nach der hier über § 9 SUV allein einschlägigen Bestimmung des § 13 Abs. 2 der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst (Sonderurlaubsverordnung - SUrlV) kann einem Soldaten Sonderurlaub unter Fortzahlung der Geld- und Sachbezüge nur gewährt werden, wenn der Urlaub auch dienstlichen Zwecken dient und wenn außerdem die Voraussetzungen für einen Urlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge nach § 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV vorliegen (Beschlüsse vom 8. November 1977 - BVerwG 1 WB 143.76 - <BVerwGE 53, 339 [343]> und vom 10. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 96.90 - ).
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats dient ein Sonderurlaub nur dann 'auch dienstlichen Zwecken', wenn der Vorgesetzte mit der Gewährung des Urlaubs nach der gegebenen Bedarfslage konkrete dienstliche Zwecke verfolgt, welche die Belassung der Bezüge rechtfertigen (Beschlüsse vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 123.79 - <BVerwGE 73, 182 [186]> und vom 10. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 96.90 - ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".