Rechtsprechung
| BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 96.95 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Missbrauch dienstlicher Befugnisse eines Vorgesetzten
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 96.95
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraumes überschritten bzw. von der Ermächtigung in einer dem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 97.94 -).Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 73, 51 [53], Beschlüsse vom 15. März 1988 - BVerwG 1 WB 86.87 - …und vom 5. Dezember 1994 a.a.O.) ist die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten kein die Versetzung eines Soldaten hindernder Grund.
- BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 96.95
Vielmehr entscheidet über die Verwendung des Soldaten der zuständige militärische Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht im Interesse der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (BVerwGE 43, 215 ).
- BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82
Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 96.95
Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255>, vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 93.91 - …und vom 22. März 1995 a.a.O.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 -).
- BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 96.95
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraumes überschritten bzw. von der Ermächtigung in einer dem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 97.94 -). - BVerwG, 11.04.1975 - I WB 3.74
Zweitbescheid - Bewertung bei Stabsoffizierlehrgang - Fürsorgepflichtverletzung - …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 96.95
Unter diesen Umständen ist zugunsten des Antragstellers davon auszugehen, daß der BMVg dem Antragsteller eine erneute Sachentscheidung über seine Verwendung beim GCMC hat zukommen lassen wollen, die die Frist für die Anfechtung der Personalmaßnahme erneut in Lauf setzte (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 WB 3.74 - <BVerwGE 53, 12, 1. Leitsatz> und vom 26. November 1986 - BVerwG 1 WB 39.86, 60.86 -). - BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 93.91
Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten - Gerichtliche Überprüfbarkeit …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 96.95
Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255>, vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 93.91 - …und vom 22. März 1995 a.a.O.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 -). - BVerwG, 15.03.1988 - 1 WB 86.87
Versetzung eines Soldaten - Rechtsmittel gegen eine Versetzungsverfügung an einen …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 96.95
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 73, 51 [53], Beschlüsse vom 15. März 1988 - BVerwG 1 WB 86.87 - …und vom 5. Dezember 1994 a.a.O.) ist die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten kein die Versetzung eines Soldaten hindernder Grund. - BVerwG, 18.04.1989 - 1 WB 141.88
Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 96.95
Zudem war der Dienstposten TE/ZE 600/020 bei der UniBw..., den der Antragsteller ausweislich der Verfügung des Dienstpostenwechsels Nr. 1097 vom 6. Juli 1994 bis zum 30. März 1994 besetzt hatte, weggefallen, so daß der Antragsteller seit dieser Zeit auf einem zbV-Dienstposten geführt werden mußte und sich somit die Notwendigkeit seiner Versetzung zur dienstgrad- und ausbildungsgerechten Verwendung auf einem freien und besetzbaren Dienstposten ergab (vgl. Beschlüsse vom 18. April 1989 - BVerwG 1 WB 141.88 - …und vom 22. März 1995 a.a.O.). - BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 97.94
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung - …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 96.95
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraumes überschritten bzw. von der Ermächtigung in einer dem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 97.94 -). - BVerwG, 05.12.1994 - 1 WB 105.94
Antrag auf Zurückkommandierung eines Berufssoldaten für den Fall seiner …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 96.95
Dieses Interesse muß im Rahmen des dienstlich Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit einer Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, daß sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (vgl. Beschluß vom 4. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 105.94 -). - BVerwG, 26.11.1986 - 1 WB 39.86
Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte Verwendung oder auf Verwendung an einem …
- BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 20.96
Recht der Soldaten - Disziplinarverfahren, Aussetzung der Förderung, Aufschiebung …
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO ), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraumes überschritten oder von der Ermächtigung in einer dem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - (BVerwGE 53, 95 ) und vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 96.95 -).Aus dem Umstand, daß der Antragsteller seit dem 1. Juli 1995 auf einem zbV-Dienstposten geführt werden mußte, ergab sich die Notwendigkeit seiner Versetzung zur dienstgrad- und ausbildungsgerechten Verwendung auf einem freien und besetzbaren Dienstposten (vgl. Beschlüsse vom 18. April 1989 - BVerwG 1 WB 141.88 - (DokBer B 1989, 243) und vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 96.95 -).
- BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 55.96
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Vorrang des öffentlichen …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 73, 51 [53]; Beschlüsse vom 15. März 1988 - BVerwG 1 WB 86.87 -, vom 5. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 105.94 - und vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 96.95 -) ist die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten kein die Versetzung eines Soldaten hindernder Grund. - BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 54.96
Rechtswidrigkeit einer Versetzung auf den Dienstposten eines Fernmeldeoffiziers …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 73, 51 [53]; Beschlüsse vom 15. März 1988 - BVerwG 1 WB 86.87 -, vom 5. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 105.94 - und vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 96.95 -) ist die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten kein die Versetzung eines Soldaten hindernder Grund.
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