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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 96.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,21590
BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 96.98 (https://dejure.org/1999,21590)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1999 - 1 WB 96.98 (https://dejure.org/1999,21590)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 1 WB 96.98 (https://dejure.org/1999,21590)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entscheidungsträger für die örtliche und fachliche Verwendung eines Soldaten - Dienstliches Bedürfnis als unbestimmter Rechtsbegriff

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.07.1998 - 1 WB 37.98

    Öffentliches Interesse an dem sofortigen Vollzug truppendienstlicher Maßnahmen …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 96.98
    Mit Beschluß vom 15. Juli 1998 - BVerwG 1 WB 37.98 - lehnte der Senat den Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde vom 22. Juni 1998 anzuordnen, ab.

    Die Beschwerdeakten des HFüKdo - RB 86/98 - und des InspH - 224.98 - sowie die Verfahrensakten BVerwG 1 WB 37.98 lagen dem Senat bei der Beratung vor.

    Der Senat hat hierzu in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluß vom 15. Juli 1998 - BVerwG 1 WB 37.98 - folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 96.98
    Die Ermessensentscheidung durch den zuständigen Vorgesetzten kann hingegen von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: vgl. Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 96.98
    Über die Kommandierung eines Soldaten bzw. deren Beendigung entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 70.95

    Recht der Soldaten: Wegversetzung zur Behebung von Störungen des Dienstbetriebs

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 96.98
    "Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß zur Behebung von Störungen, Spannungen und/oder im Fall von Vertrauensverlusten, die den Dienstbetrieb beeinträchtigen, die Wegversetzung eines der daran Beteiligten gerechtfertigt sein kann (vgl. Beschluß vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - m.w.N.; vgl. auch Nr. 5 Buchst. h der "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988 ).
  • BVerwG, 22.05.1979 - 1 WB 236.77
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 96.98
    Da dieser Befehl durch die Rückführung am 23. Juni 1998 erledigt ist, ist der Antragsteller in zulässiger Weise zu einem Feststellungsantrag nach § 19 Abs. 1 Satz 2 WBO übergegangen (vgl. Beschluß vom 22. Mai 1979 - BVerwG 1 WB 236.77 - ).
  • BVerwG, 14.12.2000 - 1 WB 102.00

    Durchführung einer Untätigkeitsbeschwerde - Maßgeblichkeit der Entscheidung des …

    Soweit sich das Feststellungsbegehren gegen den Befehl des Oberstarztes Dr. W. richtet, ist es gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 WBO zulässig (Beschlüsse vom 22. Mai 1979 - BVerwG 1 WB 236.77 - , vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 96.98 -, - BVerwG 1 WB 1.99 - und - BVerwG 1 WB 3.99 - und vom 14. Dezember 2000 - BVerwG 1 WB 101.00 -), kann aber in der Sache keinen Erfolg haben.
  • BVerwG, 14.12.2000 - 1 WB 101.00

    Beurlaubung für das Studium der Humanmedizin - Durchführung der Wahl einer …

    Eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses bedarf es jedoch gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 WBO insoweit nicht (Beschlüsse vom 22. Mai 1979 - BVerwG 1 WB 236.77 - und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 96.98 -, - BVerwG 1 WB 1.99 - und - BVerwG 1 WB 3.99 -).
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