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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.08.1978 - 1 WB 97.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1688
BVerwG, 09.08.1978 - 1 WB 97.77 (https://dejure.org/1978,1688)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.1978 - 1 WB 97.77 (https://dejure.org/1978,1688)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 1978 - 1 WB 97.77 (https://dejure.org/1978,1688)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.03.1976 - 1 WB 105.75
    Auszug aus BVerwG, 09.08.1978 - 1 WB 97.77
    Erklärungen eines Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines dem wehrdienstgerichtlichen Verfahren vorgeschalteten Beschwerdeverfahrens können nicht verselbständigt und in sachlicher oder verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zum Gegenstand eines neuen Verfahrens gemacht werden (BVerwG Beschluß vom 19. Juni 1970 - 1 WB 117/69; BVerwGE 53, 160 [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75]).
  • BVerwG, 25.04.1978 - 1 WB 154.77

    Antragsverfahren - Soldat - Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens …

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1978 - 1 WB 97.77
    Es ist das gute Recht aller an einem gerichtlichen Verfahren oder an einem förmlichen Beschwerdeverfahren Beteiligten, alle ihres Erachtens rechtserheblichen Tatsachen und Wertungen aus Ihrer Sicht beizutragen (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. April 1978 - 1 WB 154/77, DVBl 1978, 403).
  • BVerwG, 05.05.1972 - I WB 123.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1978 - 1 WB 97.77
    Die Begründung eines Beschwerdebescheids stellt zwar für sich grundsätzlich noch keine anfechtbare Maßnahme nach § 17 WBO dar (vgl. BVerwG Beschluß vom 5. Mai 1972 - 1 WB 123/71).
  • BVerwG, 19.06.1970 - I WB 117.69

    Erklärungen eines Verfahrensbeteiligten in dem einem wehrdienstgerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1978 - 1 WB 97.77
    Erklärungen eines Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines dem wehrdienstgerichtlichen Verfahren vorgeschalteten Beschwerdeverfahrens können nicht verselbständigt und in sachlicher oder verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zum Gegenstand eines neuen Verfahrens gemacht werden (BVerwG Beschluß vom 19. Juni 1970 - 1 WB 117/69; BVerwGE 53, 160 [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75]).
  • BVerwG, 12.10.1983 - 1 WB 93.82

    Zurechtweisung eines Soldaten - Beeinträchtigung der Rechtssphäre - …

    Eine Aufhebung des in seiner Begründung, wie gezeigt, fehlerhaften Bescheids des InspM scheitert schon daran, daß die Gründe einer Beschwerdeentscheidung als solche ihre Aufhebung grundsätzlich nicht zu tragen vermögen (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 46, 149, 1. Leitsatz; BVerwG Beschluß vom 9. August 1978 - 1 WB 97/77).
  • BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 157.86

    Rechtsmittel

    Ebenso wie einzelne Erklärungen oder Verhaltensweisen der am Beschwerdeverfahren beteiligten Personen gehört auch der Inhalt des Beschwerdebescheides zum Stoff des Beschwerdeverfahrens und kann nicht in sachlicher oder verfahrensrechtlicher Hinsicht verselbständigt werden (BVerwG Beschluß vom 9. August 1978 - 1 WB 97/77).
  • BVerwG, 04.11.1987 - 1 WB 163.86

    Auslandsverwendung des Soldaten - Sprachliche Eignung - Sprachprüfungszeugnis der …

    Ein Rechtsschutzbedürfnis dafür, solche Begründungselemente der Entscheidung eines Vorgesetzten selbständig zum Gegenstand eines gerichtlichen Antragsverfahrens machen zu können, besteht deshalb regelmäßig nicht (vgl. BVerwGE 63, 56; BVerwG Beschlüsse vom 9. August 1978 - 1 WB 97/77 -, vom 7. April 1987 - 1 WB 10, 11, 42/86 - und vom 14. Juli 1987 - 1 WB 157/86).
  • BVerwG, 08.04.1987 - 1 WB 127.86

    Rechtsmittel

    Die pflichtgemäße Prüfung des Beschwerdesachverhalts und die darauf basierende, ebenfalls pflichtgemäß vorgenommene tatsächliche und rechtliche Würdigung gehören zum Gegenstand und Stoff des Beschwerdeverfahrens selbst und sind nicht vom Vorgesetzten-/Untergebenenverhältnis bestimmt, in dem sich der InspH und der Antragsteller außerhalb des Beschwerdeverfahrens begegnen (vgl. BVerwG Beschluß vom 9. August 1978 - 1 WB 97/77).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 WB 34.88

    Beurteilung eines Soldaten - Feststellung der Rechtswidrigkeit eines …

    Ein einer Beschwerde stattgebender Beschwerdebescheid kann grundsätzlich nicht angefochten werden (BVerwGE 46, 149 [BVerwG 21.08.1973 - I WB 23/73], BVerwG Beschluß vom 8. August 1978 - 1 WB 97/77).
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