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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 97.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9563
BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 97.90 (https://dejure.org/1991,9563)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1991 - 1 WB 97.90 (https://dejure.org/1991,9563)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1991 - 1 WB 97.90 (https://dejure.org/1991,9563)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Ausbleibens einer Beförderung - Mutmaßliche Benachteiligung durch den Dienstherrn - Benachteiligung wegen einer Dienstbeschwerde - Rechtmittel vor dem Bundesverwaltungsgericht

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 98.90

    Beschwerde wegen Ausbleibens einer Beförderung - Mutmaßliche Benachteiligung …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 97.90
    Die Verfahren 1 WB 97/90 und 1 WB 98/90 werden zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden.

    Der BMVg - P II 5 - hat den Antrag mit seiner Stellungnahme vom 12. Juni 1990 dem Senat vorgelegt (Verfahren 1 WB 98/90).

    Wegen des Vorbringens im einzelnen wird auf den Inhalt der Schriftsätze der Beteiligten und den Inhalt der Verfahrensakten 1 WB 97/90 und 1 WB 98/90 Bezug genommen.

    Die in dem Verfahren 1 WB 98/90 gestellten Anträge sind unzulässig.

  • BVerwG, 29.11.1989 - 1 WB 44.89

    Beschwerde eines Soldaten gegen sein zuständiges Personalreferat wegen Verletzung …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 97.90
    Das ergibt sich aus der Vorschrift des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO, die auch im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung entsprechend anwendbar ist ("Subsidiarität" des Feststellungsantrags; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 29. November 1989 - 1 WB 44/89); hat der Antragsteller es jedoch unterlassen, fristgerecht einen entsprechenden Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsantrag zu stellen, so kann er nicht mehr die Feststellung begehren, daß der BMVg es rechtswidrig unterlassen habe, ihn zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einen bestimmten Stabsoffizierdienstposten zu versetzen.

    Denn der Feststellungsantrag darf nicht zur Umgehung eines wegen Fristablaufs unzulässigen Verpflichtungs- bzw. Anfechtungsantrages benutzt werden (BVerwG Beschluß vom 29. November 1989 - 1 WB 44/89).

  • BVerwG, 08.12.1982 - 1 WB 70.81

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Einplanung für eine erneute Auslandsverwendung …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 97.90
    Abgesehen davon, daß die Kenntnis von Umständen, die die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens erfolgreicher erscheinen lassen, keinen neuen Beschwerdeanlaß im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO darstellt (BVerwG NZWehrr 1983, 111; 1986, 123), wäre selbst dann, wenn der Antragsteller seine unterlassene Versetzung auf den Dienstposten Chef Wtg/InstStff erst bei diesem Personalgespräch am 26. Oktober 1989 in Verbindung zu seiner Beschwerde vom 27. Februar 1988 hätte bringen können, die Antragsfrist am 9. November 1989 abgelaufen.
  • BVerwG, 12.02.1987 - 1 WB 16.86

    Versetzung auf einen STAN-Dienstposten A 13 im Bereich des Bundesministers der …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 97.90
    Wird die Rechtswidrigkeit einer Unterlassung geltend gemacht (vgl. § 17 Abs. 3 WBO), so beginnt die Antragsfrist von zwei Wochen (§ 17 Abs. 4 Satz 1 WBO) mit dem Bekanntwerden der Unterlassung (BVerwG Beschluß vom 12. Februar 1987 - 1 WB 16/86).
  • BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 97.90
    Gegenstand des Antragsverfahrens kann jedoch nur sein, was Gegenstand des Vorverfahrens war (BVerwGE 43, 193, 195) [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70].
  • BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 157.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 97.90
    Die wie hier mit den Feststellungsanträgen - erste und zweite Strichaufzählung - begehrten abstrakten, von einer konkreten Maßnahme oder Unterlassung losgelösten Feststellungen von Rechtsverletzungen sind stets unzulässig, selbst wenn sie für die Klärung einer Vorfrage in einem zulässigen gerichtlichen Antragsverfahren von Bedeutung sein konnten (BVerwG Beschluß vom 14. Juli 1987 - 1 WB 157/86).
  • BVerwG, 06.01.2010 - 1 WNB 7.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Divergenz; Bezeichnung

    Ansonsten beginnt, wenn als Beschwerdeanlass ein rechtswidriges Unterlassen geltend gemacht wird, die Beschwerdefrist, wenn die Unterlassung dem Soldaten bekannt wird (Beschluss vom 25. April 1990 - BVerwG 1 WB 145.89 - ; vgl. auch Beschluss vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 97.90 und 98.90 -).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 98.90

    Beschwerde wegen Ausbleibens einer Beförderung - Mutmaßliche Benachteiligung …

    Die Verfahren 1 WB 97/90 und 1 WB 98/90 werden zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden.
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