Rechtsprechung
| BVerwG, 25.02.1981 - 1 WB 98.79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entzug der Dienstaufsicht eines Abteilungsleiters über einen Teil seiner Abteilung als Maßnahme zur Beanstandung seines dienstlichen Verhaltens - Aufklärungsverpflichtung des Leiters einer Abteilung mit aufklärungsverpflichtetem Personal - Übertragung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 73, 154
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76
Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 1 WB 98.79
Ob der Antrag insoweit ganz oder teilweise auch unter dem Gesichtspunkt, daß das Antragsverfahren ein der Klageerweiterung anderer Verfahrensarten entsprechendes Rechtsinstitut nicht kennt (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 53, 321), unzulässig ist, kann daher offenbleiben; im Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung vom 4. April 1979 wird zwar überwiegend wiederum nur das partielle Verbot der Dienstaufsicht als "angefochtene Maßnahme" bezeichnet, doch ist darin auch von den später im Schriftsatz vom 6. August 1979 unter I konkretisierten Verhaltensweisen schon als "angefochtenen Befehlen und Maßnahmen" die Rede.
- BVerwG, 19.06.1985 - 1 WB 85.84
Beurteilungen - Übertragung der Zuständigkeitsbefugnis - Schriftliche Verfügung
Für die spätere Erweiterung des Begehrens - angedeutet im Antrag vom 24. Mai 1984, ausdrücklich beantragt mit Schriftsatz vom 20. August 1984 - fehlt es an dem erforderlichen Vorverfahren (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwG Beschluß vom 25. Februar 1981 - 1 WB 98/79).Der Antrag zu 2 ist nicht zulässig, weil das mit ihm verfolgte Begehren nicht Gegenstand des Vorverfahrens hier: der Beschwerde vom 27. August 1983 - war (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BVerwG Beschluß vom 25. Februar 1981 - 1 WB 98/79).
- BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 56.01
Vorliegen einer dienstlichen Maßnahme bei der Weisung des Bundesministers der …
(vgl. Beschlüsse vom 9. April 1975 - BVerwG 1 WB 16.74 - < NZWehrr 1976, 70 >, vom 25. Februar 1981 - BVerwG 1 WB 98.79 - < BVerwGE 73, 154 [BVerwG 25.02.1981 - 1 WB 98/79] [f.]>, vom 5. August 1981 - BVerwG 1 WB 60.80 - < NZWehrr 1983, 27 >, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 34.96 - und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 35.96 - < NZWehrr 1997, 39 > jeweils m.w.N.). - BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 35.96
Recht der Soldaten - Wehrbeschwerdeverfahren, Zulässigkeit des Antrags auf …
Maßnahmen wie diese betreffen den Soldaten regelmäßig nur als Teil der militärischen Organisation und greifen deshalb nicht in seine subjektiven Rechte ein mit der Folge, daß er sie grundsätzlich hinzunehmen hat (vgl. Beschlüsse vom 9. April 1975 - BVerwG 1 WB 16.74 - <NZWehrr 1976, 70>, vom 25. Februar 1981 - BVerwG 1 WB 98.79 - <BVerwGE 73, 154 [f.]> und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 34.96 -).
- BVerwG, 15.11.1984 - 1 WB 84.84
Wehrbeschwerdeverfahren - Beschwerdebefugnis - Geschäftsordnung - …
Der Ausnahmefall - daß "die Menschenwürde oder doch das allgemeine Persönlichkeitsrecht" eines geschäftsordnungswidrig nicht beteiligten Soldaten verletzt worden oder mit der Nichtbeteiligung eine "diskriminierende Wertung der dienstlichen Leistungen des Antragstellers" oder eine "Schmälerung seiner Position als Vorgesetzter" verbunden sein könnte, liegt offensichtlich nicht vor (…vgl. BVerwG aaO; BVerwG Beschluß vom 3. Juni 1976 - 1 WB 29/75); dieser Fall ist etwa beim ausdrücklichen Entzug der Dienstaufsicht als Folge eines konkret dem betreffenden Soldaten vorgehaltenen Fehlverhaltens, nicht aber hier gegeben (vgl. BVerwGE 73, 154, 1. Leitsatz, 155 f.). - BVerwG, 25.02.1981 - 1 WB 13.80
Bestimmung des zuständigen Gerichts für die Verfolgung einer …
Der Vorgang, der dazu führte, ist Gegenstand des mit den gleichen Beteiligten durchgeführten Wehrbeschwerdeverfahrens 1 WB 98/79. - BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 6.99
Zulässigkeit eines gerichtlichen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung …
Die Entscheidung des BMVg im OSP vom 4. Mai 1998, den mit dem Antragsteller besetzten Dienstposten im SKA der TSK Heer zur (künftigen) Besetzung zuzuordnen, betrifft ihn nicht als Träger subjektiver Rechte, sondern als Teil der militärischen Organisation und greift infolgedessen nicht in seine persönliche Rechtssphäre ein mit der Folge, daß er sie hinzunehmen hat (Beschlüsse vom 9. April 1975 - BVerwG 1 WB 16.74 - < NZWehrr 1976, 70 >, vom 25. Februar 1981 - BVerwG 1 WB 98.79 - < BVerwGE 73, 154 [f.] >, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 34.96 -, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 35.96 - < NZWehrr 1997, 39 > und vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 76, 77.98 -). - BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 34.96
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Soldaten auf einen geringerwertigen …
Werden derartige organisatorische Vorgaben durch einen den Dienstbetrieb betreffenden Befehl umgesetzt, dann betreffen sie den Adressaten regelmäßig als Teil der militärischen Organisation und greifen nicht in seine subjektiven Rechte ein (Beschlüsse vom 9. April 1975 - BVerwG 1 WB 16.74 - <NZWehrr 1976, 70> und vom 25. Februar 1981 - BVerwG 1 WB 98.79 - <BVerwGE 73, 154 [155]>). - BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 25.99
Verletzung der Rechte eines Soldaten und der ihm gegenüber bestehenden Pflichten …
Der Erlaß des BMVg vom 12. Februar 1997 betrifft den Antragsteller nicht als Träger subjektiver Rechte, sondern nur als Teil der militärischen Organisation mit der Folge, daß er die darin enthaltenen Regelungen grundsätzlich hinzunehmen hat (vgl. Beschlüsse vom 9. April 1975 - BVerwG 1 WB 16.74 - < NZWehrr 1976, 70 >, vom 25. Februar 1981 - BVerwG 1 WB 98.79 <BVerwGE 73, 154 [f.]>, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 34.96 -, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 35.96 - < NZWehrr 1997, 39 > und vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 76, 77.98 -). - BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 76.98
Außenwirkung einer organisatorische Regelung des Personalamts der Bundeswehr …
Die Entscheidung des StvGenInsp und InspZMilDstBw, die vom Kdr des ZVBw getroffenen dienstlichen Anordnungen nicht zu beanstanden, betrifft den Antragsteller nicht als Träger von subjektiven Rechten, sondern nur als Teil der militärischen Organisation und greift infolgedessen nicht in seine persönliche Rechtssphäre ein mit der Folge, daß er sie grundsätzlich hinzunehmen hat (Beschlüsse vom 9. April 1975 - BVerwG 1 WB 16.74 - <NZWehrr 1976, 70>, vom 25. Februar 1981 - BVerwG 1 WB 98.79 - <BVerwGE 73, 154 [BVerwG 25.02.1981 - 1 WB 98/79] [f.]>, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 34.96 - und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 35.96 - <NZWehrr 1997, 39>).
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