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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 98.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9211
BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 98.94 (https://dejure.org/1995,9211)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1995 - 1 WB 98.94 (https://dejure.org/1995,9211)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1995 - 1 WB 98.94 (https://dejure.org/1995,9211)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwendung eines Soldaten als Leiter einer Stelle beim Miltitärischen Abschirmdienst (MAD) - Versetzungen bei der Bundeswehr - Besetzung von Dienstposten der Bundeswehr

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 98.94
    Vielmehr entscheidet über die Verwendung eines Soldaten der zuständige militärische Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]> und vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]>).

    Daß der BMVg gerade den Antragsteller und nicht einen anderen Soldaten zur MAD-Stelle nach S. versetzt hat, unterliegt der Ermessensentscheidung der personalführenden Stelle (Beschlüsse vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]> und vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 99.94 - ).

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 98.94
    Vielmehr entscheidet über die Verwendung eines Soldaten der zuständige militärische Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]> und vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]>).

    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht im Interesse der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte unabdingbar und hat für die hieran orientierte Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgegeben ist, ganz besondere Bedeutung (vgl. BVerwGE 43, 215 [219]).

  • BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 77.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 98.94
    Daß für diesen Dienstposten möglicherweise auch andere geeignete Soldaten in Betracht gekommen wären, macht die Auswahlentscheidung des BMVg nicht ermessensfehlerhaft (vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 1 WB 77.86 - m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 1 WB 77.86 - und vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - m.w.N.) können derartige persönliche Belange eine aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung rechtlich jedoch grundsätzlich nicht in Frage stellen.

  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82

    Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 98.94
    Ein solches ist regelmäßig gegeben, wenn ein militärischer Dienstposten frei ist und mit einem geeigneten Soldaten nachbesetzt werden muß (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255>, vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 149.84 -, vom 4. November 1987 - BVerwG 1 WB 191.86 -, vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 93.91 - und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 13.95 - s.a. Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 ).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 98.94
    Die Ermessensentscheidung kann hingegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte dabei den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 98.94
    Die Ermessensentscheidung kann hingegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte dabei den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 98.94
    Die Ermessensentscheidung kann hingegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte dabei den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 98.94
    In Fällen solcher Art kann der Antrag, ohne daß es einer erneuten und fristwahrenden Antragstellung bedarf, ohne weiteres auf die später tatsächlich ergangene Versetzungsverfügung bezogen werden (Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 228.77 - <BVerwGE 63, 187 [f.]>, vom 23. August 1983 - BVerwG 1 WB 14.83 - <NZWehrr 1984, 36> und vom 30. August 1984 - BVerwG 1 WB 116.83, 37.84 - <NZWehrr 1985, 122>).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92

    Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 98.94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 1 WB 77.86 - und vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - m.w.N.) können derartige persönliche Belange eine aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung rechtlich jedoch grundsätzlich nicht in Frage stellen.
  • BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 93.91

    Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten - Gerichtliche Überprüfbarkeit …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 98.94
    Ein solches ist regelmäßig gegeben, wenn ein militärischer Dienstposten frei ist und mit einem geeigneten Soldaten nachbesetzt werden muß (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255>, vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 149.84 -, vom 4. November 1987 - BVerwG 1 WB 191.86 -, vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 93.91 - und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 13.95 - s.a. Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 ).
  • BVerwG, 23.08.1983 - 1 WB 14.83

    Wehrdienstgerichtliche Entscheidung - Zulässigkeit einer Beschwerde - …

  • BVerwG, 04.11.1987 - 1 WB 191.86

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung eines Soldaten unter Berücksichtigung …

  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 99.94

    Rechtsanspruch eines Soldaten auf die Verwendung auf einem bestimmten …

  • BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 13.95

    Besoldungsansprüche eines Beamten - Verwendung eines Berufssoldaten

  • BVerwG, 30.08.1984 - 1 WB 116.83

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Fernmündliche Einlegung - Erklärung zu …

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 WB 108.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Gutachtliche ärztliche Äußerung zur …

    Das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, muß im Interesse des dienstlich Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit einer Versetzung verbundenen persönlichen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, daß sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (vgl. Beschlüsse vom 28. September 1993 - BVerwG 1 WB 60.93 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 98.94 - jeweils. m.w.N.).
  • BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 77.96

    Dienstliche Verwendung eines S 3-Stabsoffiziers - Verminderung der …

    Der vom Antragsteller hiergegen eingelegte Rechtsbehelf vom 25. Juni 1996 umfaßt jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die später ergangenen Personalmaßnahmen (vgl. Beschlüsse vom 4. Mai 1977 - BVerwG 1 WB 102.76 - <BVerwGE 53, 287 [f.]> m.w.N., vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 228.77 - <BVerwGE 63, 187 [f.]>, vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 98.94 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 6.96 -).
  • BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 117.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Eignung für einen Dienstposten - …

    In Fällen solcher Art kann der Antrag, ohne daß es einer erneuten oder fristwahrenden Antragstellung bedarf, ohne weiteres auf die später tatsächlich ergangene Versetzungsverfügung bezogen werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 63, 187; Beschlüsse vom 23. August 1983 - BVerwG 1 WB 14.83 - <NZWehrr 1984, 36> und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 98.94 -).
  • BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 93.96

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung - …

    Das Interesse der Bundeswehr, Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo sie gebraucht werden, muß im Interesse des dienstlich Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit einer Versetzung verbundenen persönlichen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, daß sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (vgl. Beschlüsse vom 28. September 1993 - BVerwG 1 WB 60.93 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 98.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 6.96

    Versetzung eines Dienstsoldaten - Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder …

    Der zunächst gegen die ihm mit Fernschreiben vom 11. September 1995 mitgeteilte "Orientierung über geplante personelle Veränderung" gerichtete Rechtsbehelf vom 18. September 1995 umfaßt die später unter dem 25. November 1995 ergangene Personalmaßnahme (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 4. Mai 1977 - BVerwG 1 WB 102.76 - <BVerwGE 53, 287>, vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 228.77 - <BVerwGE 63, 187 [f.]> und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 98.94 -).
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