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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 99.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8404
BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 99.89 (https://dejure.org/1990,8404)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1990 - 1 WB 99.89 (https://dejure.org/1990,8404)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1990 - 1 WB 99.89 (https://dejure.org/1990,8404)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.01.1977 - 1 WB 81.76

    Generalstabsausbildung - Auswahl der Teilnehmer - Ernennungsgrundsätze - …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 99.89
    Denn aus dem nachträglich ermittelten Durchschnittswert von Beurteilungen lassen sich keinerlei Rückschlüsse auf die Ordnungsmäßigkeit des einzelnen Beurteilungsvorganges ziehen (vgl. BVerwGE 53, 245).
  • BVerwG, 20.08.1985 - 1 WB 12.85

    Anfechtung einer Beurteilung - Dienstaufsicht - Gerichtliche Nachprüfung - Ablauf …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 99.89
    Wird ein Rechtsbehelf innerhalb der Zwei-Wochen-Frist nicht eingelegt, so wird die Beurteilung rechtsbeständig (BVerwG Beschlüsse vom 20. August 1985 - 1 WB 12/85 - m.w.N. = NZWehrr 1986, 123 und vom 22. August 1989 - 1 WB 196/88).
  • BVerwG, 22.08.1989 - 1 WB 196.88

    Berufssoldat - Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung - Durchschnittswerte von …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 99.89
    Wird ein Rechtsbehelf innerhalb der Zwei-Wochen-Frist nicht eingelegt, so wird die Beurteilung rechtsbeständig (BVerwG Beschlüsse vom 20. August 1985 - 1 WB 12/85 - m.w.N. = NZWehrr 1986, 123 und vom 22. August 1989 - 1 WB 196/88).
  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 160.90

    Personalvertretung - Rechtsweg Wehrdienstgericht - Laufbahnentwicklung - …

    Mit Ablauf der jeweiligen Beschwerdefrist sind die Beurteilungen zum damaligen Zeitpunkt bestandskräftig geworden; Einwendungen gegen die Beurteilungen können nicht mehr zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens gemacht werden (vgl. Beschluß vom 14. März 1990 - BVerwG 1 WB 99.89 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 12.06

    Beschwerdeanlass; Beurteilung; Förderungswürdigkeit; getrennte Beschwerdefrist

    Rn. 20 Die Tatsache, dass aufgrund einer Beurteilung und der mit ihr verbundenen Stellungnahme eines nächsthöheren Vorgesetzten in einem späteren Eignungs- und Leistungsvergleich mit anderen Soldaten eine neue Bewertungslage entstanden ist, die den jeweils betroffenen Soldaten möglicherweise belastet, stellt ebenfalls keinen neuen Beschwerdeanlass im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO dar (vgl. Beschlüsse vom 22. August 1989 - BVerwG 1 WB 196.88 - und vom 14. März 1990 - BVerwG 1 WB 99.89 -).
  • BVerwG, 01.10.1991 - 1 WB 163.90

    Anfechtung der Beurteilung durch einen Soldaten - Unterscheidung zwischen Eingabe …

    Spätere Erkenntnisse über die Bedeutung der Beurteilung als Grundlage von Personalmaßnahmen, insbesondere Erkenntnisse über durchschnittlich bessere Beurteilungen von Kameraden, setzen die Beschwerdefrist nicht neu in Lauf (vgl. Beschluß vom 14. März 1990 - BVerwG 1 WB 99.89 -).
  • BVerwG, 05.07.1990 - 1 WB 61.89

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …

    Wird ein Rechtsbehelf innerhalb der Zweiwochenfrist nicht eingelegt, so wird die Beurteilung rechtsbeständig (BVerwG Beschlüsse vom 22. August 1989 - 1 WB 196/88 - und vom 14. März 1990 - 1 WB 99/89).
  • BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 103.89

    Stellungnahme des beurteilenden Vorgesetzten eines Soldaten - Verfahren nach der …

    Wird ein Rechtsbehelf innerhalb der Zwei-Wochen-Frist nicht eingelegt, so wird die Beurteilung rechtsbeständig (BVerwG Beschlüsse vom 22. August 1989 - 1 WB 196/88 - und vom 14. März 1990 - 1 WB 99/89).
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