Rechtsprechung
| BVerwG, 31.08.1972 - I WB 99.72 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 31.08.1972 - I WB 99.72
- BVerwG, 15.11.1972 - I WB 99.72
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Rechtsprechung
| BVerwG, 15.11.1972 - I WB 99.72 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 31.08.1972 - I WB 99.72
- BVerwG, 15.11.1972 - I WB 99.72
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 16.03.1966 - 1 BvR 675/65
Verfassungsrechtliche Grenzen der Anordnung von Untersuchungshaft
Auszug aus BVerwG, 15.11.1972 - I WB 99.72
Es entspricht jedoch hier wie in den anderen Verfahrensordnungen, die den Untersuchungsgrundsatz enthalten, ständiger Rechtsprechung, daß dieser Grundsatz den Antragsteller nicht von der Pflicht entbindet, durch eigene eingehende Darstellung der Tatsachen an der Aufklärung des Sachverhalts selbst mitzuwirken (vgl. BVerwG Beschluß vom 26. September 1972 - I WB 42/72; BVerwGE 19, 87, 94 [BVerwG 08.07.1964 - V C 126/62];… Redeker/von Oertzen, VwGO 3. Aufl. § 86 RdNr. 11 mit weiteren Nachweisen;… Keidel, FGG 10. Aufl. § 12 RdNr. 2 a; Haueisen in NJW 1966, 764 [BVerfG 16.03.1966 - 1 BvR 675/65]). - BVerwG, 08.07.1964 - V C 126.62
Ausnahmen vom absoluten Verbot der Akkordarbeit und Fließarbeit bei Jugendlichen …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1972 - I WB 99.72
Es entspricht jedoch hier wie in den anderen Verfahrensordnungen, die den Untersuchungsgrundsatz enthalten, ständiger Rechtsprechung, daß dieser Grundsatz den Antragsteller nicht von der Pflicht entbindet, durch eigene eingehende Darstellung der Tatsachen an der Aufklärung des Sachverhalts selbst mitzuwirken (vgl. BVerwG Beschluß vom 26. September 1972 - I WB 42/72; BVerwGE 19, 87, 94 [BVerwG 08.07.1964 - V C 126/62];… Redeker/von Oertzen, VwGO 3. Aufl. § 86 RdNr. 11 mit weiteren Nachweisen;… Keidel, FGG 10. Aufl. § 12 RdNr. 2 a; Haueisen in NJW 1966, 764 [BVerfG 16.03.1966 - 1 BvR 675/65]).
- BVerwG, 23.05.2023 - 1 WB 5.22
Erfolgloser Antrag auf Tatbestandsberichtigung
Soweit der Senat in der Vergangenheit derartige Anträge gegen seine unanfechtbaren Beschlüsse ohne Einschränkungen als zulässig behandelt hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. November 1972 - 1 WB 99.72 -, vom 12. September 1974 - 1 WB 47.73, 1 WB 75.73 -, vom 24. März 1981 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 - und vom 12. Februar 1982 - 1 WB 118.81 -), hält er hieran nicht fest.
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