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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.02.1973 - I WD 7.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1828
BVerwG, 06.02.1973 - I WD 7.71 (https://dejure.org/1973,1828)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1973 - I WD 7.71 (https://dejure.org/1973,1828)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1973 - I WD 7.71 (https://dejure.org/1973,1828)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines Soldaten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.12.1972 - II WD 30.72

    Wahrheitspflicht eines Soldaten im Dienst - Pflicht eines Soldaten zur …

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1973 - I WD 7.71
    Die Frage, ob der in § 2 Abs. 2 Satz 2 StGB zum Ausdruck gekommene, der materiellen Gerechtigkeit zuzuordnende Rechtsgedanke, wonach ein Verhalten bei einer Änderung des Gesetzes nach dem mildesten in dem Zeitraum zwischen Tat und Entscheidung geltenden Recht zu beurteilen ist, Vorrang vor verfahrensrechtlichen Einschränkungen der Nachprüfungsbefugnis des Berufungsgerichts zu beanspruchen hat, stellt sich allerdings - wie der II. Wehrdienstsenat ebenfalls bereits ausgeführt hat (vgl. BVerwG Urteile vom 28. November 1972 - II WD 48/71 - und 13. Dezember 1972 - II WD 30/72) - nicht schon dann, wenn ein Gesetz abstrakt gemildert oder, wie hier, in seinem Tatbestand eingeengt worden ist.

    Der gegenüber § 17 Abs. 2 Satz 1 SG insoweit nur geringfügig abweichende Wortlaut des Satzes 2 a.a.O. hat dem Senat keinen Anlaß geboten, von dieser Rechtsprechung abzugehen (vgl. BVerwG Urteile vom 28. November 1972 - II WD 48/71 - und 13. Dezember 1972 - II WD 30/72).

  • BVerwG, 01.09.1970 - II WD 56.70

    Durch den Wehrdisziplinaranwalt eingeleitetes disziplinargerichtliches Verfahren …

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1973 - I WD 7.71
    Handelt es sich um ein erstmaliges einschlägiges Fehlverhalten, das, wie hier, keinen dienstlichen Bezug hat, so kommt allerdings die Verhängung der Höchststrafe regelmäßig nicht und auch eine Dienstgradherabsetzung nur bei erschwerenden Umständen in Betracht (vgl. BVerwG Urteile vom 1. September 1970 - II WD 56/70 -, 5. März 1971 - II WD 66/70 - und 22. Juni 1972 - II WD 67/71).

    Andererseits ist ein entsprechendes Dienstvergehen doch derart schwerwiegend, daß normalerweise die Ahndung mit einer empfindlichen gerichtlichen Disziplinarmaßnahme geboten erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1970 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.1972 - II WD 48.71

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Feldwebel wegen dienstlicher …

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1973 - I WD 7.71
    Die Frage, ob der in § 2 Abs. 2 Satz 2 StGB zum Ausdruck gekommene, der materiellen Gerechtigkeit zuzuordnende Rechtsgedanke, wonach ein Verhalten bei einer Änderung des Gesetzes nach dem mildesten in dem Zeitraum zwischen Tat und Entscheidung geltenden Recht zu beurteilen ist, Vorrang vor verfahrensrechtlichen Einschränkungen der Nachprüfungsbefugnis des Berufungsgerichts zu beanspruchen hat, stellt sich allerdings - wie der II. Wehrdienstsenat ebenfalls bereits ausgeführt hat (vgl. BVerwG Urteile vom 28. November 1972 - II WD 48/71 - und 13. Dezember 1972 - II WD 30/72) - nicht schon dann, wenn ein Gesetz abstrakt gemildert oder, wie hier, in seinem Tatbestand eingeengt worden ist.

    Der gegenüber § 17 Abs. 2 Satz 1 SG insoweit nur geringfügig abweichende Wortlaut des Satzes 2 a.a.O. hat dem Senat keinen Anlaß geboten, von dieser Rechtsprechung abzugehen (vgl. BVerwG Urteile vom 28. November 1972 - II WD 48/71 - und 13. Dezember 1972 - II WD 30/72).

  • BVerwG, 05.03.1971 - II WD 66.70

    Durch Soldaten gemeinschaftlich begangener Diebstahl von Autorädern unter …

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1973 - I WD 7.71
    Handelt es sich um ein erstmaliges einschlägiges Fehlverhalten, das, wie hier, keinen dienstlichen Bezug hat, so kommt allerdings die Verhängung der Höchststrafe regelmäßig nicht und auch eine Dienstgradherabsetzung nur bei erschwerenden Umständen in Betracht (vgl. BVerwG Urteile vom 1. September 1970 - II WD 56/70 -, 5. März 1971 - II WD 66/70 - und 22. Juni 1972 - II WD 67/71).
  • BVerwG, 22.06.1972 - II WD 67.71

    Diebstahl durch einen Soldaten - Verstoß gegen die Pflichten zum treuen Dienen - …

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1973 - I WD 7.71
    Handelt es sich um ein erstmaliges einschlägiges Fehlverhalten, das, wie hier, keinen dienstlichen Bezug hat, so kommt allerdings die Verhängung der Höchststrafe regelmäßig nicht und auch eine Dienstgradherabsetzung nur bei erschwerenden Umständen in Betracht (vgl. BVerwG Urteile vom 1. September 1970 - II WD 56/70 -, 5. März 1971 - II WD 66/70 - und 22. Juni 1972 - II WD 67/71).
  • BVerwG, 23.06.1970 - II WD 1.70

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1973 - I WD 7.71
    Für die Feststellung einer solchen Pflichtverletzung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung der Wehrdienstsenate zu § 17 Abs. 2 (nunmehr Satz 1) SG nicht darauf an, ob eine solche Beeinträchtigung auch tatsächlich eingetreten ist (BDH Urteil vom 27. April 1966 - I WD 49/65 - BVerwG Urteile vom 23. Juni 1970 - II WD 1/70 - und 11. Juni 1971 - II WD 4/70).
  • BVerwG, 11.06.1971 - II WD 4.70

    Dienstvergehen eines Soldaten durch exhibitionistisches Verhalten gegenüber …

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1973 - I WD 7.71
    Für die Feststellung einer solchen Pflichtverletzung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung der Wehrdienstsenate zu § 17 Abs. 2 (nunmehr Satz 1) SG nicht darauf an, ob eine solche Beeinträchtigung auch tatsächlich eingetreten ist (BDH Urteil vom 27. April 1966 - I WD 49/65 - BVerwG Urteile vom 23. Juni 1970 - II WD 1/70 - und 11. Juni 1971 - II WD 4/70).
  • BVerwG, 04.02.1986 - 2 WD 36.85

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Diebstahl in zwei Fällen und …

    Ein Fehl verhalten im Sinne der Erfüllung dieses gesetzlichen Tatbestandes ist schon dann pflichtwidrig, wenn es allgemein geeignet ist, den Verlust der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Soldaten hervorzurufen; auf den tatsächlichen Eintritt eines solchen Verlustes kommt es dagegen nicht an (BVerwG Urteil vom 6. Februar 1973 - 1 WD 7/71 - m.w.N.).

    Der außerdienstliche Diebstahl eines Soldaten auf Zeit stellt nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate (vgl. BVerwG Urteile vom 1. September 1970 - 2 WD 56/70 -, vom 6. Februar 1973 - 1 WD 7/71 -, vom 24. Oktober 1973 - 2 WD 42/73 -, vom 28. September 1978 - 2 WD 30/78 - und vom 2. Oktober 1981 - 2 WD 48/81) ein ernstzunehmendes bzw. nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen dar, das normalerweise mit einer empfindlichen gerichtlichen Disziplinarmaßnahme zu ahnden ist.

    Handelt es sich dabei, wie im vorliegenden Fall, um ein erstmaliges Fehlverhalten ohne dienstlichen Bezug, so hält der Senat die Verhängung der Höchststrafe regelmäßig nicht für vertretbar, zieht die Dienstgradherabsetzung nur unter erschwerenden Voraussetzungen in Betracht (BVerwG Urteil vom 6. Februar 1973 a.a.O. m.w.N.) und sieht ein Beförderungsverbot in der Regel als angemessene Maßnahme an (…BVerwG Urteile vom 28. September 1978 und 2. Oktober 1981 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.03.1973 - I WD 3.72
    Die Bindung des Senats an die rechtliche Würdigung des festgestellten Verhaltens als Verletzung u.a. der sich aus § 17 Abs. 2 SG ergebenden Pflichten wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß das am 24. November 1972, also zwischen der erstinstanzlichen und der Berufungshauptverhandlung in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts vom 21. August 1972 (BGBl I 1481) in Art. IV Nr. 1 den § 17 Abs. 2 SG um einen Satz 2 ergänzt hat, durch den allgemein die Anforderungen an das Verhalten des Soldaten außer Dienst und außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen insoweit herabgesetzt worden sind, als es sich um die Ansehens-, Achtungs- und Vertrauenswahrungspflicht handelt (vgl. BVerwG Urteile vom 28. November 1972 - II WD 48/71 - 13. Dezember 1972 - II WD 30/72 - 6. Februar 1973 - I WD 7/71).

    Im vorliegenden Fall war deshalb zu beachten, daß der Diebstahl eines Soldaten mit Vorgesetzteneigenschaft ein schweres Dienstvergehen ist, das normalerweise mit einer empfindlichen gerichtlichen Disziplinarmaßnahme geahndet werden muß (vgl. BVerwG Urteile vom 1. September 1970 - II WD 56/70 - und vom 6. Februar 1973 - I WD 7/71).

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