Rechtsprechung
| BVerwG, 14.09.2021 - 1 WNB 2.21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Dienstliche Gründe für ein Verbot der Ausübung des Wehrdienstes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Nord, 10.03.2021 - TDG S 3 BLa 3/20
- BVerwG, 14.09.2021 - 1 WNB 2.21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 17.07.1979 - 1 WB 67.78
Auszug aus BVerwG, 14.09.2021 - 1 WNB 2.21
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass zwingende dienstliche Gründe im Sinne von § 22 SG vorliegen, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Soldaten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 12. April 1978 - 1 WB 159.76, 1 WB 5.77 - BVerwGE 63, 32 , vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67.78 - BVerwGE 63, 250 und vom 19. November 1998 - 1 WB 36.98 - Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2 S. 2).Geklärt ist auch, dass die Norm den Vorgesetzten im Rahmen von dessen Dienstaufsichtspflicht ermächtigt, der Gefahr zu begegnen, dass der Bundeswehr in der Öffentlichkeit der Vorwurf gemacht würde, nationalsozialistischen Umtrieben ihrer Soldaten nicht entschieden entgegenzutreten und sie zu dulden (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67.78 - BVerwGE 63, 250 ).
- BVerwG, 23.11.2011 - 1 WNB 5.11
Auszug aus BVerwG, 14.09.2021 - 1 WNB 2.21
Rn. 2 Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. für das Revisionsrecht der VwGO BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 sowie für das Rechtsbeschwerderecht der WBO BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 …und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).Nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren klärungsfähig sind Rechtsfragen, die sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lassen, weil es maßgeblich auf konkrete Umstände des Einzelfalles ankommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 5 …und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 11 und 13).
- BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08
VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Auszug aus BVerwG, 14.09.2021 - 1 WNB 2.21
Die Frage, welche Rückschlüsse die Verwendung auch nationalsozialistisch konnotierter Symbole auf eine verfassungsfeindliche Gesinnung zulassen, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles - nämlich der Frage, im Kontext mit welchen anderen Symbolen sie stehen - ab und ist daher einer verallgemeinerungsfähigen, über den Einzelfall hinausgehenden Klärung in einem Rechtsbeschwerdeverfahren nicht zugänglich (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 - BGHSt 52, 364 Rn. 29).
- BVerwG, 18.01.2017 - 8 B 16.16
Alternativbegründung; Alternativerwägung; Anleger; Anlegerentschädigung; …
Auszug aus BVerwG, 14.09.2021 - 1 WNB 2.21
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die der - ggf. erneuten oder weitergehenden - höchstrichterlichen Klärung bedarf, sofern mit dieser Klärung im angestrebten Rechtsbeschwerdeverfahren zu rechnen ist und hiervon eine Fortentwicklung der Rechtsprechung über den Einzelfall hinaus zu erwarten steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 8 B 16.16 - juris Rn. 16). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 14.09.2021 - 1 WNB 2.21
Rn. 2 Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. für das Revisionsrecht der VwGO BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 sowie für das Rechtsbeschwerderecht der WBO BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 …und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 36.98
Recht der Soldaten - Verbot der Dienstausübung und Uniformverbot lediglich bei …
Auszug aus BVerwG, 14.09.2021 - 1 WNB 2.21
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass zwingende dienstliche Gründe im Sinne von § 22 SG vorliegen, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Soldaten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 12. April 1978 - 1 WB 159.76, 1 WB 5.77 - BVerwGE 63, 32 , vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67.78 - BVerwGE 63, 250 und vom 19. November 1998 - 1 WB 36.98 - Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2 S. 2). - BVerwG, 12.04.1978 - 1 WB 159.76
Verbot der Dienstausübung - Befehl - Zwingende dienstliche Gründe - …
Auszug aus BVerwG, 14.09.2021 - 1 WNB 2.21
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass zwingende dienstliche Gründe im Sinne von § 22 SG vorliegen, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Soldaten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 12. April 1978 - 1 WB 159.76, 1 WB 5.77 - BVerwGE 63, 32 , vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67.78 - BVerwGE 63, 250 und vom 19. November 1998 - 1 WB 36.98 - Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2 S. 2). - OLG Bamberg, 18.09.2007 - 2 Ss 43/07
"Lebensrune" als verfassungsfeindliches Kennzeichen i.S.d. § 86a StGB
Auszug aus BVerwG, 14.09.2021 - 1 WNB 2.21
Denn das Truppendienstgericht hat die hier verwendete Odalrune nicht als spezifisch nationalsozialistisches Symbol, sondern nur als auch von NS- und NS-Nachfolgeorganisation benutztes Symbol angesehen (ebenso OLG Bamberg, Urteil vom 18. September 2007 - 2 Ss 43/07 - juris Rn. 11). - BVerwG, 12.04.2018 - 2 WNB 1.18
Verhängung einer Disziplinarbuße wegen einer subjektiv vorsätzlichen …
Auszug aus BVerwG, 14.09.2021 - 1 WNB 2.21
Rn. 2 Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. für das Revisionsrecht der VwGO BVerwG…, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 sowie für das Rechtsbeschwerderecht der WBO BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18
Gerichtlicher Streitgegenstand; Mitbestimmungsrecht bei dienstlicher …
Auszug aus BVerwG, 14.09.2021 - 1 WNB 2.21
Nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren klärungsfähig sind Rechtsfragen, die sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lassen, weil es maßgeblich auf konkrete Umstände des Einzelfalles ankommt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 5 und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 11 und 13). - BVerwG, 13.06.2014 - 1 WNB 1.14
Anforderungen an die Geltendmachung einer grundsätzlichen Bedeutung der …
- OVG Bremen, 10.05.2023 - 2 B 298/22
Recht der Landesbeamten - Anhörung; Bemessung Disziplinarmaßnahme; …
Diese sind gegeben, wenn bei einer weiteren Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.11.1998 - 1 WB 36/98, juris Rn. 5; Beschl. v. 14.09.2021 - 1 WNB 2/21, juris Rn. 3 jeweils zu § 22 SG; OVG Bremen, Beschl. v. 25.12.2012 - 2 B 185/12, n.v.).
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