Rechtsprechung
| BVerwG, 17.09.2013 - 1 WNB 3.13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache gem. § 22a Abs. 2 Nr. 1 WBO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WBO § 22a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3; SLV § 2 Abs. 7
Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache gem. § 22a Abs. 2 Nr. 1 WBO - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 05.10.2012 - 1 WNB 3.12
Erforderlichkeit eines Beweisantrags zur späteren Geltendmachung einer …
Auszug aus BVerwG, 17.09.2013 - 1 WNB 3.13
Soweit der Antragsteller damit letztlich auf Fehler in der Beweiswürdigung und der Rechtsanwendung durch das Truppendienstgericht abzielt, können diese, weil sie das materielle Recht betreffen, nicht mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. Oktober 2012 - BVerwG 1 WNB 3.12 - juris Rn. 13 …und vom 29. Oktober 2012 - BVerwG 2 WNB 3.12 - juris Rn. 6 m.w.N.).Da ein entsprechender Beweisantrag im gerichtlichen Verfahren nicht gestellt war, hätte sich dem Truppendienstgericht die Notwendigkeit einer diesbezüglichen weiteren Aufklärung von Amts wegen aufdrängen müssen (zu den Voraussetzungen der Aufklärungsrüge vgl. Beschluss vom 5. Oktober 2012 - BVerwG 1 WNB 3.12 - juris Rn. 3 m.w.N.).
- BVerwG, 21.12.2009 - 1 WNB 5.09
Wertung einer Beschwerde wegen Untätigkeit bei der Bearbeitung vorheriger …
Auszug aus BVerwG, 17.09.2013 - 1 WNB 3.13
Verfahrensmängel im Sinne von § 22a Abs. 2 Nr. 3 WBO können nur solche des gerichtlichen Verfahrens sein, nicht jedoch solche des Ausgangsverfahrens (hier: der Erstellung der Sonderbeurteilung) oder des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2009 - BVerwG 1 WNB 5.09 - Rn. 2 m.w.N.). - BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07
Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz; …
Auszug aus BVerwG, 17.09.2013 - 1 WNB 3.13
All dies ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. für das Vorstehende zusammenfassend Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 Rn. 23 m.w.N.).
- BVerwG, 24.03.2010 - 1 WNB 3.10
Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; Berücksichtigung …
Auszug aus BVerwG, 17.09.2013 - 1 WNB 3.13
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen (stRspr, vgl. Beschluss vom 24. März 2010 - BVerwG 1 WNB 3.10 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 4 Rn. 5 = NZWehrr 2010, 211, jeweils m.w.N. - BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 45.07
Beschwerdefrist; Kenntnis vom Beschwerdeanlass; Personalgespräch; Vermerk; …
Auszug aus BVerwG, 17.09.2013 - 1 WNB 3.13
Rn. 19 Vor diesem Hintergrund stellt es auch keine Verletzung seiner Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 18 Abs. 2 Satz 1 WBO) dar, dass das Truppendienstgericht auf die - auch bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (§ 18 Abs. 2 Satz 3 WBO) mögliche (vgl. z.B. Beschluss vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - Rn. 18 und 25 ff.) - unmittelbare Vernehmung insbesondere des Zeugen Oberstleutnant L. zum Ablauf des Gesprächs am 10. Oktober 2011 verzichtet hat. - BVerwG, 29.10.2012 - 2 WNB 3.12
Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Gehörsverstoß; Entscheidung über die …
Auszug aus BVerwG, 17.09.2013 - 1 WNB 3.13
Soweit der Antragsteller damit letztlich auf Fehler in der Beweiswürdigung und der Rechtsanwendung durch das Truppendienstgericht abzielt, können diese, weil sie das materielle Recht betreffen, nicht mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (…stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. Oktober 2012 - BVerwG 1 WNB 3.12 - juris Rn. 13 und vom 29. Oktober 2012 - BVerwG 2 WNB 3.12 - juris Rn. 6 m.w.N.). - BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 30.11
Beurteilung; Stellungnahme; erforderliches Abstimmungsgespräch
Auszug aus BVerwG, 17.09.2013 - 1 WNB 3.13
Sowohl die gegenüber dem herkömmlichen Beurteilungsverfahren gestärkte Rolle des stellungnehmenden nächsthöheren Vorgesetzten als auch dessen Beteiligung im Vorfeld der Erstellung der Beurteilung werden von der Soldatenlaufbahnverordnung getragen und sind daher hinzunehmen (vgl. Beschluss vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 30.11 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 19 Leitsatz und Rn. 28). - BVerwG, 26.05.2011 - 1 WNB 2.11
Auszug aus BVerwG, 17.09.2013 - 1 WNB 3.13
Eine Rechtsfrage ist dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich auch ohne Durchführung eines Rechtsbeschwerdeverfahrens auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Interpretation und auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und der vorliegenden Literatur ohne Weiteres beantworten lässt (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 26. Mai 2011 - BVerwG 1 WNB 2.11 - Rn. 2 m.w.N.).
- BVerwG, 08.07.2014 - 1 WNB 2.14
Dienstzeugnis; Qualifiziertes Zeugnis.
Die Auslegung einer Verwaltungsvorschrift ist aber keine Rechtsfrage, die einer Klärung in einem Rechtsbeschwerdeverfahren zugänglich ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 17. September 2013 - BVerwG 1 WNB 3.13 - Rn. 7 …und vom 3. Januar 2014 - BVerwG 1 WNB 4.13 - Rn. 3). - BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 3.16
Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Divergenz
Verfahrensmängel im Sinne von § 22a Abs. 2 Nr. 3 WBO können nur solche des gerichtlichen Verfahrens sein, nicht jedoch solche des Ausgangsverfahrens oder des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. September 2014 - 1 WNB 3.13 - juris Rn. 23 …und vom 22. Dezember 2015 - 1 WNB 2.15 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 03.01.2014 - 1 WNB 4.13
Die Auslegung einer Verwaltungsvorschrift als im Rechtsbeschwerdeverfahren zu …
Die Auslegung einer Verwaltungsvorschrift ist aber keine Rechtsfrage, die einer Klärung in einem Rechtsbeschwerdeverfahren zugänglich ist (Beschluss vom 17. September 2013 - BVerwG 1 WNB 3.13 - Rn. 7;… vgl. außerdem Beschluss vom 8. Januar 2013 - BVerwG 5 B 9.12 - juris Rn. 5).All dies ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (…vgl. für das Vorstehende zusammenfassend: Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 Rn. 23 und vom 17. September 2013 - BVerwG 1 WNB 3.13 - Rn. 8).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2017 - 8 A 2454/14
Beantragung eines Vorbescheids für die Errichtung und den Betrieb von …
Rn. 39 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2013 - 1 WNB 3.13 -, juris Rn. 12. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - 8 A 2523/17
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum …
Rn. 46 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2013 - 1 WNB 3.13 -, juris Rn. 12. - BVerwG, 22.12.2015 - 1 WNB 2.15
Darlegungserfordernis; Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Soweit damit ein Versäumnis des Kompaniechefs geltend gemacht sein soll, kann dies eine Aufklärungsrüge nicht begründen; Verfahrensmängel im Sinne von § 22a Abs. 2 Nr. 3 WBO können nur solche des gerichtlichen Verfahrens sein, nicht jedoch solche des Ausgangsverfahrens oder des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2013 - 1 WNB 3.13 - juris Rn. 23 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2014 - 1 A 548/13
Einstufung der klimatischen Verhältnisse auf einem Truppenübungsgelünde der …
Rn. 44 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2013- 1 WNB 3.13 -, juris, Rn. 12.
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