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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,37405
BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.16 (https://dejure.org/2017,37405)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.2017 - 1 WRB 1.16 (https://dejure.org/2017,37405)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.16 (https://dejure.org/2017,37405)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 12 Abs. 3, § 17 Abs. 1 Satz 1, § 22a Abs. 3
    Beschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde; Bindungswirkung der Zulassung der Beschwerde; Prozessvoraussetzung; erfolglose Beschwerde

  • rechtsinformationen.bund.de

    Beschränkung der Revisionszulassung; Prozessvoraussetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 3 S 1 WBO, § 17 Abs 1 S 1 WBO, § 22a Abs 3 WBO
    Beschränkung der Revisionszulassung; Prozessvoraussetzung

  • Wolters Kluwer

    Erfolglosigkeit als Prozessvoraussetzung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Äußerungen, Handlungen und Maßnahmen seines Hörsaalleiters im Maatenlehrgang als fürsorgepflichtwidrig und ehrverletzend

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolglosigkeit als Prozessvoraussetzung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Äußerungen, Handlungen und Maßnahmen seines Hörsaalleiters im Maatenlehrgang als fürsorgepflichtwidrig und ehrverletzend

  • datenbank.nwb.de

    Beschränkung der Revisionszulassung; Prozessvoraussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 1025
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 61.13

    Dienstliche Maßnahme; Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz; Perspektivkonferenz; …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.16
    Etwas Anderes gilt nur bei dienstlichen Maßnahmen mit Drittwirkung (z.B. bei Personalauswahlentscheidungen zwischen mehreren konkurrierenden Kandidaten), bei denen die Einhaltung der Monatsfrist auch dem Schutz Dritter dient (so zur Auswahlentscheidung der Auswahlkonferenz für Bataillonskommandeure: BVerwG, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 38 f.).

    Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass § 12 Abs. 3 Satz 1 WBO eine sachliche Prüfung des Beschwerdevorbringens nicht ausschließt, sondern eine diesbezügliche Prüfungspflicht der Beschwerdestelle aufrecht erhält und deren Ergebnis nur dann einer wehrdienstgerichtlichen Kontrolle entzieht, wenn die zuständige Beschwerdestelle eine Sachentscheidung im Beschwerdeverfahren ausdrücklich ablehnt und der Beschwerde lediglich im dienstaufsichtlichen Verfahren nachgeht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - juris Rn. 41;… Dau, WBO, 6. Aufl. 2013, § 12 Rn. 68).

  • BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79

    Zulässigkeit der Entscheidung einer Behörde über einen Widerspruch nach Ablauf …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.16
    In einem Widerspruchsverfahren, das lediglich das Verhältnis zwischen der Behörde und dem durch den Verwaltungsakt Betroffenen berührt, darf die Widerspruchsbehörde daher auch über einen verspäteten Widerspruch sachlich entscheiden und damit den Weg zur verwaltungsgerichtlichen Sachprüfung eröffnen; eine solche sich über die Fristversäumung hinwegsetzende Sachentscheidung der Widerspruchsbehörde schließt für das spätere gerichtliche Verfahren die Beachtlichkeit der Verspätung des Widerspruches aus, soweit es sich nicht um einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung handelt, durch den ein Begünstigter eine gesicherte Rechtsposition erhalten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 1982 - 4 C 42.79 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.06.1988 - 6 C 24.87

    Kriegsdienstverweigerung - Verspätet eingelegter Widerspruch - …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.16
    Rn. 20 Sie steht im Einklang mit der Rechtsprechung der Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts zur Sachentscheidung über einen verfristeten Widerspruch (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1988 - 6 C 24.87 - Buchholz 448.6 § 18 KDVG Nr. 2 S. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.10.1975 - II C 43.73

    Zulassung der Revision - Beschränkung auf Rechtsfrage

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.16
    Nach ständiger Rechtsprechung der Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Beschränkung der Revisionszulassung durch die gerichtliche Vorinstanz nur dann zulässig und wirksam, wenn im vorinstanzlichen Urteil über mehrere selbstständige Ansprüche entschieden und die Zulassung der Revision auf einzelne der geltend gemachten Ansprüche beschränkt worden ist (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 1975 - 2 C 43.73 - BVerwGE 49, 232 und vom 1. April 1976 - 2 C 39.73 - BVerwGE 50, 292 ; BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1987 - 2 B 68.87 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 252 S. 2).
  • BVerwG, 10.11.2010 - 2 WRB 1.10

    Rechtsbeschwerde; Zuständigkeit für Disziplinarmaßnahmen; Vertrauensperson für …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.16
    Der Beschwerdeführer muss zu ihrer Begründung lediglich vortragen, dass die angefochtene Entscheidung des Truppendienstgerichts auf einer unrichtigen Anwendung von Rechtsnormen beruht (…BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2013 - 1 WRB 1.12 - juris Rn. 30 und vom 10. November 2010 - 2 WRB 1.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 53 Rn. 7).
  • BVerwG, 01.04.1976 - II C 39.73

    Vererblichkeit des Beihilfeanspruchs - Geltendmachung des Beihilfeanspruchs - …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.16
    Nach ständiger Rechtsprechung der Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Beschränkung der Revisionszulassung durch die gerichtliche Vorinstanz nur dann zulässig und wirksam, wenn im vorinstanzlichen Urteil über mehrere selbstständige Ansprüche entschieden und die Zulassung der Revision auf einzelne der geltend gemachten Ansprüche beschränkt worden ist (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 1975 - 2 C 43.73 - BVerwGE 49, 232 und vom 1. April 1976 - 2 C 39.73 - BVerwGE 50, 292 ; BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1987 - 2 B 68.87 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 252 S. 2).
  • BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 194.88

    Unzulässige Beschwerde - Voraussetzungen einer Sachentscheidung - Versäumnis der …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.16
    Wird über eine nicht fristgerecht eingelegte (weitere) Beschwerde von der zuständigen Beschwerdestelle eine Sachentscheidung getroffen, ohne dem Beschwerdeführer die Fristversäumung entgegenzuhalten, erstreckt sich die Nachprüfung des Wehrdienstgerichts uneingeschränkt auf die Frage der sachlichen Begründetheit des Antrags (stRspr des Senats, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1989 - 1 WB 194.88 - BVerwGE 86, 201 ).
  • BVerwG, 27.08.2013 - 1 WRB 1.12

    Feststellung der Mitbestimmungsrechte bei der Umstellung der …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.16
    Der Beschwerdeführer muss zu ihrer Begründung lediglich vortragen, dass die angefochtene Entscheidung des Truppendienstgerichts auf einer unrichtigen Anwendung von Rechtsnormen beruht (BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2013 - 1 WRB 1.12 - juris Rn. 30 …und vom 10. November 2010 - 2 WRB 1.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 53 Rn. 7).
  • BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 68.87

    Anwendbarkeit landesrechtlicher Vorschriften über die Zuständigkeit von …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.16
    Nach ständiger Rechtsprechung der Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Beschränkung der Revisionszulassung durch die gerichtliche Vorinstanz nur dann zulässig und wirksam, wenn im vorinstanzlichen Urteil über mehrere selbstständige Ansprüche entschieden und die Zulassung der Revision auf einzelne der geltend gemachten Ansprüche beschränkt worden ist (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 1975 - 2 C 43.73 - BVerwGE 49, 232 und vom 1. April 1976 - 2 C 39.73 - BVerwGE 50, 292 ; BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1987 - 2 B 68.87 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 252 S. 2).
  • BVerwG, 20.12.1968 - I WB 21.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.16
    Rn. 18 In der Rechtsprechung des Senats ist seit dem Beschluss vom 20. Dezember 1968 - 1 WB 21.68 - (BA Seite 9) geklärt, dass Prozessvoraussetzung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO grundsätzlich allein die Erfolglosigkeit, nicht aber die Rechtzeitigkeit der vorangegangenen weiteren Beschwerde - bzw. bei Maßnahmen im Sinne des § 21 Abs. 1 WBO der Beschwerde - ist.
  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WRB 1.20

    Beschwerdeform; Beschwerdefrist; Beweiswürdigung; Rechtsbeschwerdebegründung; …

    Die Einhaltung der Beschwerdefrist wird vom Wehrdienstgericht nur geprüft, wenn die Beschwerdestelle die Beschwerde deswegen zurückgewiesen hat (BVerwG, Beschluss vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.16 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 96 Rn. 18) oder wenn bei einer dienstlichen Maßnahme mit dem Ablauf der Beschwerdefrist zu Gunsten eines Dritten Bestandskraft eingetreten ist (BVerwG…, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 38 f.).

    § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO setzt für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung allein die Erfolglosigkeit, nicht aber die Rechtzeitigkeit des vorangegangenen Beschwerdeverfahrens voraus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.16 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 96 Rn. 18).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2025 - 6 LB 7/24

    Erhebung der Zweitwohnungssteuer auch in Fehmarn jetzt rechtmäßig

    Ihr steht es deswegen frei, sich entweder mit dem Ergebnis der Unzulässigkeit des Widerspruchs auf die Fristversäumnis zu berufen oder aber unter Außerachtlassung der Fristversäumnis zur Sache selbst zu entscheiden (vgl. stRspr BVerwG, Urt. v. 04.08.1982 - 4 C 42.79 -, juris Rn. 11, Urt. v. 20.06.1988 - 6 C 24.87 -, juris Rn. 9, Beschl. v. 31.08.2017 - 1 WRB 1.16 -, juris Rn. 20 jeweils m.w.N.;… VGH München, Urt. v. 17.04.2019 - 8 BV 18.2005 -, BeckRS 2019, 7333 Rn. 25).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2023 - 10 A 10425/19

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Festsetzung eines Kreisumlagesatzes in der …

    Die zulässige Klage (vgl. zum Rechtsschutzbedürfnis OVG RP…, Beschluss vom 22. September 2006 - 2 B 11072/06.OVG -, juris Rn. 5;… OVG Saarl., Urteil vom 12. November 2019 - 2 A 159/18 -, juris Rn. 50;BayVGH…, Urteil vom 21. März 2011 - 4 BV 10.108 -, juris Rn. 44; siehe auch BVerwG…, Beschluss vom 29. Januar 1992 - 4 NB 22.90 -, juris Rn. 9; vgl. zur Sachbescheidungsbefugnis der Widerspruchsbehörde bei verspätetem Widerspruch BVerwG…, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 8 B 21.06 -, juris Rn. 3 f. m.w.N.; Beschluss vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.16 -, juris Rn. 20; OVG RP…, Urteil vom 27. Juli 2006 - 7 A 11671/05.OVG -, juris Rn. 19; OVG NRW…, Urteil vom 4. Dezember 2006 - 7 A 568/06 -, juris Rn. 38 ff.;… a.A. Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider [Hrsg.], Verwaltungsrecht, Stand: 43. EL August 2022, § 70 VwGO Rn. 36 ff. m.w.N.) ist begründet.
  • BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 37.21

    Anordnung häuslicher Quarantäne nach einem Auslandseinsatz

    Ein etwaiger Fristmangel wäre daher jedenfalls unbeachtlich (BVerwG, Beschlüsse vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.16 - Rn. 18 ff. …und vom 28. Februar 2019 - 1 WB 40.18 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 25.05.2023 - 1 WB 51.21

    Unzulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen nicht ordnungsgemäßer …

    Rn. 21 aa) Sie betrifft keine von Amts wegen zu beachtende Zulässigkeitsvoraussetzung und steht einer gerichtlichen Entscheidung in der Sache nicht generell entgegen (BVerwG, Beschluss vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.16 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 96 Rn. 18).

    Rn. 22 bb) Überträgt man diese Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 38 ff. und vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.16 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 96 Rn. 18), auf das Beschwerdeverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung, so fehlt es vorliegend bereits an einer (sich über die Fristversäumnis hinwegsetzenden) Sachentscheidung des für die Entscheidung über die Beschwerde zuständigen Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr.

  • VGH Bayern, 17.04.2019 - 8 BV 18.2005

    Sondernutzungsgebühren für Baustelleneinrichtung

    Denn in einem Widerspruchsverfahren, das - wie hier - (nur) das Verhältnis zwischen der Behörde und dem durch den Verwaltungsakt Betroffenen berührt, darf die Widerspruchsbehörde nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch über einen verspäteten Widerspruch sachlich entscheiden und damit den Weg zur verwaltungsgerichtlichen Sachprüfung eröffnen (…vgl. BVerwG, U.v. 4.8.1982 - 4 C 42.79 - NVwZ 1983, 285 = juris Rn. 11; B.v. 31.8.2017 - 1 WRB 1.16 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 96 = juris Rn. 20;… zustimmend Rennert in Eyermann, VwGO, § 70 Rn. 8;… a.A. Dolde/Porsch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand September 2018, § 70 Rn. 40;… Geis in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 68 Rn. 41 ff., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.04.2020 - 2 WNB 4.20

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen eines Gehörsverstoßes

    Für die erste Rechtsauffassung könnte der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zur verfristeten Beschwerdeerhebung (BVerwG, Beschluss vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.16 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 96 Rn. 18) herangezogen, für die zweite Auffassung kann die bisherige Rechtsprechung zu formunwirksamen Beschwerden ins Feld geführt werden (BVerwG…, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 20.04.2023 - 2 WRB 1.23

    Antrag auf Wiederaufnahme eines einfachen Disziplinarverfahrens

    Da eine Beschwerdestelle auch im Fall einer verspätet eingelegten Beschwerde eine Sachentscheidung erlassen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.16 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 96 Rn. 20 f.), steht erst nach Abschluss dieses Rechtsmittelverfahrens fest, welche Tatsachen und Beweismittel verwertet worden sind.
  • BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 13.22

    Bezeichnung eines konkreten Dienstpostens in einem Antrag eines Soldaten auf …

    Hat eine Maßnahme - wie hier eine Auswahlentscheidung zugunsten eines Konkurrenten - Drittwirkung steht die zugunsten des Dritten eingetretene Bestandskraft bereits einer Sachentscheidung entgegen und der Antrag ist unzulässig (…BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 38 ff. und vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.16 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 96 Rn. 18, 21).
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