Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 1/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Halbstrafenaussetzung und Begriff der besonderen Umstände i.S. von § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Halbstrafenaussetzung und Begriff der besonderen Umstände i.S. von § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 19.11.2018 - 20 StVK 348/18
- OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 1/19
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 31.03.2014 - 2 Ws 103/14
Anforderungen an das Vorliegen der Voraussetzungen der Halbstrafenaussetzung nach …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 1/19
Als "besondere Umstände" nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind dabei solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2017, Az.: 2 Ws 480/17, juris; KG Berlin wistra 2017, 363; OLG München NStZ 2016, 677; OLG Köln NStZ-RR 2015, 189).Ein regelgerechtes Vollzugsverhalten wird bereits für eine positive Sozialprognose gefordert und erst durch das Hinzutreten zusätzlicher für den Verurteilten sprechender Tatsachen zu einem aussagekräftigen Indiz, das eine Halbstrafenaussetzung rechtfertigen kann (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2015, 189).
- OLG München, 08.03.2016 - 3 Ws 140/16
Besondere Umstände als Voraussetzung für Reststrafaussetzung nach Verbüßung von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 1/19
Als "besondere Umstände" nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind dabei solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2017, Az.: 2 Ws 480/17, juris; KG Berlin wistra 2017, 363; OLG München NStZ 2016, 677; OLG Köln NStZ-RR 2015, 189). - OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 2 Ws 480/17
Helge Achenbach bleibt in Strafhaft
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 1/19
Als "besondere Umstände" nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind dabei solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2017, Az.: 2 Ws 480/17, juris; KG Berlin wistra 2017, 363; OLG München NStZ 2016, 677; OLG Köln NStZ-RR 2015, 189). - KG, 30.07.2014 - 2 Ws 270/14
Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung: Vorliegen besonderer Umstände für eine …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 1/19
Dabei sind sowohl günstige als auch ungünstige Umstände zu beachten (…vgl. OLG Düsseldorf, a. a. O.); dies gilt unabhängig davon, ob sie bereits im Urteil berücksichtigt worden sind (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30.07.2014, Az.: 2 Ws 270/14, juris - m. w. Nachw.). - KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17
Voraussetzungen einer Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung der Hälfte einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 1/19
Als "besondere Umstände" nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind dabei solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2017, Az.: 2 Ws 480/17, juris; KG Berlin wistra 2017, 363; OLG München NStZ 2016, 677; OLG Köln NStZ-RR 2015, 189).
- LG Neuruppin, 20.05.2025 - 17 StVK 53/25 Dabei sind sowohl günstige als auch ungünstige Umstände zu beachten (vgl. OLG Düsseldorf, aaO., und zum Ganzen OLG Brandenburg Beschl. v. 14.2.2019 - 1 Ws 1/19, BeckRS 2019, 1634 Rn. 4, beck-online).
Dies allein würde noch keine besonderen Umstände im Sinne des Gesetzes ergeben (vgl. dazu OLG Brandenburg (1. Strafsenat), Beschluss vom 14.02.2019 - 1 Ws 1/19, beck-online, s.o.).
- OLG Schleswig, 17.07.2025 - 2 Ws 75/25 Ein beanstandungsfreies Vollzugsverhalten, dass es in der Regel bereits für eine positive Sozialprognose bedarf, kann erst durch das Hinzutreten zusätzlicher für den Verurteilten sprechender Tatsachen zu einem aussagekräftigen Indiz werden, dass eine Halbstrafenentlassung rechtfertigen kann (s. such OLG Brandenburg Beschluss vom 14.2.2019 - 1 Ws 1/19, BeckRS 2019, 1634).
- OLG Jena, 12.03.2020 - 1 Ws 60/20
Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung: Erstverbüßerprivileg trotz Verbüßung …
Als "besondere Umstände" im Sinne dieser Bestimmung sind solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben, so dass eine Strafaussetzung ohne Gefährdung der allgemeinen Interessen möglich erscheint (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 14.02.2019, Az. 1 Ws 1/19, m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.12.2017, Az. III-2 Ws 480/17, m. w. N., bei juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 23.01.2019 - 1 Ws 1/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichterteilung der Genehmigung gem. § 138 Abs. 2 S. 1 StPO
Verfahrensgang
- OLG Bamberg, 23.01.2019 - 1 Ws 1/19
- BGH, 11.06.2019 - 2 ARs 68/19
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.06.2019 - 2 ARs 68/19
Zurückgabe der Sache
Soweit die Antragstellerin sich darüber hinaus gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 23. Januar 2019 - 1 Ws 1/19 - gewandt hat, hat sie mit Schreiben ihres Bevollmächtigten vom 9. April 2019 auf eine Entscheidung verzichtet.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 15.01.2019 - 1 Ws 1/19 |
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 30.11.2018 - 8 Qs 123/18
- OLG Saarbrücken, 15.01.2019 - 1 Ws 1/19
- VerfGH Saarland, 15.02.2019 - Lv 1/19
Wird zitiert von ...
- VerfGH Saarland, 15.02.2019 - Lv 1/19
Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Festnahme
Die Verfassungsbeschwerde betreffend die Entscheidungen des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 15.01.2019 - 1 Ws 1/19 - , des Landgerichts Saarbrücken vom 30.11.2018 - 8 Qs 123/18 - und des Amtsgerichts - Zentrales Bereitschaftsgericht - Saarbrücken vom 20.10.2018 (ZBG 1389/18) - sowie vom 11.12.2018 (ZBG - AR 1619/18) wird zurückgewiesen.Das Saarländische Oberlandesgericht hat die dagegen erhobene weitere Be- schwerde mit Beschluss vom 15.01.2019 - 1 Ws 1/19 - verworfen, sich der Be- gründung der angefochtenen Entscheidung angeschlossen und ergänzend da- rauf hingewiesen, dass der Wert des erlangten Diebesgutes für die Annahme einer die Rechtsordnung schwer wiegend beeinträchtigenden Straftat unerheb- lich sei.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".