Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.01.1994 - 1 Ws 10/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 462a
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Tatgericht; Übersendung einer Urteilsausfertigung; Widerrufs einer Bewährung; Zuständige Strafvollstreckungskammer; Befaßtsein; Verlegung des Verurteilten; Justizvollzugsanstalt
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 1 Ws 172/99 b) "Befaßt" wird das Gericht schon dann mit der Sache, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 1994 - 1 Ws 10/94 - und 7. April 1993 in VRS 85, 359 , jeweils m. w. N.; ferner BGHSt 30, 189 sowie BGH in NStZ 1983, 524 ;… KK-Fischer, StPO , 4. Aufl., § 462 a Rdnr. 17;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 462 a Rdnr. 10, ebenfalls m. w. N.).
Der Beschwerdeführer würde andernfalls seinem gesetzlichen Richter entzogen (vgl. zur gegenteiligen Sachlage Senatsbeschluß vom 12. Januar 1994, a.a.O.).
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