Rechtsprechung
| OLG Jena, 11.04.2005 - 1 Ws 105/05 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Reststrafenaussetzung
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Jena, 26.07.2007 - 1 Ws 265/07
Reststrafenaussetzung
Ein solcher objektiver Verfahrensmangel ist etwa dann gegeben, wenn der Verurteilte entgegen § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO nicht mündlich angehört worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.05.2004, 1 Ws 156/04; 22.12.2004, 1 Ws 393/04; 11.04.2005, 1 Ws 105/05).Er führt daher zur Aufhebung des Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer (siehe Senatsbeschluss vom 11.04.2005, 1 Ws 105/05).
- OLG Jena, 23.03.2006 - 1 Ws 105/06
Reststrafenaussetzung
Die Beschlussfassung des Landgerichts ohne vorherige mündliche Anhörung des Sachverständigen stellt einen wesentlichen Verfahrensfehler dar, der im Beschwerdeverfahren nicht geheilt werden kann (Senatsbeschluss vom 11.04.2005, 1 Ws 105/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.01.2001, 1 Ws 809/00, zit.n.juris;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 309 Rn. 8), sodass die angefochtene Entscheidung aufzuheben und zur Nachholung dieses verfahrensrechtlichen Versäumnisses und zur neuerlichen Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an die Strafvollstreckungskammer zurückzuverweisen ist.
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