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| OLG Karlsruhe, 21.06.1993 - 1 Ws 115/93, 1 Ws 147/93 |
Zitiervorschläge
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.06.1993 - 1 Ws 115/93, 1 Ws 147/93 (https://dejure.org/1993,6521)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Juni 1993 - 1 Ws 115/93, 1 Ws 147/93 (https://dejure.org/1993,6521)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Strafverteidiger; Beiordnung; Bewährung; Strafaussetzung
Papierfundstellen
- StV 1994, 552 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7)
- KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14
Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht
Rn. 31 Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Verurteilten nur dann ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297, 323 = NJW 1986, 767, 771; OLG Stuttgart StV 1993, 378) oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2947, 2954 für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe; OLG Karlsruhe StV 1994, 552 - zehn Jahre Freiheitsstrafe). - KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
Weisungen für die Dauer der Führungsaufsicht
Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Verurteilten nur dann ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297 - 323 = NJW 1986, 767, 771) oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfGE 86, 288 - 369 = NJW 1992, 2947 - 2960 für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 1 Ws 115/93 - [juris] = StV 1994, 552 - zehn Jahre Freiheitsstrafe). - OLG Oldenburg, 19.07.2005 - 1 Ws 361/05
Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers im …
So ist nach Auffassung des OLG Karlsruhe (Strafverteidiger 1994, 552) ein Pflichtverteidiger zwingend beizuordnen, wenn eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren zu vollstrecken ist.
- KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15
Führungsaufsicht: Aufenthaltsweisung bei Fernfahrer
Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Verurteilten nur dann ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297 - 323 = NJW 1986, 767, 771) oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfGE 86, 288 - 369 = NJW 1992, 2947 - 2960 für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 1 Ws 115/93 - [juris] = StV 1994, 552 - zehn Jahre Freiheitsstrafe). - KG, 19.03.2021 - 5 Ws 27/21
Anordnung der Nachholung der Vollstreckung der Reststrafe
Rn. 12 Jenseits dessen ist dem Verurteilten im Vollstreckungsverfahren in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 8. Oktober 1985 - 2 BvR 1150/80 - juris Rn. 62, BVerfGE 70, 297, 323, NJW 1986, 767, 771; Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 5 Ws 167/20 - m.w.N.;… KG a.a.O.), oder wenn die Entscheidung von besonderem Gewicht ist (BVerfG…, Beschluss vom 3. Juni 1992 - 2 BvR 1041/88 - juris Rn. 160, BVerfGE 86, 288-369, NJW 1992, 2947, 2954 und Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Mai 2003 - 1 Ws 196/03 - juris, [jeweils für die Aussetzung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 1 Ws 115/93 - juris [für die Aussetzung einer zehnjährigen Freiheitsstrafe]). - KG, 19.03.2021 - 5 Ws 26/21
Anordnung der Nachholung der Vollstreckung der Reststrafe
Rn. 12 Jenseits dessen ist dem Verurteilten im Vollstreckungsverfahren in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 8. Oktober 1985 - 2 BvR 1150/80 - juris Rn. 62, BVerfGE 70, 297, 323, NJW 1986, 767, 771; Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 5 Ws 167/20 - m.w.N.;… KG a.a.O.), oder wenn die Entscheidung von besonderem Gewicht ist (BVerfG…, Beschluss vom 3. Juni 1992 - 2 BvR 1041/88 - juris Rn. 160, BVerfGE 86, 288-369, NJW 1992, 2947, 2954 und Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Mai 2003 - 1 Ws 196/03 - juris, [jeweils für die Aussetzung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 1 Ws 115/93 - juris [für die Aussetzung einer zehnjährigen Freiheitsstrafe]). - KG, 10.08.2016 - 5 Ws 105/16
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im …
4 Im Vollstreckungsverfahren ist dem Verurteilten in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297, 323 = NJW 1986, 767, 771; OLG Stuttgart StV 1993, 378; KG StV 2007, 96; NStZ-RR 2006, 211; StraFo 2002, 244;… Beschluss vom 1. August 2013 - 2 Ws 257/13 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Aufl., § 140 Rdn. 33), oder wenn die Entscheidung von besonderem Gewicht ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2947, 2954 und OLG Jena NStZ-RR 2003, 284 Ls - jeweils für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe; OLG Karlsruhe StV 1994, 552 - für die Aussetzung einer zehnjährigen Freiheitsstrafe;… KG a.a.O.).
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