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| OLG Düsseldorf, 27.12.1991 - 1 Ws 1186 - 1187/91, 1 Ws 1186/91, 1 Ws 1187/91 |
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OLG Düsseldorf, 27.12.1991 - 1 Ws 1186 - 1187/91, 1 Ws 1186/91, 1 Ws 1187/91 (https://dejure.org/1991,6757)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.12.1991 - 1 Ws 1186 - 1187/91, 1 Ws 1186/91, 1 Ws 1187/91 (https://dejure.org/1991,6757)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Dezember 1991 - 1 Ws 1186 - 1187/91, 1 Ws 1186/91, 1 Ws 1187/91 (https://dejure.org/1991,6757)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00
Generelle Behandlung von Eingaben eines Strafgefangenen als unzulässig
Rn. 13 a) Eine Eingabe, die sich in beleidigenden oder erpresserischen Ausführungen erschöpft, entspricht nicht den Mindestanforderungen, die an Eingaben bei Behörden und Gerichten zu stellen sind (vgl. BVerfGE 2, 225 für den Bereich des Petitionsrechts; OLG Düsseldorf, wistra 1992, S. 200;… OLG Hamm, NJW 1976, S. 978;… OLG Karlsruhe, MDR 1978, S. 74;… OLG Karlsruhe, MDR 1973, S. 867 f.). - LSG Baden-Württemberg, 30.11.2016 - L 7 SO 4387/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit: Beschwerde auf Erlass einer …
Derartige grob beleidigende Eingaben an Gerichte oder Behörden, die nicht den einzuhaltenden Mindestanforderungen genügen, weil sie keine ernsthafte inhaltliche Sachauseinandersetzung enthalten, sondern im Wesentlichen nur als Vorwand dazu dienen, Beteiligte und Justizorgane zu schmähen und herabzusetzen, sind nicht in der Sache zu bescheiden, sondern als unzulässig zu behandeln (statt vieler nur Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 22. Februar 1996 - 4 B 23/96 - ; Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 2 Ss (OWi) 14/05 I 25/05 - ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. März 2002 - 1 Ws 41/02 - ; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Mai 1994 - 4 S 201/94 - m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Dezember 1991 - 1 Ws 1186/91 u.a. - <wistra 1992, 200, 200>; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Mai 1973 - 1 Ws 143/73 - <NJW 1973, 1658, 1659>; Kammergericht , Beschluss vom 19. August 1968 - 2 VAs 39/68 - <NJW 1969, 151, 151>; vgl. auch Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 22. April 1953 - 1 BvR 162/51 - ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Juli 2016 - 1 S 294/16 - ). - OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 175/01
Wohnungsrecht: Mißbrauch des Beschwerderechts durch Richterbeschimpfung
Rechtsmittelschriften oder sonstige Eingaben beleidigenden Inhalts sind deshalb - wie nunmehr auch das Bundesverfassungsgericht entschieden hat - von extremen Ausnahmefällen abgesehen nur dann unbeachtlich, wenn sie ausschließlich den Zweck haben, das Gericht oder andere Beteiligte zu belästigen, zu schikanieren oder zu verunglimpfen, mithin nicht schon dann, wenn damit zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (BVerfG, Beschluss vom 19.07.2001 - 2 BvR 1175/01 - ; OLG Düsseldorf MDR 1993, 462 = JMBl.NRW 1993, 82; OLG Düsseldorf wistra 1992, 200; OLG Koblenz, MDR 1987, 433). - OLG Rostock, 09.02.2005 - 2 Ss OWi 14/05
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde als rechtsmissbräuchlich und unzulässig bei …
Die Zurückweisung eines Rechtsmittels als rechtsmissbräuchlich und unzulässig kommt aber nur dann in Betracht, wenn eine solche Rechtsmittelschrift außer den Schmähungen kein sachliches Vorbringen enthält, sondern nur den Zweck hat, das Gericht oder andere Beteiligte zu belästigen, zu schikanieren oder zu verunglimpfen und damit den an ein Rechtsmittel zu stellenden Mindestanforderungen nicht genügt (OLG Düsseldorf, wistra 1992, 200;… KMR-Paulus, StPO, vor § 296, Rdz. 67 m. w. N.).
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