Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 19.01.1995 - 1 Ws 12/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Akteneinsicht; Dritte; Nichtverfahrensbeteiligte; Anklagesatz; Angeklagter; Berechtigtes Interesse; Übersendung; Zivilrechtsstreit; Hauptverhandlung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 16.12.1994 - 620 KLs 3/94
- OLG Hamburg, 19.01.1995 - 1 Ws 12/95
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1440
- VersR 1996, 1428
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73
Speyer-Kolleg
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamburg, 27.05.1982 - 1 Ws 216/82 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Düsseldorf, 05.02.1980 - VI 1/79 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Regensburg, 21.01.1985 - 1 Qs 158/84 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95
Akteneinsicht; Nichtverfahrensbeteiligte Dritte; Volkszählungsurteil des BVerfG; …
Zwar ist im Anschluß an das sogenannte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1 ) zweifelhaft geworden, ob angesichts des durch das Grundgesetz geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung die in Akten enthaltenen personenbezogenen Daten ohne gesetzliche Regelung Dritten zugänglich gemacht werden dürfen, doch sind für eine Übergangszeit bis zur Neuregelung Einzelfallentscheidungen über die Akteneinsicht in Anknüpfung an Nr. 185 Abs. 3 RiStBV und unter verfassungskonformer Abwägung der beteiligten Interessen hinzunehmen (vgl. HansOLG Hamburg in NJW 1995, 1440; OLG, Hamm in NStZ 1986, 236 ). - OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96 Danach wurde durch verschiedene Oberlandesgerichte unter Bezugnahme auf frühere Entscheidungen des BVerfG (dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist für eine sachgerechte Regelung zu gewähren und Grundrechtseingriffe für eine Übergangszeit auch ohne gesetzliche Grundlage vornehmen zu können; vgl. die Nachweise in dem Beschluß des OLG Hamburg vom 19.01.95 - 1 Ws 12/95 -, CR 1996, 303) entschieden, Anträge Dritter auf Akteneinsicht seien unter Zugrundelegung des Verfassungsverständnisses des BVerfG zu bescheiden.
Während auch in neuerer Zeit andere Oberlandesgerichte weiterhin eine Akteneinsicht an Dritte nach den Maßstäben der Nr. 185 Abs. 3 RiStBV auch ohne gesetzliche Grundlage gewährten (OLG Karlsruhe Beschl. v. 30.11.95 - 2 VAs 21/95 -, NStZ 1996, 151 [LS]; OLG Hamburg Beschl. v. 19.01.95 - 1 Ws 12/95 -, CR 1996, 303), ließ das OLG Hamm (Beschl. v. 16.05.95 - 1 VAs 85/95 -, NStZ-RR 1996, 11 ff.) entgegen seiner früheren Entscheidung (s.o.) dahingestellt, ob dieser Ansicht weiter zu folgen ist, und leitete die Befugnis der StA zur Gewährung von Akteneinsicht aus der landesgesetzlichen Regelung des § 16 I c des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - NWDSG -) her.
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 30.01.1995 - 1 Ws 12/95 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen ablehnenden Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft; Einstellung eines Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft mangels öffentlichen Interesses
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