Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 04.04.2001 - 1 Ws 120/01 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 04.04.2001 - 1 Ws 120/01
- OLG Oldenburg, 02.04.2002 - 1 Ws 120/01
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 02.04.2002 - 1 Ws 120/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 04.04.2001 - 1 Ws 120/01
- OLG Oldenburg, 02.04.2002 - 1 Ws 120/01
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ws 605/07
Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung nach Ende der Bewährungszeit
Ähnliches gilt, wenn die Bewährungszeit seit langem abgelaufen ist (OLG Oldenburg Beschl. v. 02.04.2002 - 1 Ws 120/01,StV 2003, 346 LS- 9 Monate).Dabei kann dahinstehen, ob dieses uneingeschränkt Anwendung im Widerrufsverfahren findet (so wohl: OLG Oldenburg Beschl. v. 02.04.2002 - 1 Ws 120/01, StV 2003, 346 LS).
- OLG Hamm, 28.10.2008 - 2 Ws 314/08
Bewährungswiderruf; Zeitablauf; Ablauf der Bewährungszeit
Ähnliches gilt, wenn die Bewährungszeit seit langem abgelaufen ist (OLG Oldenburg Beschluss vom 02. April 2002 - 1 Ws 120/01, StV 2003, 346).
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