Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 01.08.2024 - 1 Ws 123/24 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
KCanG, Neufestsetzung von Strafen, Zuständigkeit
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 313 Abs 3 StGBEG, § 313 Abs 4 StGBEG, § 313 Abs 5 StGBEG, § 316p StGBEG, § 34 KCanG
Zuständigkeit für die Neufestsetzung einer Strafe nach dem Cannabisgesetz - strafrechtsiegen.de
Neufestsetzung einer Strafe /Neufestsetzung einer Gesamtstrafe - erkennendes Gericht zuständig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit des erkennenden Gerichts für die Neufestsetzung einer Strafe oder Gesamtstrafe; Gesetzliche Neuregelung zum Umgang mit Konsumcannabis
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
KCan: Neufestsetzung von Strafe und Bewährung - Verwertung von "alten" ANOM-Daten
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 10.06.2024 - 5 StVG 148/24
- OLG Schleswig, 01.08.2024 - 1 Ws 123/24
- OLG Schleswig, 11.09.2024 - 1 Ws 123/24
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BGH, 30.04.2024 - 6 StR 536/23
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …
Auszug aus OLG Schleswig, 01.08.2024 - 1 Ws 123/24
Rn. 21 Das Tatgericht wird sich bei Vorlage der Sache bei der Neufestsetzung der Strafe auch mit der Frage zu befassen haben, ob es sich bei der festgestellten Menge um eine nicht geringe Menge im Sinne von § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG handelt oder aber § 34 Abs. 1 KCanG zur Anwendung kommt (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 30. April 2024 - 6 StR 536/23 - BGH, Beschluss vom 12. Juni 2024 - 1 StR 105/24 , bei juris). - BGH, 12.06.2024 - 1 StR 105/24
Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis (Bedeutung der gesetzlichen Freigrenzen für …
Auszug aus OLG Schleswig, 01.08.2024 - 1 Ws 123/24
Rn. 21 Das Tatgericht wird sich bei Vorlage der Sache bei der Neufestsetzung der Strafe auch mit der Frage zu befassen haben, ob es sich bei der festgestellten Menge um eine nicht geringe Menge im Sinne von § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG handelt oder aber § 34 Abs. 1 KCanG zur Anwendung kommt (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 30. April 2024 - 6 StR 536/23 - BGH, Beschluss vom 12. Juni 2024 - 1 StR 105/24 , bei juris). - OLG Stuttgart, 06.06.2024 - 4 Ws 167/24
Zuständigkeit des erkennenden Gerichts für Neufestsetzung einer Strafe infolge …
Auszug aus OLG Schleswig, 01.08.2024 - 1 Ws 123/24
Rn. 15 Hinsichtlich der Frage, ob für Entscheidungen nach Art. 316p, 313 Abs. 3 Satz 2 oder Abs. 4 EGStGB aufgrund der Verweisung in Art. 313 Abs. 5 EGStGB die Strafvollstreckungskammern oder aber die erkennenden Gerichte zuständig sind, schließt sich der Senat der obergerichtlich bislang durchgängig vertretenen Auffassung an, wonach allein die Tatgerichte zuständig sind (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juni 2024 - 4 Ws 167/24 - OLG Dresden, Beschluss vom 7. Juni 2024, - 2 Ws 95/24; OLG Jena, Beschluss vom 17. Juni 2024 - 1 Ws 190/24; OLG Köln, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 2 Ws 319/24; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Juni 2024 - Ws 420/24; a.A.: LG Trier, Beschluss vom 3. April 2024 - 10 StVK 189/24 - sämtlich bei juris bzw. BeckRS).
- OLG Dresden, 07.06.2024 - 2 Ws 95/24
Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges für die Neufestsetzung einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 01.08.2024 - 1 Ws 123/24
Rn. 15 Hinsichtlich der Frage, ob für Entscheidungen nach Art. 316p, 313 Abs. 3 Satz 2 oder Abs. 4 EGStGB aufgrund der Verweisung in Art. 313 Abs. 5 EGStGB die Strafvollstreckungskammern oder aber die erkennenden Gerichte zuständig sind, schließt sich der Senat der obergerichtlich bislang durchgängig vertretenen Auffassung an, wonach allein die Tatgerichte zuständig sind (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juni 2024 - 4 Ws 167/24 - OLG Dresden, Beschluss vom 7. Juni 2024, - 2 Ws 95/24; OLG Jena, Beschluss vom 17. Juni 2024 - 1 Ws 190/24; OLG Köln, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 2 Ws 319/24; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Juni 2024 - Ws 420/24; a.A.: LG Trier, Beschluss vom 3. April 2024 - 10 StVK 189/24 - sämtlich bei juris bzw. BeckRS). - OLG Nürnberg, 26.06.2024 - Ws 420/24
Strafvollstreckungskammer, Neufestsetzung, Erkennendes Gericht, …
Auszug aus OLG Schleswig, 01.08.2024 - 1 Ws 123/24
Rn. 15 Hinsichtlich der Frage, ob für Entscheidungen nach Art. 316p, 313 Abs. 3 Satz 2 oder Abs. 4 EGStGB aufgrund der Verweisung in Art. 313 Abs. 5 EGStGB die Strafvollstreckungskammern oder aber die erkennenden Gerichte zuständig sind, schließt sich der Senat der obergerichtlich bislang durchgängig vertretenen Auffassung an, wonach allein die Tatgerichte zuständig sind (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juni 2024 - 4 Ws 167/24 - OLG Dresden, Beschluss vom 7. Juni 2024, - 2 Ws 95/24; OLG Jena, Beschluss vom 17. Juni 2024 - 1 Ws 190/24; OLG Köln, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 2 Ws 319/24; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Juni 2024 - Ws 420/24; a.A.: LG Trier, Beschluss vom 3. April 2024 - 10 StVK 189/24 - sämtlich bei juris bzw. BeckRS). - OLG Köln, 18.06.2024 - 2 Ws 319/24
Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs i.R.d. Neufestsetzung einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 01.08.2024 - 1 Ws 123/24
Rn. 15 Hinsichtlich der Frage, ob für Entscheidungen nach Art. 316p, 313 Abs. 3 Satz 2 oder Abs. 4 EGStGB aufgrund der Verweisung in Art. 313 Abs. 5 EGStGB die Strafvollstreckungskammern oder aber die erkennenden Gerichte zuständig sind, schließt sich der Senat der obergerichtlich bislang durchgängig vertretenen Auffassung an, wonach allein die Tatgerichte zuständig sind (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juni 2024 - 4 Ws 167/24 - OLG Dresden, Beschluss vom 7. Juni 2024, - 2 Ws 95/24; OLG Jena, Beschluss vom 17. Juni 2024 - 1 Ws 190/24; OLG Köln, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 2 Ws 319/24; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Juni 2024 - Ws 420/24; a.A.: LG Trier, Beschluss vom 3. April 2024 - 10 StVK 189/24 - sämtlich bei juris bzw. BeckRS). - OLG Jena, 17.06.2024 - 1 Ws 190/24
Zuständigkeit für die Neufestsetzung einer Gesamtstrafe nach dem Cannabisgesetz; …
Auszug aus OLG Schleswig, 01.08.2024 - 1 Ws 123/24
Rn. 15 Hinsichtlich der Frage, ob für Entscheidungen nach Art. 316p, 313 Abs. 3 Satz 2 oder Abs. 4 EGStGB aufgrund der Verweisung in Art. 313 Abs. 5 EGStGB die Strafvollstreckungskammern oder aber die erkennenden Gerichte zuständig sind, schließt sich der Senat der obergerichtlich bislang durchgängig vertretenen Auffassung an, wonach allein die Tatgerichte zuständig sind (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juni 2024 - 4 Ws 167/24 - OLG Dresden, Beschluss vom 7. Juni 2024, - 2 Ws 95/24; OLG Jena, Beschluss vom 17. Juni 2024 - 1 Ws 190/24; OLG Köln, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 2 Ws 319/24; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Juni 2024 - Ws 420/24; a.A.: LG Trier, Beschluss vom 3. April 2024 - 10 StVK 189/24 - sämtlich bei juris bzw. BeckRS). - LG Trier, 03.04.2024 - 10 StVK 189/24
Auszug aus OLG Schleswig, 01.08.2024 - 1 Ws 123/24
Rn. 15 Hinsichtlich der Frage, ob für Entscheidungen nach Art. 316p, 313 Abs. 3 Satz 2 oder Abs. 4 EGStGB aufgrund der Verweisung in Art. 313 Abs. 5 EGStGB die Strafvollstreckungskammern oder aber die erkennenden Gerichte zuständig sind, schließt sich der Senat der obergerichtlich bislang durchgängig vertretenen Auffassung an, wonach allein die Tatgerichte zuständig sind (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juni 2024 - 4 Ws 167/24 - OLG Dresden, Beschluss vom 7. Juni 2024, - 2 Ws 95/24; OLG Jena, Beschluss vom 17. Juni 2024 - 1 Ws 190/24; OLG Köln, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 2 Ws 319/24; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Juni 2024 - Ws 420/24; a.A.: LG Trier, Beschluss vom 3. April 2024 - 10 StVK 189/24 - sämtlich bei juris bzw. BeckRS).
- BGH, 23.10.2024 - 2 ARs 179/24
Zuständigkeitsbestimmung (Neufestsetzung der Gesamtstrafe bei Erlass noch nicht …
Voraussetzung hierfür wäre nach Art. 316p, Art. 313 Abs. 3 EGStGB allerdings die Straflosigkeit des der einbezogenen Strafe zugrundeliegenden Lebenssachverhalts nach neuem Recht (vgl. bereits LG Karlsruhe…, Beschluss vom 15. Mai 2024 - 20 StVK 228/24, Rn. 16 ff. mit zustimmender Anmerkung Hillenbrand, StRR 2024, 31; AG Köln…, Beschluss vom 16. Mai 2024 - 583 Ds 135/22, Rn. 8; a.A. ohne Begründung Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 1. August 2024 - 1 Ws 123/24, Rn. 13).(1) Die überwiegende und in der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang einheitliche Ansicht sieht - in Abgrenzung zu den Strafvollstreckungskammern - die Zuständigkeit des "Gerichts des ersten Rechtszugs" bzw. "des Tatgerichts" oder "des erkennenden Gerichts" begründet (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 Ws 54/24 ("Gericht des ersten Rechtszugs"); OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juni 2024 - 4 Ws 167/24 ("erkennendes Gericht"); OLG Dresden, Beschluss vom 7. Juni 2024 - 2 Ws 95/24 ("Gericht des ersten Rechtszugs"); Thüringer OLG, Beschlüsse vom 17. Juni 2024 - 1 Ws 190/24, und vom 25. Juni 2024 - 1 Ws 204/24 ("erkennendes Gericht"); OLG Köln, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 2 Ws 319/24 ("Gericht des ersten Rechtszugs"); OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Juni 2024 - Ws 420/24 ("erkennendes Gericht"); Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 1. August 2024 - 1 Ws 123/24 ("Tatgericht" bzw. "erkennendes Gericht, welches die Ausgangsstrafe festgesetzt hat"); OLG München, Beschluss vom 6. August 2024 - 2 Ws 521/24 ("erkennendes Gericht"); Saarländisches OLG, Beschluss vom 8. August 2024 - 1 Ws 101/24, Rn. 11 und 17 (ohne konkrete Bezeichnung), jeweils mwN; vgl. auch LG Aachen, Beschluss vom 29. April 2024 - 69 KLs 17/19 ("erkennendes Gericht" bzw. "erstinstanzliches Gericht").
- OLG Jena, 30.09.2024 - 1 Ws 328/24
Voraussetzungen der Neufestsetzung einer Strafe aufgrund Inkrafttretens des …
Soweit die Verteidigung in Bezug auf die Frage der direkten Anwendbarkeit dieser Norm auf eine Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein vom 01.08.2024, Az.: 1 Ws 123/24, rekurriert, ist die dort verfahrensgegenständliche Beschwerde im Ergebnis einer Gegenvorstellung mit Beschluss des OLG Schleswig vom 11.09.2024 (BeckRS 2024, 24319) als unbegründet verworfen worden.Zur Begründung wurde in dem Berichtigungsbeschluss darauf verwiesen, dass in der Entscheidung vom 01.08.2024, Az.: 1 Ws 123/24, nicht in der Sache, sondern lediglich über den zuständigen Spruchkörper entschieden worden sei.
- OLG Köln, 12.09.2024 - 2 Ws 553/24
Sofortige Beschwerde gerichtet auf eine Neufestsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe …
Vielmehr besteht für die Entscheidung nach Art. 316p i.V.m. Art. 313 Abs. 5 EGStGB über einen Antrag der Staatsanwaltschaft, der auf die Neufestsetzung von Strafen abzielt, von vorneherein eine Zuständigkeit nicht der Strafvollstreckungskammer, sondern des Gerichts des ersten Rechtszugs (vgl. hierzu eingehend: SenE v. 18.06.2024, 2 Ws 319/24; so auch Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 01.08.2024, 1 Ws 123/24; OLG Stuttgart, Beschl. v. 06.06.2024, 4 Ws 167/24).
- OLG Oldenburg, 20.08.2025 - 1 Ws 269/25
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen wegen verbüßter Strafhaft vor dem …
So ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, für Entscheidungen nach Art. 313p in Verbindung mit Art. 313 EGStGB nicht die Strafvollstreckungskammer, sondern das Gericht des ersten Rechtszuges zuständig (BGH, Beschluss vom 23.10.2024 - 2 ARs 179/24 -, juris; so auch OLG Schleswig, Beschluss vom 01.08.2024 - 1 Ws 123/24 -, juris), so dass vorliegend das Amtsgericht Lingen zur Entscheidung berufen gewesen wäre. - OLG Schleswig, 02.12.2024 - 2 Ws 145/24
Halbstrafenaussetzung allein aufgrund milderer Beurteilung nach dem …
Abgesehen davon wäre auch die Korrektur des rechtskräftigen Strafausspruchs allein vom erstinstanzlich erkennenden Gericht vorzunehmen und nicht von einer funktional und besetzungsmäßig ganz anders agierenden Strafvollstreckungskammer (zutreffend Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, I. Strafsenat, Beschluss vom 1. August 2024 - 1 Ws 123/24 -, bei juris). - OLG Koblenz, 20.11.2024 - 6 Ws 547/24
Zuständigkeit für eine Entscheidung über eine Neufestsetzung der …
Rn. 9 a) Der Senat schließt sich insoweit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung durchgängig vertretenen Auffassung an, dass eine Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern nicht begründet ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. 4 Ws 167/24 v. 06.06.2024 - BeckRS 2024, 12407; OLG Dresden, Beschl. 2 Ws 95/24 v. 07.06.2024 - NStZ-RR 2024, 346 ; OLG Köln, Beschl. 2 Ws 319/24 v. 18.06.2024 - BeckRS 2024, 17222; Thüringer OLG, Beschl. 1 Ws 204/24 v. 25.06.2024 - BeckRS 2024, 16416; OLG Nürnberg, Beschl. Ws 420/24 v. 26.06.2024 - BeckRS 2024, 23104; OLG Schleswig, Beschl. 1 Ws 123/24 v. 01.08.2024 - BeckRS 2024, 19125; OLG München, Beschl. 2 Ws 521/24 v. 06.08.2024 - BeckRS 2024, 23322; Saarländisches OLG, Beschl. 1 Ws 101/24 v. 08.08.2024 - BeckRS 2024, 21024; a.A. LG Trier Beschl. 10 StVK 209/24 v. 02.04.2024 - BeckRS 2024, 6440; LG Kleve Beschl. 181 StVK 74/24 v. 06.05.2024 - BeckRS 2024, 14853). - KG, 15.08.2024 - 5 Ws 126/24
Gerichtszuständigkeit für die neu zu bildende Gesamtstrafe nach Inkrafttreten des …
Dies entspricht der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung, die bislang dazu - soweit ersichtlich - ergangen ist (vgl. Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 Ws 54/24 (S) -, juris Rn. 18 ff.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 6. Juni 2024 - 4 Ws 167/24 -, juris Rn. 10 ff.; OLG Dresden…, Beschluss vom 7. Juni 2024 - 2 Ws 95/24 -, juris Rn. 12 ff.; OLG Köln…, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 2 Ws 319/24 -, juris Rn. 9 ff.; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 25. Juni 2024 - 1 Ws 204/24 -, juris Rn. 6 ff.; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 26. Juni 2024 - Ws 420/24 -, juris Rn. 10 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 1. August 2024 - 1 Ws 123/24 -, juris Rn. 15 ff.).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 11.09.2024 - 1 Ws 123/24 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 34 Abs 1 Nr 1a KCanG, § 34 Abs 1 Nr 4 KCanG, Art 313 Abs 1 StGBEG, Art 316p StGBEG
Strafsache: Voraussetzungen eines Amnestiefalls aufgrund der gesetzlichen Änderungen in Verbindung mit Cannabis
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 10.06.2024 - 5 StVG 148/24
- OLG Schleswig, 01.08.2024 - 1 Ws 123/24
- OLG Schleswig, 11.09.2024 - 1 Ws 123/24
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 29.11.2024 - 5 Ws 174/24
Anwendung des Art. 316p EGStGB auf auch nach dem KCanG strafbare Taten
a) Die entsprechende Anwendung des Art. 313 EGStGB auf - wie vorliegend - vor dem 1. April 2024 verhängte Strafen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist nach dem eindeutigen Wortlaut des Art. 316p EGStGB auf solche Taten beschränkt, die nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) oder dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) nicht mehr strafbar und auch nicht mit Geldbuße bedroht sind (vgl. BGH…, Urteil vom 23. Mai 2024 - 5 StR 68/24 -, juris Rdnr. 15;… Thüringer OLG, Beschlüsse vom 30. September 2024 - 1 Ws 328/24 -, juris Rdnr. 9, und 25. Juni 2024 - 1 Ws 204/24 -, juris Rdnr. 10; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 11. September 2024 - 1 Ws 123/24 -, juris Rdnrn. 3, 5 [unter klarstellender Änderung des in derselben Sache ergangenen Beschlusses vom 1. August 2024, juris]; OLG Hamm…, Beschluss vom 20. August 2024 - 5 Ws 230/24 -, juris Rdnr. 3; KG, Beschluss vom 24. Oktober 2024 - 2 Ws 147/24 -).Die Bezugnahme in der Beschwerdebegründung auf die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 1. August 2024 (- 1 Ws 123/24 -, juris) ist überholt, nachdem das Gericht an seinen Ausführungen zur Anwendbarkeit des § 313 Abs. 3 Satz 2 EGStGB durch Beschluss vom 11. September 2024 - wie vorstehend erwähnt - im Wege einer klarstellend Änderung nicht mehr festhält (…vgl. a. a. O., juris Rdnrn. 3, 5).
- OLG Jena, 30.09.2024 - 1 Ws 328/24
Voraussetzungen der Neufestsetzung einer Strafe aufgrund Inkrafttretens des …
Soweit die Verteidigung in Bezug auf die Frage der direkten Anwendbarkeit dieser Norm auf eine Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein vom 01.08.2024, Az.: 1 Ws 123/24, rekurriert, ist die dort verfahrensgegenständliche Beschwerde im Ergebnis einer Gegenvorstellung mit Beschluss des OLG Schleswig vom 11.09.2024 (BeckRS 2024, 24319) als unbegründet verworfen worden.
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