Rechtsprechung
| OLG München, 05.12.1977 - 1 Ws 1309/77 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 601
Wird zitiert von ... (4)
- LG Nürnberg-Fürth, 18.03.2021 - 12 Qs 9/21
Beschlagnahme - Potentielle Beweisbedeutung; Verhältnismäßigkeit
Rn. 10 Für die Bejahung der Bedeutung als Beweismittel für die Untersuchung ist es sowohl erforderlich als auch ausreichend, dass bei einer ex ante-Betrachtung die Möglichkeit bejaht wird, dass der Gegenstand im weiteren Verfahren zu Beweiszwecken verwendet werden kann (BVerfG NJW 1988, 890 (894); BGH NStZ 1981, 94; OLG Düsseldorf StV 1991, 473; NJW 1993, 3278; OLG München NJW 1978, 601). - LG Nürnberg-Fürth, 01.08.2024 - 18 Qs 14/24
Verhältnismäßigkeit der Beschlagnahme von (Original-) Geschäftsunterlagen, …
Rn. 36 aa) Beweismittel sind alle Gegenstände, die mittelbar oder unmittelbar für die Tat oder die Umstände ihrer Begehung Beweis erbringen (OLG Hamm, Beschluss vom 18.08.2020 - 2 Ws 108/20) oder für den Straffolgenausspruch Beweisbedeutung haben (OLG München, Beschluss vom 05.12.1977 - 1 Ws 1309/77; OLG Hamm (2. Strafsenat), Beschluss vom 18.08.2020 - 2 Ws 107/20, 2 Ws 108/20, 2 Ws 109/20; BeckOK StPO/Gerhold, 52. Ed. 1.7.2024, StPO § …und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken">94 Rn. 5).Rn. 37 bb) Für die Bejahung der Bedeutung als Beweismittel für die Untersuchung ist es sowohl erforderlich als auch ausreichend, dass bei einer ex ante-Betrachtung die - nicht völlig fernliegende - Möglichkeit bejaht wird, dass der Gegenstand im weiteren Verfahren in irgendeiner Weise zu Beweiszwecken verwendet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86; BGH, Beschluss vom 11.01.2024 - StB 75/23; Beschluss vom 05.01.1979 - 1 BJs 226/78/StB 246/78; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.09.1993 - 3 Ws 466/93; OLG München, Beschluss vom 05.12.1977 - 1 Ws 1309/77; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 15.05.2019 - 18 Qs 51/18).
- BGH, 29.05.2024 - StB 24/24
Beschwerde gegen die Beschlagnahme eines Briefes durch das Oberlandesgericht …
Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche teilweise Unkenntlichmachung aus Verhältnismäßigkeitsgründen geboten sein kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 5. Dezember 1977 - 1 Ws 1309/77, NJW 1978, 601), kann hier dahinstehen. - KG, 27.09.1999 - 4 Ws 203/99 Denn eine potentielle Beweisbedeutung, bei der hinsichtlich eines beschlagnahmten Gegenstandes (noch) die Möglichkeit besteht, ihn im Verfahren zu Untersuchungszwecken in irgendeiner Weise zu verwenden, reicht als Beschlagnahmevoraussetzung im Sinne des § 94 Abs. 1 StPO aus (vgl. BVerfG NJW 1988, 890 (894); NJW 1995, 2839 (2840) ; BGHSt 41, 363 (364) BGH JZ 1962, 609 (610); BGH bei Pfeiffer NStZ 19 81, 94; OLG Düsseldorf StV 1983, 407; OLG München NJW 1978, 601; OLG Bremen NJW 1962, 649; Senat…, Beschluß vom 17. März 1999 - 4 WS 64/99 - Nack in KK, StPO 4. Aufl., § 94 Rdn. 7;… Schäfer in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl., § 94 Rdn. 20).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".