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| OLG Düsseldorf, 12.03.1998 - 1 Ws 142/98 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 270
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.1998 - 1 Ws 142/98
Die Bindungswirkung entfällt jedoch, wenn der Verweisungsbeschluß offenbar gesetzeswidrig ist, weil das verweisende Gericht sich in Auslegung oder Anwendung der Norm, auf deren Grundlage es die Verweisung ausgesprochen hat, so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie bei verständiger Würdigung dieses rechtsstaatlichen Gebots nicht mehr vertretbar erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45/49; BGHSt 29, 216/219; Senatsbeschlüsse vom 5. März 1979 in JMBl. NW 1979, 152, vom 12. Mai 1986 in NStZ 1986, 426/427, vom 22. September 1995 in JMBl. NW 1995, 287 sowie vom 14. Januar 1997 - 1 Ws 1104/96, jeweils m.w.N.;… ferner OLG Frankfurt a.M. in NStZ-RR 1996, 42/43 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 270 Rdnr. 20, ebenfalls m.w.N.). - BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80
Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.1998 - 1 Ws 142/98
Die Bindungswirkung entfällt jedoch, wenn der Verweisungsbeschluß offenbar gesetzeswidrig ist, weil das verweisende Gericht sich in Auslegung oder Anwendung der Norm, auf deren Grundlage es die Verweisung ausgesprochen hat, so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie bei verständiger Würdigung dieses rechtsstaatlichen Gebots nicht mehr vertretbar erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45/49; BGHSt 29, 216/219; Senatsbeschlüsse vom 5. März 1979 in JMBl. NW 1979, 152, vom 12. Mai 1986 in NStZ 1986, 426/427, vom 22. September 1995 in JMBl. NW 1995, 287 sowie vom 14. Januar 1997 - 1 Ws 1104/96, jeweils m.w.N.;… ferner OLG Frankfurt a.M. in NStZ-RR 1996, 42/43 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 270 Rdnr. 20, ebenfalls m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 12.05.1986 - 1 Ws 401/85
Beweisaufnahme; Strafkompetenz; Verweisung; Vermutung; Bindungswirkung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.1998 - 1 Ws 142/98
Die Bindungswirkung entfällt jedoch, wenn der Verweisungsbeschluß offenbar gesetzeswidrig ist, weil das verweisende Gericht sich in Auslegung oder Anwendung der Norm, auf deren Grundlage es die Verweisung ausgesprochen hat, so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie bei verständiger Würdigung dieses rechtsstaatlichen Gebots nicht mehr vertretbar erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45/49; BGHSt 29, 216/219; Senatsbeschlüsse vom 5. März 1979 in JMBl. NW 1979, 152, vom 12. Mai 1986 in NStZ 1986, 426/427, vom 22. September 1995 in JMBl. NW 1995, 287 sowie vom 14. Januar 1997 - 1 Ws 1104/96, jeweils m.w.N.;… ferner OLG Frankfurt a.M. in NStZ-RR 1996, 42/43 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 270 Rdnr. 20, ebenfalls m.w.N.). - OLG Frankfurt, 07.02.1995 - 3 Ws 97/95
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.1998 - 1 Ws 142/98
Die Bindungswirkung entfällt jedoch, wenn der Verweisungsbeschluß offenbar gesetzeswidrig ist, weil das verweisende Gericht sich in Auslegung oder Anwendung der Norm, auf deren Grundlage es die Verweisung ausgesprochen hat, so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie bei verständiger Würdigung dieses rechtsstaatlichen Gebots nicht mehr vertretbar erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45/49; BGHSt 29, 216/219; Senatsbeschlüsse vom 5. März 1979 in JMBl. NW 1979, 152, vom 12. Mai 1986 in NStZ 1986, 426/427, vom 22. September 1995 in JMBl. NW 1995, 287 sowie vom 14. Januar 1997 - 1 Ws 1104/96, jeweils m.w.N.; ferner OLG Frankfurt a.M. in NStZ-RR 1996, 42/43 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 270 Rdnr. 20, ebenfalls m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 14.01.1997 - 1 Ws 1104/96
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.1998 - 1 Ws 142/98
Die Bindungswirkung entfällt jedoch, wenn der Verweisungsbeschluß offenbar gesetzeswidrig ist, weil das verweisende Gericht sich in Auslegung oder Anwendung der Norm, auf deren Grundlage es die Verweisung ausgesprochen hat, so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie bei verständiger Würdigung dieses rechtsstaatlichen Gebots nicht mehr vertretbar erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45/49; BGHSt 29, 216/219; Senatsbeschlüsse vom 5. März 1979 in JMBl. NW 1979, 152, vom 12. Mai 1986 in NStZ 1986, 426/427, vom 22. September 1995 in JMBl. NW 1995, 287 sowie vom 14. Januar 1997 - 1 Ws 1104/96, jeweils m.w.N.;… ferner OLG Frankfurt a.M. in NStZ-RR 1996, 42/43 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 270 Rdnr. 20, ebenfalls m.w.N.).
- OLG Schleswig, 16.05.2007 - 2 HEs 5/07 Allein die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass eine die Rechtsfolgenkompetenz des Amtsgerichts überschreitende Entscheidung in Betracht kommt, vermag eine Verweisung der Sache nicht zu rechtfertigen (…OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 1998 - 1 Ws 142/98 - zitiert nach Juris; im Ergebnis ebenso LG Regensburg, Beschluss vom 9. November 2005 - 2 KLs 107 Js 15129/04 - zitiert nach Juris).
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