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| OLG Karlsruhe, 28.07.2015 - 1 Ws 144/15 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 28.07.2015 - 1 Ws 144/15
- BVerfG, 28.10.2015 - 2 BvR 1613/15
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 03.02.2016 - 1 Ws 186/15
Aufhebung U-Haftbefehl wegen nicht ausreichender Förderung des Verfahrens in der …
Das Beschleunigungsgebot beansprucht insofern auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils Geltung [BVerfG, Beschluss vom 13.05.2009, 2 BvR 388/09, zit. n. juris; NStZ 2005, 456 [BVerfG 22.02.2005 - 2 BvR 109/05] ; Senatsbeschluss vom 23.10.2015, 1 Ws 144/15]. Vor diesem Hintergrund kommt es im Rahmen der Abwägung zwischen Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsinteresse in erster Linie auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer an, die etwa von der Komplexität der Rechtssache, der Vielzahl der beteiligten Personen oder dem Verhalten der Verteidigung abhängt [BVerfG, Beschlüsse vom 16.03.2006, 2 BvR 170/06, und 05.12.2005, 2 BvR 1964/05, jeweils zit. n. juris]. Entsprechend dem Gewicht der zu ahndenden Straftat können zwar kleinere Verfahrensverzögerungen die Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigen. Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung können aber bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft herangezogen werden [BVerfG, Beschlüsse vom 16.03.2006, 2 BvR 170/06, und 05.12.2005, 2 BvR 1964/05, jeweils zit. n. juris]. - BVerfG, 28.10.2015 - 2 BvR 1613/15
Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr
den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28. Juli 2015 - 1 Ws 144/15 -,.
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