Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.02.1990 - 1 Ws 148/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20
Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber …
Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn spezifische Kenntnisse zu Buchhaltung und Bilanzierung erforderlich sind (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22. November 2021 - 5 Ws 212/21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 1 Ws 148/90).Dass hier ggf. eine äußerst schwierige und umfangreiche Sachverhaltsaufklärung zu erwarten sei, vermöge eine Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer nicht zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 1 Ws 148/90).
- LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2023 - 18 KLs 104 Js 10095/22
Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber …
Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn spezifische Kenntnisse zu Buchhaltung und Bilanzierung erforderlich sind (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22. November 2021 - 5 Ws 212/21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 1 Ws 148/90).Dass hier ggf. eine äußerst schwierige und umfangreiche Sachverhaltsaufklärung zu erwarten sei, vermöge eine Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer nicht zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 1 Ws 148/90).
- LG Nürnberg-Fürth, 31.05.2023 - 18 KLs 111 Js 10215/20
Zuständigkeit der allgemeinen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber einer …
Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn spezifische Kenntnisse zu Buchhaltung und Bilanzierung erforderlich sind (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22. November 2021 - 5 Ws 212/21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 1 Ws 148/90).Dass hier ggf. eine äußerst schwierige und umfangreiche Sachverhaltsaufklärung zu erwarten sei, vermöge eine Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer nicht zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 1 Ws 148/90).
- KG, 09.08.2021 - 4 Ws 60/21
Voraussetzungen der Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer; Voraussetzungen des …
In diesen Fällen soll durch die im Wege der Zusatzschulung oder der Berufspraxis erworbene Erfahrung der Berufsrichter eine bessere Sachaufklärung erreicht werden (vgl. OLG Düsseldorf wistra 1993, 277; Beschluss vom 20. Februar 1990 - 1 Ws 148/90 -, juris; OLG Stuttgart wistra 1991, 236; OLG Koblenz NStZ 1986, 327). - KG, 22.11.2021 - 5 Ws 212/21
Zuständigkeit der allgemeinen Strafkammer im Falle der betrügerischen Abrechnung …
Dies ist namentlich dann der Fall, wenn durch den Missbrauch komplizierter und schwer zu durchschauender Mechanismen des modernen Wirtschaftslebens Straftaten begangen worden sind (vgl. KG, Beschluss vom 9. August 2021 - 4 Ws 60/21 - OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 Ws 111/07 -, juris Rn. 5;… Siolek in: Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 74c GVG Rn. 7;… Mayer in: Kissel/Mayer, GVG 10. Aufl., § 74c Rn. 5;… Kirch-Heim in: Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 74c GVG Rn. 7) und zum Beispiel spezifische Kenntnisse zu Buchhaltung und Bilanzierung erforderlich sind (vgl. OLG Stuttgart wistra 1991, 236; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 1 Ws 148/90 -, juris Rn. 9;… Kirch-Heim, a. a. O.).
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