Rechtsprechung
| KG, 01.07.2008 - 1 Ws 16/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Längenzuschlag, Berücksichtigung, Mittagspause
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einrechnen von Sitzungspausen bei der Bestimmung der Terminsgebühr i.R.d. Festsetzung der zu erstattenden Gebühren und Auslagen eines Pflichtverteidigers
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.09.2007 - 525 KLs 9/06
- KG, 01.07.2008 - 1 Ws 16/08
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- KG, 20.06.2005 - 3 Ws 20/05
Auslagen des Pflichtverteidigers: Erforderlichkeit eines Aktendoppels für den …
Auszug aus KG, 01.07.2008 - 1 Ws 16/08
Das gilt indes nicht, wenn gewichtige Anhaltspunkte bestehen, nach denen einzelne Auslagen unnötig waren (vgl. KG, Beschluß vom 20. Juni 2005 - 3 Ws 20/05 -).In allen anderen Fällen ist es die Aufgabe des Verteidigers, dem Angeklagten den Akteninhalt zusammenfassend mündlich zu vermitteln und dessen Bedeutung für den Verfahrensfortgang erforderlichenfalls anhand einzelner Schriftstücke zu belegen, wobei dazu in der Regel der Rückgriff auf den eigenen Ablichtungssatz des Anwalts ausreichen wird (vgl. KG, Beschluß vom 20. Juni 2005 aaO).
- KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07
Pflichtverteidigerkosten: Berücksichtigung von Sitzungspausen beim Längenzuschlag
Auszug aus KG, 01.07.2008 - 1 Ws 16/08
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind Sitzungspau-sen bei der Bestimmung der Terminsgebühr nicht einzurechnen, wenn sie für die Dauer von mindestens einer Stunde angeordnet wurden, weil der Verteidiger in dieser Zeit nicht an der Hauptverhandlung teilnimmt, für sie auch nicht zur Verfügung stehen muß und andere Geschäfte erledigen kann (vgl. Beschluß vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07 -). - OLG Köln, 21.01.2008 - 2 Ws 715/07
Auslegung der gerichtlichen Gestattung der Überlassung einer DVD-Kopie an den …
Auszug aus KG, 01.07.2008 - 1 Ws 16/08
Entscheidend ist vielmehr, ob der Angeklagte auf den genauen Wortlaut der Schriftstücke angewiesen ist (vgl. KG, Beschluß vom 25. August 2003 - 4 Ws 106/03 - für schriftliche Übersetzungen) und/oder sie zur Vorbereitung seiner Verteidigung ständig zur Hand haben muß (vgl. OLG Köln NJW 2008, 1330).
- KG, 05.12.2008 - 1 Ws 283/08
Rechtsanwaltsgebühren: Vergütungsanspruch des Verteidigers nach Teilfreispruch; …
In allen anderen Fällen ist es Aufgabe des Verteidigers, dem Angeklagten den Akteninhalt zusammenfassend mündlich zu vermitteln und dessen Bedeutung für den Verfahrensfortgang erforderlichenfalls anhand einzelner Schriftstücke zu belegen, wobei dazu in der Regel der Rückgriff auf den eigenen Ablichtungssatz des Anwalts ausreichen wird (vgl. Senat, Beschluß vom 1. Juli 2008 - 1 Ws 16/08 -). - KG, 24.11.2011 - 1 Ws 113/10
Kostenfestsetzungsverfahren: Berechnung der Verteidigergebühren unter …
Auf die Art und den Anlass der vom Verteidiger in der Pause ausgeübten Tätigkeit kommt es dabei nicht an; entscheidend ist allein, ob der Rechtsanwalt sich während der Unterbrechung ständig für das Gericht zur Verfügung halten muss oder sich in dieser Zeit anderen Aufgaben widmen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 1 Ws 16/08 -). - KG, 04.08.2009 - 2 StE 2/08
Berücksichtigung der Sitzungspausen bei der Ermittlung der zeitlichen Dauer eines …
Auf die Art und den Anlass der vom Verteidiger in der Pause ausgeübten Tätigkeit kommt es nach der ständigen Senatsrechtsprechung nicht an; entscheidend ist allein, ob der Rechtsanwalt sich während der Unterbrechung ständig für das Gericht zur Verfügung halten muss oder sich in dieser Zeit anderen Aufgaben widmen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 1 Ws 16/08 -).Dementsprechend hat der Senat bereits entschieden, dass Sitzungspausen auch dann bei der Berechnung der für die Terminsgebühr maßgeblichen Verhandlungsdauer abzuziehen sind, wenn sich der Verteidiger in dieser Zeit auf die Fortsetzung der Hauptverhandlung/den Schlussvortrag vorbereitet (vgl. Beschluss vom 22. April 2008 - 1 Ws 120/08 -) oder - und sei es auch auf Veranlassung des Gerichts - mit dem Mandanten ein Gespräch führt (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 1 Ws 16/08 -).
- KG, 28.08.2015 - 1 Ws 59/15
Kostenerstattung für den Nebenklagevertreter: Dokumentenpauschale für das …
In allen anderen Fällen ist es die Aufgabe des Nebenklagevertreters, dem Nebenkläger den Akteninhalt zusammenfassend mündlich zu vermitteln und dessen Bedeutung für den Verfahrensfortgang erforderlichenfalls anhand einzelner Schriftstücke zu belegen, wobei dazu in der Regel der Rückgriff auf den eigenen Ablichtungssatz bzw. Scan des Anwalts ausreichen wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. September 2012 - 1 Ws 58/12 - und vom 1. Juli 2008 - 1 Ws 16/08 -). - KG, 04.08.2009 - 1 StE 2/08
Rechtsanwaltsgebühren: Einbeziehung von Sitzungspausen für die Bestimmung des …
Auf die Art und den Anlass der vom Verteidiger in der Pause ausgeübten Tätigkeit kommt es nach der ständigen Senatsrechtsprechung nicht an; entscheidend ist allein, ob der Rechtsanwalt sich während der Unterbrechung ständig für das Gericht zur Verfügung halten muss oder sich in dieser Zeit anderen Aufgaben widmen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 1 Ws 16/08 -).Rn. 8 Dementsprechend hat der Senat bereits entschieden, dass Sitzungspausen auch dann bei der Berechnung der für die Terminsgebühr maßgeblichen Verhandlungsdauer abzuziehen sind, wenn sich der Verteidiger in dieser Zeit auf die Fortsetzung der Hauptverhandlung/den Schlussvortrag vorbereitet (vgl. Beschluss vom 22. April 2008 - 1 Ws 120/08 -) oder - und sei es auch auf Veranlassung des Gerichts - mit dem Mandanten ein Gespräch führt (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 1 Ws 16/08 -).
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