Rechtsprechung
| OLG Jena, 07.05.2003 - 1 Ws 163/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeitskonzentration zwischen Strafvollstreckungskammer und erkennendem Gericht; Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bezüglich der Aufhebung der Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf einer Strafaussetzung bei Begehung einer Tat kurz nach Entlassung aus ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung vor Rechtskraft der Verurteilung wegen neuer Straftaten
Verfahrensgang
- AG Greiz, 03.11.1998 - 132 Js 9049/97
- AG Gera, 26.11.2002 - 507 Js 24497/02
- LG Gera, 06.03.2003 - BRs 204/98
- OLG Jena, 07.05.2003 - 1 Ws 163/03
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 316 (Ls.)
- StV 2003, 575
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- EGMR, 03.10.2002 - 37568/97
Fall B. gegen DEUTSCHLAND
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.10.1999 - 2 ARs 408/99
Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH; Zuständigkeit nach § 462a StPO; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.03.1984 - 2 ARs 71/84
Begründung der Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - Verhinderung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 09.10.1981 - 2 ARs 293/81
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.07.1978 - 2 ARs 180/78
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer in Fällen des § 462 a Abs. 4 S. 3 …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Jena, 26.03.2003 - 1 Ws 100/03
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamburg, 10.09.1981 - 1 Ws 297/81 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamburg, 14.11.1986 - 2 Ws 363/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG München, 21.12.1983 - 2 Ws 1518/83 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18
Bewährungswiderruf bei noch nicht rechtskräftiger Entscheidung
Allerdings ist ein Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat auch ohne deren Aburteilung ohne Verletzung der Unschuldsvermutung zulässig, wenn der Betroffene die neue Straftat vor einem Richter glaubhaft gestanden hat, das Geständnis nicht ersichtlich von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt und nicht widerrufen ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 - juris Rn. 2;… Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 - juris Rn. 4; OLG Jena, Beschluss vom 7. Mai 2003, NStZ-RR 2003, 316; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009, StV 2010, 311;… Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56f, Rn. 7). - OLG Zweibrücken, 15.09.2004 - 1 Ws 343/04
Widerruf der Strafrestaussetzung wegen erneuter Straftatbegehung: …
Ist aber ein Widerruf nicht mehr möglich, wie dies im Falle einer auf das Strafmaß beschränkten Berufung der Fall ist (vgl. OLG Jena StV 2003, 575, das die Zulässigkeit des Widerrufes im Falle der unbeschränkten Berufung offen gelassen hat; OLG Hamm, StV 2004, 83f), und der Verurteilte daher an dieses Geständnis gebunden, widerspricht die Unschuldsvermutung nicht dem Widerruf, denn der Schuldspruch ist damit rechtskräftig geworden. - VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18 Allerdings ist ein Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat auch ohne deren Aburteilung ohne Verletzung der Unschuldsvermutung zulässig, wenn der Betroffene die neue Straftat vor einem Richter glaubhaft gestanden hat, das Geständnis nicht ersichtlich von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt und nicht widerrufen ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 - juris Rn. 2;… Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 - juris Rn. 4; OLG Jena, Beschluss vom 7. Mai 2003, NStZ-RR 2003, 316; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009, StV 2010, 311;… Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56f, Rn. 7).
- KG, 08.07.2004 - 1 AR 615/04
Bewährungswiderruf wegen neuer Straftatbegehung
Ihre Berücksichtigung als Widerrufsgrund hindert es folglich nicht, daß sie noch nicht rechtskräftig abgeurteilt ist, sofern sich das Widerrufsgericht die Überzeugung von der Schuld des Täters verschafft hat (vgl. BVerfG aaO. und StV 1996, 163; EGMR StV 2003, 82 mit Anmerkung Pauly = StraFo 2003, 49 = NJW 2004, 43 und StV 1992, 282; OLG Jena NStZ-RR 2003, 316; HansOLG NStZ 1992, 130; KG NStZ-RR 2001, 136, 137 und StV 1988, 26; Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., § 56f Rdn. 9; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl., § 56f Rdnrn. 4 - 7 m. weit. - OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 Ws 463/03
Kein Widerruf der Strafaussetzung allein aufgrund des Einräumens weiterer …
Ob die genannte Entscheidung verbindlich in diesem Sinne zu verstehen ist, erscheint zur Zeit in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte noch nicht eindeutig geklärt (vgl. hierzu etwa die Entscheidungen des Thüringischen Oberlandesgerichts Jena vom 7. Mai 2003 und des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Juli 2003, beide StV 2003, 575). - OLG Bamberg, 07.11.2022 - 1 Ws 629/22
Rechtmäßigkeit der Organisationshaft - Anspruch auf zeitnahe Unterbringung im …
(4) Verfassungsrechtlich geboten ist es indes, dass die Vollstreckungsbehörden auf den konkreten, von der Rechtskraft des jeweiligen Urteils abhängigen Behandlungsbedarf unverzüglich reagieren und in beschleunigter Weise die Überstellung des Verurteilten in eine geeignete Einrichtung, welche sich unter Umständen auch außerhalb des jeweiligen Bundeslandes befinden kann, herbeiführen (zur restriktiven, auf das Beschleunigungsgebot und den Einzelfall abstellenden Tendenz in der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Dresden, NStZ 1993, S. 511 f., Brandenburgisches OLG, StV 2001, S. 23 ff., OLG Celle, StV 2003, S. 32 f., OLG Celle, NStZ-RR 2003, S. 316 f., OLG Hamm, NStZ-RR 2004, S. 381 ff.) […].". - OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06
Widerruf der Strafaussetzung
Der Senat geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass ein Widerruf wegen einer in der Bewährungszeit begangenen Straftat regelmäßig eine rechtskräftige Verurteilung voraussetzt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26.03.2003, 1 Ws 100/03 sowie vom 07.05.2003, 1 Ws 163/03 ). - OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10
Bewährungsaufsicht: Sachlich zuständiges Gericht bei Einbeziehung einer teilweise …
Ist die Vollstreckung der (neuen) Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, endet nach allgemeiner Ansicht die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung (vgl. OLG Jena in NStZ-RR 2003, 316 -Leitsatz-;… Appl in KK-StPO, 6. Aufl., § 460 Rdn. 32 a, § 462 a Rdn. 13, jeweils m.w.N.; siehe auch BGHSt 54, 13 und BGH in NStZ 1997, 100). - OLG Jena, 29.10.2009 - 1 Ws 414/09
Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung vor rechtskräftiger …
Für einen Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Straftat vor deren rechtskräftiger Aburteilung bleibt nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3.10.2002 (StV 2003, 82 ff.) nur noch in Ausnahmefällen, nämlich soweit die Unschuldsvermutung nicht entgegensteht, Raum (Senatsbeschluss vom 7.5.2003, 1 Ws 163/03, StV 2003, 575). - VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 84-IV-03 Die am 8. Dezember 2003 beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangene Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Haftbefehl des Landgerichts Dresden vom 11. September 2003 (1 Ks 414 Js 41484/93) und den Beschwerdebeschluß des Oberlandesgerichts Dresden vom 29. September 2003 (1 Ws 163/03).
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