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| OLG Schleswig, 25.08.2023 - 1 Ws 163/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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StPO § 465
Verhältnismäßigkeit des weiteren Arrestvollzuges durch Vornahme einer Gesamtbetrachtung
Verfahrensgang
- AG Lübeck, 06.10.2020 - 100 Gs 2326/20
- OLG Schleswig, 25.08.2023 - 1 Ws 163/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Hamburg, 26.10.2018 - 2 Ws 183/18
Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Voraussetzungen für die Anordnung …
Auszug aus OLG Schleswig, 25.08.2023 - 1 Ws 163/23
Vielmehr ist die Entscheidung, ob das staatliche Sicherungsinteresse oder das Interesse des durch den Arrest Betroffenen, über sein Vermögen frei verfügen zu können, überwiegt, aufgrund einer Gesamtbetrachtung vorzunehmen (so u.a.: OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - 2 Ws 183/18 -, bei juris). - OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 3 Ws 425/17
Unverhältnismäßigkeit der Arrestanordnung wegen Verfahrensverzögerung
Auszug aus OLG Schleswig, 25.08.2023 - 1 Ws 163/23
Vielmehr ist es - anders als in den den Entscheidungen des OLG Nürnberg vom 31. August 2021 - Ws 718/21 - und des OLG Frankfurt vom 14. Juni 2018 - 3 Ws 425/17 - (beide bei juris) zugrunde liegenden Sachverhalten zu keinen erkennbaren Ermittlungspausen gekommen, sondern die Ermittlungen sind nahezu durchgängig erfolgt und im weiteren Verlauf durch Hinzuziehung weiterer Beamter auch intensiviert worden. - OLG Nürnberg, 31.08.2021 - Ws 718/21
Auszug aus OLG Schleswig, 25.08.2023 - 1 Ws 163/23
Vielmehr ist es - anders als in den den Entscheidungen des OLG Nürnberg vom 31. August 2021 - Ws 718/21 - und des OLG Frankfurt vom 14. Juni 2018 - 3 Ws 425/17 - (beide bei juris) zugrunde liegenden Sachverhalten zu keinen erkennbaren Ermittlungspausen gekommen, sondern die Ermittlungen sind nahezu durchgängig erfolgt und im weiteren Verlauf durch Hinzuziehung weiterer Beamter auch intensiviert worden.
- OLG Saarbrücken, 08.01.2024 - 1 Ws 283/23
Rechtswidrigkeit von Weisungen für den Fall einer noch ungewissen Wiedereinreise …
Rn. 35 2. dadurch, dass sie in Teilen (Weisungen zu Ziff. II. 1. und 2. [letztere, soweit der Verurteilte neben der monatlichen Vorstellungspflicht sich auf jede Aufforderung des zuständigen Bewährungshelfers binnen drei Tagen persönlich zu melden haben soll]) Anlass, Art und Umfang der Verpflichtungen des Verurteilten in das Ermessen von Bewährungshelfer und Aufsichtsstelle stellen, in unzulässiger Weise gerichtliche Befugnisse entgegen der gesetzlichen Kompetenz- und Aufgabenverteilung delegieren (vgl. Senatsbeschluss vom 1. August 2023 -1 Ws 163/23 - OLG Naumburg…, Beschluss vom 26. Februar 2010 - 1 Ws 78/10 -, juris Rn. 18; BGHSt 58, 74;… Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 68b Rn. 12 m.w.N.; vgl. in der Tendenz auch BVerfG…, Beschluss vom 24. September 2011 - 2 BvR 1165/11 -, juris Rn. 21 m.w.N.),.
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