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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16476
OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07 (https://dejure.org/2007,16476)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.05.2007 - 1 Ws 169/07 (https://dejure.org/2007,16476)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 1 Ws 169/07 (https://dejure.org/2007,16476)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Nr. 4110 VV RVG
    Längenzuschlag; Berücksichtigung längerer Pausen

  • Burhoff online

    Längenzuschlag; Berücksichtigung längerer Pausen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtmäßigkeit einer Neufestsetzung der zu erstattenden Gebühren in einem Strafverfahren durch den Urkundsbeamten; Umfang des schützenswerten Vertrauens eines Rechtsanwalts auf Beibehaltung der vorschussweise gezahlten Gebühren; Umfang der Fürsorgepflicht des Gerichts ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4110
    Rechtsanwaltsvergütung, Berechnung des Längenzuschlags, Mittagspause

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Neufestsetzung der zu erstattenden Gebühren in einem Strafverfahren durch den Urkundsbeamten; Umfang des schützenswerten Vertrauens eines Rechtsanwalts auf Beibehaltung der vorschussweise gezahlten Gebühren; Umfang der Fürsorgepflicht des Gerichts ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 08.08.2005 - 4 Ws 118/05

    Pflichtverteidigergebühren: Berechnung der Hauptverhandlungsdauer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07
    Aus der Vorbemerkung 4 Abs. 3 Satz 2 in Teil 4 VV RVG, die bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch erhält, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet, lässt sich für die hier vorliegende Frage der Längenzuschläge und damit die Höhe der Gebühr nichts herleiten (a. A. OLG Stuttgart StV 2006, 200 [OLG Stuttgart 08.08.2005 - 4 Ws 118/05]; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 391; OLG Hamm StraFo 2006, 173 [OLG Hamm 28.02.2006 - 2 s Sbd IX 1 -/06]).

    Ob dies der Fall ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, wobei Vorhersehbarkeit und Länge der Sitzungspause sowie die Entfernung und Erreichbarkeit der Kanzlei zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm AGS 2006, 337 [OLG Hamm 07.03.2006 - 3 Ws 583/05]; OLG Stuttgart StV 2006, 200 [OLG Stuttgart 08.08.2005 - 4 Ws 118/05]; OLG Koblenz NJW 2006, 1150 [OLG Koblenz 16.02.2006 - 1 Ws 61/06]).

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2006 - 3 (s) RVG 4/06

    Rechtsanwaltsvergütung für Tätigkeit in Hauptverhandlung eines …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07
    Aus der Vorbemerkung 4 Abs. 3 Satz 2 in Teil 4 VV RVG, die bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch erhält, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet, lässt sich für die hier vorliegende Frage der Längenzuschläge und damit die Höhe der Gebühr nichts herleiten (a. A. OLG Stuttgart StV 2006, 200 [OLG Stuttgart 08.08.2005 - 4 Ws 118/05]; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 391; OLG Hamm StraFo 2006, 173 [OLG Hamm 28.02.2006 - 2 s Sbd IX 1 -/06]).
  • OLG Hamm, 28.02.2006 - 2 (s) Sbd IX-14/06

    Pauschgebühr; Zuschlaggebühr; Länge der Hauptverhandlung; Pausen; …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07
    Aus der Vorbemerkung 4 Abs. 3 Satz 2 in Teil 4 VV RVG, die bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch erhält, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet, lässt sich für die hier vorliegende Frage der Längenzuschläge und damit die Höhe der Gebühr nichts herleiten (a. A. OLG Stuttgart StV 2006, 200 [OLG Stuttgart 08.08.2005 - 4 Ws 118/05]; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 391; OLG Hamm StraFo 2006, 173 [OLG Hamm 28.02.2006 - 2 s Sbd IX 1 -/06]).
  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Ws 61/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Zusatzgebühr bei Verhandlungsdauer von mehr als fünf …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07
    Ob dies der Fall ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, wobei Vorhersehbarkeit und Länge der Sitzungspause sowie die Entfernung und Erreichbarkeit der Kanzlei zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm AGS 2006, 337 [OLG Hamm 07.03.2006 - 3 Ws 583/05]; OLG Stuttgart StV 2006, 200 [OLG Stuttgart 08.08.2005 - 4 Ws 118/05]; OLG Koblenz NJW 2006, 1150 [OLG Koblenz 16.02.2006 - 1 Ws 61/06]).
  • OLG Bamberg, 13.09.2005 - Ws 676/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Längenzuschlag zur Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07
    Es ist deshalb gerechtfertigt, eine Mittagspause als eine "prozessneutrale" Unterbrechung zu bezeichnen, während der der Rechtsanwalt aus eigenem Interesse nicht an der Verhandlung teilnimmt und deshalb eine zeitliche Beanspruchung seiner Arbeitskraft nicht geltend machen kann (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz NJW 2006, 1149 [OLG Koblenz 06.02.2006 - 2 Ws 70/06]; OLG Bamberg AGS 2006, 124).
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 3 Ws 583/05

    Längenzuschlag; Pflichtverteidiger; Berücksichtigung von Wartezeiten; Pausen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07
    Ob dies der Fall ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, wobei Vorhersehbarkeit und Länge der Sitzungspause sowie die Entfernung und Erreichbarkeit der Kanzlei zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm AGS 2006, 337 [OLG Hamm 07.03.2006 - 3 Ws 583/05]; OLG Stuttgart StV 2006, 200 [OLG Stuttgart 08.08.2005 - 4 Ws 118/05]; OLG Koblenz NJW 2006, 1150 [OLG Koblenz 16.02.2006 - 1 Ws 61/06]).
  • OLG Koblenz, 06.02.2006 - 2 Ws 70/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des sog. Längenzuschlags

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07
    Es ist deshalb gerechtfertigt, eine Mittagspause als eine "prozessneutrale" Unterbrechung zu bezeichnen, während der der Rechtsanwalt aus eigenem Interesse nicht an der Verhandlung teilnimmt und deshalb eine zeitliche Beanspruchung seiner Arbeitskraft nicht geltend machen kann (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz NJW 2006, 1149 [OLG Koblenz 06.02.2006 - 2 Ws 70/06]; OLG Bamberg AGS 2006, 124).
  • OLG Saarbrücken, 20.11.2007 - 1 Ws 221/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des Längenzuschlags, Pausen, Mittagspause

    Ob dies der Fall sei, hänge von den Umständen des Einzelfalls - nämlich davon, wie lange die Sitzungspause gedauert habe, ob es sich um eine von vornherein zu erwartende und in ihrer Länge absehbare Pause gehandelt habe, ob der Verteidiger sie zur Wahrnehmung eines anderen Termins beantragt habe, ob die Anordnung der Unterbrechung in Absprache mit dem Verteidiger und in dessen Einverständnis erfolgt sei und wie weit der Kanzleisitz vom Gericht entfernt sei - ab (vgl. OLG Koblenz, 1. Strafsenat, NJW 2006, 1150; OLG Oldenburg, Beschl. v. 3. Mai 2007 - 1 Ws 169/07; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7. September 2007 - III-3 (s) RVG 4/06; OLG Hamm StraFo 2006, 173 ff.; Beschl. v. 7. März 2006 - 3 Ws 583/05; Beschl. v. 20. April 2006 - 3 Ws 47/06; Beschl. v. 21. Juni 2007 - 3 Ws 312/07; OLG Stuttgart StV 2006, 200 f.;… Madert in: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 4106 - 4123 Rn. 14;… Burhoff, RVG, 2. Aufl., Nr. 4110 VV Rn. 12 ff.).

    Innerhalb dieser Auffassung wird teilweise angenommen, dass eine dem Verteidiger in jedem Fall zuzugestehende Mittagspause von ca. einer Stunde bei längeren Sitzungsunterbrechungen über die Mittagszeit von der Gesamtdauer der Pause abzuziehen sei (vgl. OLG Koblenz, 1. Strafsenat, NJW 2006, 1150; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7. September 2007- III -3 (s) RVG 4/06; OLG Hamm StraFo 2006, 173 ff.; Beschl. v. 20. April 2006 - 3 Ws 47/06; Beschl. v. 21. Juni 2007 - 3 Ws 312/07; OLG Stuttgart StV 2006, 200 f.), während nach anderer Meinung eine Mittagspause von der Hauptverhandlungsdauer in Abzug zu bringen ist (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 3. Mai 2007 - 1 Ws 169/07).

  • OLG Oldenburg, 23.04.2014 - 1 Ws 153/14

    Einbeziehung der Zeit der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlages …

    Der Senat entscheidet die Sache- auch im Interesse der Einheitlichkeit der niedersächsischen Oberlandesgerichte - im Sinne seiner bisherigen Rechtsprechung dahin, dass die Zeit der Mittagspause unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2007 - 1 Ws 169/07 und vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 -, [...]; ebenso OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07 -, [...]; Beschluss vom 12. März 2014 - 1 Ws 84/14 -, zit. nach Burhoff online).

    Deshalb ist es gerechtfertigt, eine Mittagspause als eine "prozessneutrale" Unterbrechung zu bezeichnen, während der der Rechtsanwalt aus eigenem Interesse nicht an der Verhandlung teilnimmt und deshalb eine zeitliche Beanspruchung seiner Arbeitskraft nicht geltend machen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Mai 2007 - 1 Ws 169/07 -, jurisRn. 5).

  • OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 234/07

    Voraussetzungen der Erhöhung der Wahlverteidigergebühren über die Mittelgebühr …

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtssprechung des Senats bei der Berechnung der Längenzuschläge für beigeordnete Rechtsanwälte die vom Gericht angeordnete Mittagspause, die sich wie hier im üblichen Rahmen hält, nicht zugunsten des Rechtsanwalts zu berücksichtigen ist ( vgl. Senat 1 Ws 169/07).
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