Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 21.09.2018 - 1 Ws 173/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- forum-strafvollzug.de
, S. 33
Art. 72 BayStVollzG
Nutzung von Computern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 12.09.2023 - 3 Ws 302/23
Unterbringung; Sicherungsverwahrung; gesetzlicher Richter; mündliche Anhörung; …
Ist ein Beschluss (gar) nicht (oder nicht von allen zur Entscheidung berufenen Richtern) unterschrieben, so muss sich aber zumindest aus den Umständen zweifelsfrei ergeben, dass die Entscheidung auf der Willensbildung der zur Entscheidung berufenen Richter beruht (OLG Düsseldorf NJW 1970, 1937; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.11.1998 - 1 Ws 454-547/98 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 27.12.1977 - 2 Ws 239/77 - juris; OLG Nürnberg, Beschl. v. 21.09.2018 - 1 Ws 173/18 - juris). - LG Hildesheim, 21.07.2023 - 24 StVK 112/23
Unterstützungspflicht; Computer; Strafvollzug; Akteneinsicht
Dass Gefangene keinen allgemeinen Zugang zu EDV-Geräten erhalten, mit denen sie eigenständig auch von Verteidigern übersandte Datenträger zur Kenntnis nehmen können, ist regelmäßig den besonderen Sicherheitsbestimmungen des Strafvollzuges geschuldet (vgl. EGMR, Entscheidung vom 28. Juli 2022 - 31576/19; in derselben Sache BVerfG, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 BvR 2268/18; BVerfG, Beschluss vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02, juris, OLG Nürnberg, Beschluss vom 21. September 2018 - 1 Ws 173/18, juris). - OLG Dresden, 10.03.2020 - 2 Ws 584/19
Ablehnung des Kaufs eines eigenen Computers durch Strafgefangenen; Kein eigener …
Jüngere Entscheidungen anderer Obergerichte zur Frage des Anspruchs auf einen eigenen Computer (z.B. OLG Nürnberg, Beschluss vom 21. September 2018, 1 Ws 173/18, juris) betreffen keine Sicherungsverwahrten, sondern Strafgefangene.
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