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Rechtsprechung
   OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,50306
OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14 (https://dejure.org/2014,50306)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14 (https://dejure.org/2014,50306)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14 (https://dejure.org/2014,50306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Thüringen

    Untersuchungshaft: Anforderungen an eine Fortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung bei Wiederanordnung des Vollzugs eines zunächst außer Vollzug gesetzten Haftbefehls; Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.10.2012 - StB 9/12

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Verbrechen gegen die Menschlichkeit; …

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
    Rn. 11 a) Die Bewertung des - in jedem Verfahrensstadium erneut zu prüfenden - dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, unterliegt im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 16; BGH NStZ-RR 2013, 86; BGH StV 2000, 505 - 508; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31.05.2000, 2 Ws 152/00, bei juris; Senatsbeschlüsse vom 26.06.2013, 1 Ws 246/13, und vom 23.09.2013, 1 Ws 361/13).

    Eine umfassende Darstellung und Bewertung der erhobenen Beweise muss vielmehr den schriftlichen Urteilsgründen vorbehalten bleiben (BGH NStZ-RR 2013, 16).

    Vielmehr ist dem Senat wegen der verfahrensrechtlichen Besonderheiten von Haftentscheidungen während laufender Hauptverhandlung bei der gegebenen - der Verfahrenskonstellation eines vom Beschwerdegericht nicht behebbaren Verfahrensmangels entsprechenden - Sach- und Rechtslage eine eigene abschließende Sachentscheidung ausnahmsweise verwehrt (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 16ff.), zumal mit den Beschwerden nicht nur die Wiederherstellung der Außervollzugsetzung der Haftbefehle, sondern - weitergehend - deren Aufhebung begehrt wird.

  • OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05

    Haftbeschwerde

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
    Es ist vielmehr die originäre Aufgabe des Tatgerichts, die Resultate der Beweisaufnahme festzustellen und die Gesamtheit der bisherigen Ermittlungs- und Verhandlungsergebnisse zu würdigen (Senatsbeschlüsse vom 31.05.2005, 1 Ws 185/05, StV 2005, 559, und vom 28.09.2009, 1 Ws 373/09, bei juris).

    Rn. 16 Letzteres käme indessen nur dann in Betracht, wenn ohne Rücksicht auf das bisherige Ergebnis der Hauptverhandlung ein dringender Tatverdacht, das Vorliegen eines Haftgrundes oder die Verhältnismäßigkeit des weiteren Haftvollzuges eindeutig zu verneinen wäre (Senatsbeschlüsse StV 2005, 559 und vom 30.04.2014, 1 Ws 168/14).

  • OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08

    Zurückverweisung bei einem mit Begründungsmängeln behafteten Beschluss über …

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
    Haben sich etwa nach dem Verständnis des Tatrichters die in der Anklageschrift zusammengetragenen Beweisannahmen bestätigt, kann es genügen, - ggf. unter Bezugnahme auf frühere Haftentscheidungen - mitzuteilen, dass die Hauptverhandlung zu keiner Änderung der bislang angenommenen Beweislage geführt hat und auf welchen Beweismitteln diese Erkenntnis beruht (OLG Celle, Beschluss vom 06.01.2009, 1 Ws 629/08, bei juris).
  • OLG Nürnberg, 10.10.2013 - 1 Ws 361/13

    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Fortdauerentscheidung nach der neuen …

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
    Rn. 11 a) Die Bewertung des - in jedem Verfahrensstadium erneut zu prüfenden - dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, unterliegt im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 16; BGH NStZ-RR 2013, 86; BGH StV 2000, 505 - 508; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31.05.2000, 2 Ws 152/00, bei juris; Senatsbeschlüsse vom 26.06.2013, 1 Ws 246/13, und vom 23.09.2013, 1 Ws 361/13).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2000 - 2 Ws 152/00

    Überprüfung des Tatverdachts nach Erlass eines Urteils

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
    Rn. 11 a) Die Bewertung des - in jedem Verfahrensstadium erneut zu prüfenden - dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, unterliegt im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 16; BGH NStZ-RR 2013, 86; BGH StV 2000, 505 - 508; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31.05.2000, 2 Ws 152/00, bei juris; Senatsbeschlüsse vom 26.06.2013, 1 Ws 246/13, und vom 23.09.2013, 1 Ws 361/13).
  • OLG Jena, 28.09.2009 - 1 Ws 373/09

    Besetzung der Spruchkörper bei Entscheidungen über Haftfragen; Begründungsumfang …

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
    Es ist vielmehr die originäre Aufgabe des Tatgerichts, die Resultate der Beweisaufnahme festzustellen und die Gesamtheit der bisherigen Ermittlungs- und Verhandlungsergebnisse zu würdigen (Senatsbeschlüsse vom 31.05.2005, 1 Ws 185/05, StV 2005, 559, und vom 28.09.2009, 1 Ws 373/09, bei juris).
  • OLG Saarbrücken, 12.09.2013 - 1 Ws 155/13

    Erforderlichkeit der Anhörung eines Sachverständigen im Verfahren über die …

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
    Rn. 1 Wegen des Sachverhalts und des Verfahrensgangs wird auf die Haftfortdauerentscheidungen des Senats vom 30.04.2013, Az. 1 Ws 155-159/13 (14-18), und vom 31.10.2013, Az. 1 Ws 155-159/13 (32-36), verwiesen.
  • OLG Jena, 19.03.2004 - 1 Ws 91/04

    Haftbeschwerde

    Auszug aus OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
    In aller Regel vermittelt die Hauptverhandlung eine bessere Erkenntnisgrundlage als der Akteninhalt, so dass die Bejahung des dringenden Tatverdachts durch das mit der Hauptsache befasste Gericht indizielle Bedeutung für die Beurteilung durch das Beschwerdegericht hat (Senatsbeschluss vom 19.03.2004, 1 Ws 91/04).
  • OLG Bremen, 02.04.2020 - 1 Ws 32/20

    Zum Einfluss der Pandemie in Folge der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) …

    Allerdings ist im Hinblick auf den nur eingeschränkten Umfang der Nachprüfung dem Beschwerdegericht ausschließlich eine Prüfung dahingehend möglich und insoweit auch geboten, ob das Tatgericht eine vertretbare Würdigung vorgenommen hat, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass wesentliche tatsächliche Umstände nicht berücksichtigt wurden, oder ihr Stellenwert verkannt worden ist (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 24.04.2015 - 4 Ws 34/15, juris Rn. 28, StV 2016, 171; OLG Jena, Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14, juris Rn. 11; siehe auch die Rspr. des Senats, zuletzt Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24.06.2016 - 1 Ws 99/66; Beschluss vom 28.02.2017 - 1 Ws 29/17;… Beschluss vom 03.01.2018 - 1 Ws 143/17 - 145/17, juris Rn. 17, OLGSt StPO § 112 Nr. 23;… Beschluss vom 24.04.2019 - 1 Ws 44/19, juris Rn. 19, FD-StrafR 2019, 419256 (Ls.)).
  • OLG Bremen, 24.04.2019 - 1 Ws 44/19

    Nicht nur kurzfristige Überlastung des Gerichts ist keine Rechtfertigung für …

    Allerdings ist im Hinblick auf den nur eingeschränkten Umfang der Nachprüfung dem Beschwerdegericht ausschließlich eine Prüfung dahingehend möglich und insoweit auch geboten, ob das Tatgericht eine vertretbare Würdigung vorgenommen hat, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass wesentliche tatsächliche Umstände nicht berücksichtigt wurden, oder ihr Stellenwert verkannt worden ist (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 24.04.2015 - 4 Ws 34/15, juris Rn. 28, StV 2016, 171; OLG Jena, Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14, juris Rn. 11; siehe auch die Rspr. des Senats, zuletzt Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24.06.2016 - 1 Ws 99/66; Beschluss vom 28.02.2017 - 1 Ws 29/17;… Beschluss vom 03.01.2018 - 1 Ws 143/17 - 145/17, juris Rn. 17, OLGSt StPO § 112 Nr. 23).
  • OLG Jena, 30.04.2020 - 1 Ws 146/20

    Untersuchungshaft: Haftfortdauer aufgrund pandemiebedingter Verschiebung von …

    Rn. 21 Die Bewertung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender bzw. - wie hier - aufgrund bereits (durch Urteil) abgeschlossener Hauptverhandlung vornimmt, unterliegt im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH NJW 2017, 341; ferner BGH NStZ-RR 2013, 16; BGH NStZ-RR 2013, 86; BGH StV 2000, 505; Senat, Beschl. v. 08.05.2014, 1 Ws 176/14 , m. w. N., bei juris).
  • OLG Bremen, 03.01.2018 - 1 Ws 143/17

    Anforderungen an die Begründungstiefe bei Haftfortdauerentscheidungen

    Allerdings ist im Hinblick auf den nur eingeschränkten Umfang der Nachprüfung dem Beschwerdegericht ausschließlich eine Prüfung dahingehend möglich und insoweit auch geboten, ob das Tatgericht eine vertretbare Würdigung vorgenommen hat, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass wesentliche tatsächliche Umstände nicht berücksichtigt wurden, oder ihr Stellenwert verkannt worden ist (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 24.04.2015 - 4 Ws 34/15, juris Rn. 28, StV 2016, 171; OLG Jena, Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14, juris Rn. 11; siehe auch die Rspr. des Senats, zuletzt Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24.06.2016 - 1 Ws 99/66; Beschluss vom 28.02.2017 - 1 Ws 29/17).
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