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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 02.02.1995 - 1 Ws 19/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,16398
OLG Naumburg, 02.02.1995 - 1 Ws 19/95 (https://dejure.org/1995,16398)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.02.1995 - 1 Ws 19/95 (https://dejure.org/1995,16398)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. Februar 1995 - 1 Ws 19/95 (https://dejure.org/1995,16398)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechterhaltung des Haftbefehls nach Maßgabe der Hauptverhandlung; Aufhebung eines Haftbefehls wegen Fehlens eines Haftgrundes ; Erlass eines neuen Haftfortdauerbeschlusses nach der Hauptverhandlung als neue Haftentscheidung; Wirkung der Aufhebung eines Haftbefehls; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 259 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 5 Ws 217/19

    Besuchsüberwachung in Haft nur bei realen Gefahren für Haftzwecke

    Im Fall der Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache könnten die Inhalte der bisherigen Beweiserhebungen zudem jederzeit durch Erklärungen der am Verfahren beteiligten Richter und Staatsanwälte bestätigt werden (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 02.02.1995 - 1 Ws 19/95, BeckRS 1995, 31214483).
  • OLG Braunschweig, 23.03.2015 - 1 Ws 73/15

    Verdunkelungsgefahr, Vernehmung, Zeuge, Wiederholungsgefahr

    Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr soll zwar grundsätzlich gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt angenommen werden können, wenn eine erneuter Hauptverhandlung gegen den verurteilten Angeklagten nur nach Aufhebung des Urteils bei einer erfolgreichen Revision in Betracht kommt (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 02.02.1995, 1 Ws 19/95, juris).
  • KG, 11.07.2012 - 4 Ws 73/12

    Untersuchungshaftbefehl: Entfallen des Haftgrundes der Verdunkelungsgefahr nach …

    Zum einen liegt eine richterlich protokollierte Aussage der Geschädigten vor (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 1993, 1148), die das Gericht für uneingeschränkt glaubhaft erachtet hat und die zur Grundlage des Schuldspruchs geworden ist; zum anderen ist der Beweiswert der potentiell gefährdeten Zeugenaussage auch deshalb nicht mehr ernstlich in Frage gestellt, weil der Inhalt dieser Aussage durch den Amtsrichter bzw. die Amtsanwältin bezeugt werden könnte (vgl. dazu OLG Naumburg StV 1995, 259; OLG Schleswig SchlHA 2001, 135; zum Aspekt der hinreichenden Sachaufklärung, insbesondere durch vorangegangene Vernehmungen potentiell gefährdeter Zeugen, vgl. ferner OLG München StraFo 1997, 29; OLG Oldenburg StV 2005, 394; LG Hamburg StV 2000, 373; LG Zweibrücken StV 2002, 147;… Hilger in LR-StPO 26. Aufl., § 112 StPO Rn. 50;… Paeffgen in SK-StPO 4. Aufl., § 112 Rn. 39;… Graf in KK-StPO 6. Aufl., § 112 Rn. 39).
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