Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.06.1987 - 1 Ws 197/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 23.11.1989 - 2 Ws 626/89
Entscheidung des Vorsitzenden; Hauptverhandlung; Bestellung oder Abberufung eines …
Der 3. Strafsenat hat diese Ansicht im Beschluß vom 14. Februar 1989 - 3 Ws 68 u. 70/89 - jedoch aufgegeben und sich im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung der herrschenden Auffassung sowie der ständigen Rechtsprechung des hiesigen 1. Strafsenats (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1987 - 1 Ws 197/87 - und 13. August 1987 - 1 Ws 235/87 - = StV 1987, 478) angeschlossen, nach der Beschwerden gegen solche Entscheidungen zulässig sind (vgl. auch OLG Hamm, NStZ 1986, 328 - Beschl. des.Dabei geht der Senat zunächst aufgrund des Gesamtzusammenhangs der Gründe des angefochtenen Beschlusses davon aus, daß trotz der Formulierung im Tenor die Pflichtverteidigerbestellung nur für die Zukunft aufgehoben werden sollte, zumal weder eine rückwirkende Bestellung (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 43) noch eine rückwirkende Aufhebung der Bestellung zulässig oder gesetzlich vorgesehen ist (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 16. Juni 1987 - 1 Ws 197/87 -).
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